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Folgende Texte bildeten die Grundlage für ein Referat, welches auf einer Veranstaltung („Festung Europa analysieren“) der Grenzcamp-AG Leipzig am 13.07.2001 in der Lichtwirtschaft gehalten wurde.
Der linke Texte erschien in der Papierausgabe des CEE IEH, der rechte im Klarofix (September 2001).

Von den Arbeits-Sklaven zur Green Card

Alles neu macht die Einwanderungsdebatte?

Eine Untersuchung über Kontiunitäten und Diskontiunitäten in der (deutschen) Ausländerpolitik. Sowie ein Versuch, die Frage zu klären, inwieweit diese Politik von ökonomischen Interessen geleitet wurde.

Ausgangslage
    „Wer nicht aufs Lesen abfährt, ist nicht dabei.“
    frei nach: Das Letzte vom Ersten(1)
Ein Gespenst geht um in Leipzig.(2) Das Gespenst der Kapitalismuskritik. Neuerdings ist es hip, mit „Kapitalismus abschaffen“ sowohl Demo-Aufrufe als auch Gruppen-Ausstiegspapiere zu unterschreiben. Den Kindern des Kapitalismus, den dieser Slogan so locker auf der Lippe liegt, fehlt dabei jedes Verständnis vom Wesen des Kapitalismus. Sie versperren sich weitergehender Erkenntnis, weil ihre ideologischen Väter (und Mütter?) in ihren seitenlangen Elaboraten uns seit Monaten eins erklären:

Die Wertkritik kann alles erklären, auch wenn wir die Wertkritik nicht erklären können. Der Kapitalismus bringt alles hervor (Rassismus, Patriarchat) und ist – welch ein Wunder – im Moment aber gerade dabei, alles abzuschaffen (wiederum Rassismus und Patriarchat); alles außer sich selber (Die Robert Kurz-Fraktion gibt sich allerdings der süßen Hoffnung hin, der Kapitalismus dankt schon in so naher Zukunft ab, dass wir befürchten müssen, er wird vorher gar nicht mehr seine „Nebenwidersprüche“ rückstandslos beseitigen können). Auch warum das so sein soll, kann leider weder bewiesen noch begründet werden. Was aber auch nicht weiter schlimm ist, denn Politik ist kontraproduktiv und als revolutionäres Objekt (Subjekte gibt es natürlich nicht mehr) wurden die verstaubten Klassiker von Marx und Adorno ausgemacht. Alle anderen verstaubten oder weniger verstaubten Bücher in den Bibliotheken sind hingegen der Verräter-Literatur zuzuordnen.

Die Kinder des Kapitalismus waren aber seitdem nicht in den Bibliotheken gesehen (wie obengenannten Autoren sich vielleicht erhofft hatten), sondern können jetzt unbeschwert ihrem Leben im Kapitalismus frönen. Sie wissen ja alles, vor allem dass man nichts dran ändern kann. Mit ihnen wollen wir uns nicht weiter befassen.
Die folgenden Ausführungen richten sich somit eher an diejenigen, die noch an einer Auseinandersetzung interessiert sind. Und an Ralf, der im letzten CEE IEH (Das Erste) behauptet, dass die „Festung Europa mehr bröckelt, (...) als die Antira wahrhaben“ kann, oder an Hara, die im vorletzten CEE IEH (Kommentar) uns die alte Theorie vom Haupt- und Nebenwiderspruch auftischt: „Rassismus (ist) ‘bloße Erscheinung’ des Kapitalismus“ und deswegen müsse sich nicht weiter mit Rassismus auseinandergesetzt werden, da er automatisch mit der Abschaffung des Kapitalismus verschwindet.

Dreizueins?
    „‘triple oppression’ ist der Begriff für die Erweiterung des Hauptwiderspruches von Kapital und Arbeit auf Patriarchat und Rassimus. In der Theorie der ‘triple oppression’ wird die Eigenständigkeit dieser drei Unterdrückungsverhältnisse in einer jeweiligen Wechselseitigkeit dargestellt. Diese Theorie stellt ein bedeutendes Ergebnis der Diskussion innerhalb der Neuen Linken dar, weil in ihr Mechanismen beschrieben werden, die auch außerhalb der Kapitallogik funktionieren.“
    Ralf, 1997(3)
Der Hauptfeind der Kapitalismuskritik ist die triple opression-Theorie, die von drei Herrschaftsverhältnissen ausgeht: Klassenwiderspruch, Rassismus und Patriarchat. Berufen wird sich dabei gern auf das Buch „Drei zu Eins“. Wenn es die belesenen KritikerInnen mal gelesen hätten, würden sie wissen, dass sich das Buch von ihrem Ansatz kaum unterscheidet. Auch im Haupttext des Buches von Klaus Viehmann wird postuliert, dass die Herrschaftsverhältnisse (Patriarchat und Rassismus) zum Zwecke der Ausbeutung existieren würden (S. 48). Klassisch dem Nebenwiderspruchsdenken verhaftet, behauptet Viehmann in seinem Text, dass Rassismus aufgrund von Konkurrenzdenken vorallem bei „sozial deklassierten Weißen“ (lies: arme Jugendliche ohne Arbeit und Perspektive, die zwangsläufig zu Nazis werden müssen) auftritt und „Deklassierung sich in Frauenhaß und Rassismus austobt“ (S. 37). Der Text fordert lediglich ein, sich auch mit den anderen Herrschaftsverhältnissen auseinanderzusetzen und sie nicht – wie damalige Praxis innerhalb der autonomen Linken (der Text entstand 19989/1990) – komplett zu ignorieren und zu reproduzieren. Eine sicher nicht unberechtigte Forderung, über die der Text aber nicht hinauskommt. Kritik ist an dem Text von ganz anderer Seite notwendig: Er ist zum einen antisemitisch (Antizionismus wird, unter Verweis auf eine „jüdische Quelle“, als nicht-rassistisch bezeichnet, weil Strauß, Adenauer und Springer Zionisten seien, S. 37; In der Analyse des Nationalsozialismus ist von Antisemitismus, Holocaust und JüdInnen nicht die Rede, dafür umsomehr von Rassismus, Imperialismus, Zwangsarbeit und Arbeiterklasse, S. 52), zum anderen hängt er befreiungsnationalistischen Positionen an (Schwarzer Rassismus ist anti-rassistisch und notwendig, S. 38). Das Papier „Drei zu Eins“ taugt maximal als Kritik an einer linken Praxis der 80er Jahre, jedoch nicht als theoretisches Fundament. Die vertretenen Thesen sind absolut oberflächig (wenn z.B. mit Beispielen aus dem Baukasten der Herrschaftsverhältnisse – schwarzer Mann und weisse Frau, wer unterdrückt wen? – hantiert wird), schwammig (vom Netz mit Knoten als Modell für die Interaktion der Herrschaftsverhältnisse ist die Rede), beliebig (in den Anmerkungen wird gefragt, ob 3:1 auf 4:1 oder 5:1 erweitert werden muss, ob nämlich Behindertenfeindlichkeit und Antisemitismus nicht doch eigene Unterdrückungsverhältnisse darstellen) und altmodisch (sprich: traditionsmarxistisch, siehe oben).
In dem Buch „Drei zu Eins“ finden sich übrigens zwei weitere, wegweisende Texte von Ingrid Strobl und der autonomen l.u.p.u.s gruppe, von denen weiter unten noch die Rede sein wird.

Vorbemerkungen
    „Rassismus ist also dem Kapitalverhältnis nicht immannet, resultiert aber aus der Logik seiner politischen Organisation, der Nationalstaatlichkeit, und ist im Sinne der permanent notwendigen Rekonstruktion des Nationalen unverzichtbar.“
    Frank Sträter: The Good, the Bad, and the Ugly(4)
Im folgenden soll keine neue Theorie entworfen werden. Vielmehr gilt es, mit einem historischen Abriss der Ausländerpolitik Kritik an den verkürzten Theorien zu üben, die uns bei der Auseinandersetzung mit der Ausländerpolitik begegnen. Unsere Ausführungen sollen nicht nur die widerlegen, die meinen, Rassismus sei ausschließlich aus den kapitalistischen Verhältnissen abzuleiten. Es geht auch darum, Fehler in der Analyse diverser (z.B. antirassistischer) Gruppen aufzuzeigen, die im Jahr 2000 den Bruch in der deutschen Ausländerpolitik zu sehen glauben – weg von einer völkisch orientierten, hin zu einer an Nützlichkeitskriterien ausgerichteten, weg von dem Motto „Kein Einwanderungsland“, hin zur gezielten Einwanderungspolitik. Auch wenn wir betonen, dass die deutsche Ausländerpolitik mehr von Kontinuitäten als von Brüchen geprägt ist, teilen wir genauso wenig die Position, die die bundesrepublikanische mit der nationalsozialistischen Politik gleichsetzen und eine ständige Verschärfung der Ausländerpolitik herbeihalluzionieren will.
Auf den Punkt gebracht lauten unsere Thesen: In den letzten Jahrhunderten war die deutsche Ausländerpolitik – wie die anderer Länder – davon geprägt, dass ausländische qualifizierte und unqualifizierte Arbeitskräfte angeworben oder nach Deutschland verschleppt wurden. Während die einzelnen Wirtschaftszweige immer ein Interesse an mehr Einwanderung, sprich: mehr Ausbeutung, hatten, war die staatliche Politik zum einen davon geprägt, langfristige (z.B. demographische) Entwicklungen im Blick zu behalten, zum anderen zwischen den Interessen der Wirtschaft und dem Rassismus der Bevölkerung (inklusive ihren eigenen) zu vermitteln. Diese Vermittlung fiel in Deutschland seit jeher mehr zuungunsten der Wirtschaftsinteressen aus als in anderen europäischen Ländern. Der stark ausgeprägte deutsche Nationalismus wirkte sich schon immer auf die Ausländerpolitik aus. Das vermeintliche Gegensatzpaar „liberale“ und völkische AusländerInnenpolitik macht wenig Sinn. Denn die völkisch-nationalistische Ideologie ist Grundlage der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Erst die Hierarchisierung der Menschen aufgrund ideologischen Konstruktionen wie Nation, Rasse und Geschlecht, ermöglichen und legitimieren unterschiedliche Verwertungsbedingungen. In diesem Sinne ist also keineswegs davon auszugehen, dass die Interessen der Wirtschaft nach mehr Einwanderung eine antirassistische Wirkung entfalten könnten. Vielmehr ist die ökonomische Sphäre vom Rassismus genauso druchdrungen wie andersherum auch der Rassismus von der Ökonomie. D.h. der Rassismus prägt auch immer das Gesicht des Kapitalismus, jener wäre auch ohne Rassismus vorstellbar (deswegen aber nicht besser)(5). Der Rassismus hat sich genauso tief in die gesellschaftlichen Verhältnisse und ihre menschlichen Akteure, seien es die Wirtschaftsbosse, Arbeiter, Politiker oder Pädagogen, eingeschrieben wie die Vorstellung, dass Menschen nur im Kapitalismus glücklich werden können. Es wäre illusionär anzunehmen, dass Rassismus nicht für sich selbst stehen würde und mit der Abschaffung des Kapitalismus verschwinden würde.
Dass Ausländerpolitik im öffentlichen Diskurs z.T. sehr unterschiedlich thematisiert wird, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Prämissen der Politik seit Jahrhunderten feststehen und sich seitdem kaum geändert haben. Änderungen in der alltäglichen Praxis sind auf konjunkturelle Schwankungen (der Ökonomie und der Politik, wie Wirtschaftskrisen, Wirtschaftsboom, CDU-Regierung, SPD-Regierung) zurückzuführen, ändern aber nichts an der Ausrichtung der Politik als solchen.
Eine Ausnahme in der von uns postulierten Kontiunität stellt nicht die nationalsozialistische Ausländerpolitik dar (die nahtlos an die Politik in der Weimarer Republik anschloss und an die in der BRD nach 1945 wiederum nahtlos angeschlossen wurde), sehr wohl aber der Holocaust dar. Auch wenn Juden in den Konzentrationslagern genauso hart arbeiten mussten wie z.B. sowjetischen Kriegsgefangene, war die Motivation für den Arbeitszwang verschieden: Die Juden sollten durch die Arbeit, zu der sie laut der antisemitischen Wahnvorstellung nicht fähig und willens waren, gedemütigt und vernichtet werden, alle anderen Gefangen galten sehr wohl als – wenn auch billige – Arbeitskräfte. Der eleminatorische Antisemitismus prägte allerdings auch schon vor 1933 die Ausländerpolitik. Nur mangels Juden im nach-nationalsozialistischen Deutschland, muss die Frage, ob nach 1945 ein wirklicher Bruch stattgefunden hat, unbeantwortet bleiben.

Zum Anfang: Kolonialpolitik
    „Leider waren unsere Chinesen von einer geradezu hysterischen Feinfühligkeit. Die kleinste Kleinigkeit, fünf öffentliche Stockhiebe nur verschnupfte sie. Und ohne darauf Rücksicht zu nehmen, daß sie Valuta vernichteten und die Kompagnie schwer schädigten, brachten sie sich um auf die geringfügigste Provokation hin. Wenn ihnen das Essen nicht schmeckte, hingen sie sich auf. Wenn ihnen das Opium entzogen wurde, hingen sie sich auf. Wenn es regnete, hingen sie sich auf. Ein Chinese legt nicht viel Wert aufs Leben.“
    aus einem 1905 veröffentlichten Buch deutscher Kolonialherren(6)
Die Anfänge der Arbeitsmigration im großen Maßstab liegen in der Kolonialpolitik ab dem 15. Jahrhundert und dem damit einhergehenden Sklavenhandel. Wie das einleitende Zitat zeigt, war es damals noch nicht in dem Umfang notwendig, den Rassismus und das Ausbeutungsinteresse mit humanistischen Geschwafel zu verdecken.
Die Ausrottung der amerikanischen Indianer, die eher eine Folge des Rassismus und kurzfristiger militärstrategischer Überlegungen war, bedeutete aber auch die Vernichtung der Arbeitskraft, die zur Erschliessung des Kontinents notwendig gewesen wäre. Nun war aber Amerika nicht der einzige Kontinent, in dem die europäischen Ländern Kolonien hatten. Also beginnt der Sklavenhandel, der bis zu seinem Ende 1870 zwischen 40 und 200 Millionen Afrikaner betraf.(7) Zum einen war der Sklavenhandel klar von ökonomischen Interessen geprägt (wenn z.B. berechnet wurde, ab wann die Verluste durch die hohe Todesrate den Gewinn durch die verschärfte Ausbeutung zunichte machen(8)), zum anderen waren solche Berechnungen, die die Menschen auf ihre Arbeitskraft reduzierten und den Tod in aller Offenheit einkalkulierten, nur möglich, weil den Betroffenen ihr Menschsein abgesprochen wurde. Dass Rassismus, der den ökonomischen Interessen dient, schnell ein Eigenleben entwickelt, zeigt sich auch daran, dass in Lateinamerika eine Klassifizierung von 14 „Mischlings-Formen“ entwickelt wurden(9), die ökonomisch wenig Sinn macht. Einige Wissenschaftler gehen sogar davon aus, dass der gesamte Kolonialismus ein einziges Verlustgeschäft war. Ohne diese These zu teilen, wird deutlich, dass sich der Rassismus, der für Kolonialpolitik unabdingbar war, sich oft genug gegen die optimale Verwertung richtete. So brachten die zwei Strategien, die auf die angebliche Minderwertigkeit fremder „Rassen“ reagierten, nämlich Ausschluss und Vernichtung oder Einschluss und Integration (Missionierung, Bildung), nur Ärger und kaum Gewinn.
Zum Ende des 19. Jahrhunderts wird der Sklavenhandel offiziell abgeschafft. Es gab inzwischen subtilere Methoden, mit weniger Aufwand und billiger die benötigte Arbeitskraft zu kaufen. Das mag verblüffen, da man der Meinung sein könnte, die Rechtlosigkeit der Sklaven garantierte maximalen Profit. Das ca. 1830 eingeführte Kuli-System erwies sich allerdings als produktiver und profitabler: Das System ist eine Mischung aus freiem Verkauf der Ware Arbeitskraft (asiatische Arbeiter verkaufen sich „freiwillig“ für mehrere Jahre an eine Kolonialfirma) und Zwangsarbeit (Kündigung ist nicht möglich und wird strafrechtlich verfolgt). Die Kulis müssen ihre Transport selber bezahlen, unterliegen den gleichen Arbeitsbedingunen wie die Sklaven und unterschreiben mit ihrem Arbeitsvertrag, dass sie mit dem niedrigen Lohn einverstanden sind, „obschon mir bekannt ist, daß die freien Tagelöhner ... als auch die Sklaven ... bei weitem mehr Lohn verdienen“.(10) Die Kulis arbeiten also nicht nur zu 2/3 des Lohnes, sondern tragen ihre Reproduktions- und Transportkosten selbst. Starb ein Sklave musste ein neuer gekauft werden (was Ende des 18. Jahrhunderts schwierig wurde, so daß aus sich der Abtreibungszwang zur geburtenfördenden Politik wandelte und in der USA gezielt Sklaven gezüchtet und verkauft wurden) – starb hingegen ein Kuli, kam kostenlos ein neuer.

Entstehung des Asylrechts: Migranten als willkommene Gäste
    „Die Konsequenzen der Revolution an der Grenze Halt machen zu lassen, heißt Frankreichs Mission und Instinkt für die Verbreitung der Zivilisation verleugnen“
    Französische Republikaner zur Asylpolitik(11)
Migration innerhalb von Europa – auch in großem Umfang – gibt es schon seit vielen Jahrhunderten. Als politisches Thema geriet sie allerdings erst mit dem Entstehen der Nationalstaaten auf die Tagesordnung. Die Grenzziehungen zwischen den Staaten und das erwachende Nationalbewußtsein schaffen die Grundlage dafür, von Einheimischen und Fremden reden zu können. Erst in den Nationalstaaten keimte der Gedanke, dass die eigene Arbeiterschaft vor der fremden geschützt werden müsste und dass soziale Wohlfahrt nur funktioniert, wenn die Anzahl der Empfänger begrenzt ist.
Arbeitsmigration war für die deutschen Staaten vor dieser Zeit nur insoweit ein Problem, dass wandernde Deutsche im Ausland mit liberalen Gedanken in Berührung kamen. So beklagte sich 1749 ein preußischer Regierungsvertreter: „Die Menschen (die in Holland arbeiten) leben wie Holländer. Sie gewöhnen sich eine ungezwungene Lebensweise an und kümmern sich nicht ... um Ordnung und Autorität ... entziehen sich der Einberufung in die preußische Armee ... Diese Menschen streben von Natur aus nach Freiheit ... Als Soldaten taugen sie nicht“.(12)
Aber auch alle anderen Länder, Kleinstaaten, Fürstentümer etc. waren bis in 18. Jahrundert hinein eher an einer Auswanderungs- als an Einwanderungsbegrenzung interessiert. Denn mit den Auswanderern verloren sie ihre Untertanen, sprich Arbeitskräfte, Steuerzahler und Soldaten. In Frankreich stand auf illegale Auswanderung lange Zeit die Todestrafe, auch England verbot die Auswanderung von Fachleuten, um den eigenen technologischen Vorsprung nicht zu verlieren.(13) Aus den gleichen Gründen waren alle Länder an Einwanderern interessiert, selbst politischen Aktivisten, Revolutionäre und anarchistische Terroristen genoßen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts in vielen Ländern unbeschränkte Freiheiten; teils aus fehlenden Problembewußtsein für die damit verbundenen Gefahren für das eigene Land, teils aus aufgrund politischer Sympathien, teils aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzungen zur Grenzkontrolle und Überwachung. Flüchtlinge hatten oft den gleichen Status wie Landstreicher, sie wurden ohne Probleme in die Gesellschaft integriert.(14)
Gerade jene Unzahl von politischen Flüchtlingen, die in ihren Ländern für nationale und soziale Ziele kämpften, und im Vergleich zu heute paradiesischen Bedingungen im Exil unterlagen(15), schafften mit der von ihnen vorangetriebenen Herausbildung der Nationalstaaten und ihrer auf das Staatsvolk beschränkten Sozialpolitik die Grundlage für das Elend aller folgenden Flüchtlingsbewegungen - und das sogar in zweifacher Hinsicht: Einerseits produzierte die Wahnvorstellung von der ethnischen Homogenität der Nationalstaaten überall in Europa Flüchtlingsströme (es kam zu massenhaften Vertreibungen und zwangsweisen Umsiedlungen von Menschengruppen, die als „nationale Minderheiten“ definiert wurden), anderseits verhinderten genau die inzwischen Bedeutung erlangten Grenzen die Migration und Integration der Flüchtlinge. Erstmals wurden Ausländergesetze erlassen, so 1905 in England der Alians Act, der sich gegen Ostjuden und Roma & Sinti richtete. Mit der Konsolodierung der Nationalstaaten kam es zumindest in West- und Mitteleuropa im Laufe des 19. Jahrhunderts wieder zu etlichen Erleichterungen gegenüber Migranten. Freihandelsverträge (ab 1860), die den freien Verkehr von Waren und Menschen ermöglichten, die Abschaffung der Paßpflicht in Frankreich (1874) oder der Meldepflicht in England (1836) stehen beispielhaft für diese Entwicklung.(16)

Deutsche Ausländerpolitik bis zum Ende des Ersten Weltkrieges: Osteuropa als Ersatz für fehlende Kolonien?
    Ich bin gegen die „Überschwenglichkeiten eines Internationalen, der jeden Ausländer, und sei es der schmierigste Chinese oder der unkultivierteste Botukude, in schwärmerischer Begeisterung an sein Herz drückt“
    Ein Sozialdemokrat in den „Sozialistischen Monatsheften“, 1904(17)
Der Streit, wie man am besten fremde Arbeitskraft ausbeuten kann ohne mit dem Fremden allzusehr in Berührung zu kommen, tobt schon seit Beginn der Ausländerbeschäftigung in Deutschland. Obwohl den Chinesen von den Kolonialherren eine hohe Selbstmordrate attestiert wurde, hatte die deutsche Arbeiterbewegung Angst vor einer chinesischen Unterwanderung. Die deutschen Gutsbesitzer hingegen forderten den Import chinesischer Kulis, die aufgrund ihrer Fremdartigkeit sich nicht so leicht assimilieren lassen würden, wie die bis dato verwendeten polnischen Arbeitskräfte; die Chinesen wären somit „volkspolitisch“ ungefährlicher, da sie nicht das „kulturelle Niveau“ der Deutschen zerstören in der Lage sind.(18)

Das „Allgemeine Preußische Landrecht“ von 1794 war der erste Vorläufer für das deutsche Ausländergesetz. In ihm hieß es: „Fremde Untertanen haben also bei dem Betriebe erlaubter Geschäfte in hiesigen Landen sich aller Rechte der Einwohner zu erfreuen, solange sie sich des Schutzes der Gesetze nicht unwürdig machen“.(19) Auffällig daran ist, daß es von Anfang an im Ausländerrecht um ökonomische Verwertbarkeit und angepaßtes Verhalten ging. Allerdings bestand damals, waren diese beiden Optionen erfüllt, noch die Möglichkeit ins deutsche Kollektiv integriert und mit gleichen Rechten ausgestattet zu werden.

Der Beginn der gezielten Ausländerbeschäftigung Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland war nicht etwa Folge eines steigenden Arbeitskräftebedarf in den Industriegebieten (z.B. Ruhrgebiet) sondern des deutschen Bevölkerungsüberschusses in der ostpreußischen Landwirtschaft sowie der Einführung einer sehr saisonal abhängigen Wirtschaftsweise. Der Bevölkerungsüberschuss floß ab 1840 in einem solch großen Maße in die USA und das Ruhrgebiet ab, dass schon 1870 ein Arbeitskräftemangel in Ostpreußen herrschte, der mit der Anwerbung polnischer Arbeitskräfte behoben wurde. Schon 1885 mündeten die Warnungen vor einer Polonisierung Deutschlands seitens der Regierung und die antisemitische Hetze konservativer Interessenverbände in einen Ausweisungsbeschluss, dem 40.000 Polen (davon 1/3 Juden) nachkommen mußten. Der Druck der preußischen Gutsbesitzer, die durch die Ausweisung bis zu einem Drittel ihrer Arbeitskräfte verloren hatten und die die an Deutsche zu zahlenden Löhne für zu hoch befanden, wuchs in der Folgezeit. 1890 wurde als Kompromiss ein Erlass verabschiedet, der erst nur für Polen galt und der vorsah, dass lediglich alleinstehende Männer während der Saisonzeit (zwischen dem 1.4. und 15.11., später ausgeweitet auf den Zeitraum 1.2 bis 20.12.) angeworben werden dürfen. Ab 1908 kam ergänzend die Legitimierungspflicht von Ausländern hinzu; in ihrem Ausweis wird der Arbeitgeber vermerkt, denn sie nicht verlassen dürfen (Vorläufer der heutigen Residenzpflicht). Wer sich nicht ausweisen konnte, sich bei einem anderen Arbeitgeber aufhielt oder vom Arbeitgeber als faul bezeichnet wurde(20), konnte ausgewiesen werden. An den deutschen Grenzen errichtete die für die Anwerbung zuständige Preußische Feldarbeiterzentrale 39 Barackenlager mit insgesamt 10.000 Plätzen. Dort wurden die Arbeitskräfte einer Seuchenkontrolle unterzogen und erhielten ihre Arbeitskontrakte.(21) Damit legte die preußische Regierung die Grundlage für den Umgang mit ausländischen Arbeitskräften: Sie galten als Arbeitskräfte-Reserve (für die Saison), die jährlich auszureisen hatten, gut überwacht werden mußten und sich nicht in die deutsche Gesellschaft integrieren sollten. Diesem System entzogen sich ca. 20% der ausländischen Arbeiter durch illegale Einwanderung.(22) Deutschland wurde zum dem Land, das nach den USA weltweit die meisten Arbeitskräfte importierte.(23)
Die Polen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen (das polnische Territorium gehörte bis zum Ende des Ersten Weltkrieges Preußen, Österreich und Rußland) und als sogenannte „Ruhrpolen“ den Bergbau im Ruhrgebiet erst ermöglichten, sollten dagegen assimiliert werden (Sie durften z.B. nur Deutsch sprechen, ihre Religionsausübung wurde verboten und die polnische Ghettos galten als Beweis für die Integrationsunwilligkeit der Polen). Wie flexibel Rassismus also zugunsten nationalistischer Interessen interpretiert werden kann, sieht man daran, daß selbst völkische Rassisten damals die „Germanisierung“ der Polen forderten.(24) (Auch im 2. Weltkrieg glaubten die Nazis, willkürlich die Kinder von Polen in „gutrassig“, was die Einweisung in die Lebensborn-Kinderheime nach sich zog, und „schlechtrassig“, das kam einem Todesurteil gleich, vornehmen zu können.)
Die kontrollierte, moderate Ausländerbeschäftigung hatte sich bewährt: Gezielt wurden Arbeitskräfte aus verschiedenen Ländern oder mit verschiedenen Religionen angeworben, um gemeinsame Arbeitskämpfe zu vermeiden.(25) Die Industrie begriff die Ausländerbeschäftigung als Protest gegen die ihrer Auffassung nach zu weitgehende Sozialgesetzgebung, gleichzeitig aber auch als Beitrag zur „Reinigung des deutschen Volkskörpers“, der somit von anstrengender, monotoner und dreckiger Arbeit befreit würde sowie Aufstiegschancen für deutsche Arbeiter ermöglichte.(26)
Linke Politiker forderten teils offene Grenzen und gleiche Löhne, sprachen teils aber auch von den Ausländern als „niedere Rasse“ und beschimpften sie als Lohndrücker. Auch in der Diskussion um das Staatsangehörigkeitsrecht von 1913 finden sich die gleichen Argumentationsmuster wie bei der Debatte um die Doppelte Staatsbürgerschaft im Jahr 2000. Während Konservative von den Einzubürgernden ein „Verstehen der Volksseele“ einforderten (heute: Leitkultur), beharrten die Linken darauf, dass die demographischen Notwendigkeiten die Einbürgerung erforden. Die Liberalen warnten vor den „kulturell tieferstehenden Arbeitern aus dem Osten“ und befürworteten deswegen eine Einbürgerung nur, wenn „der Zuwachs, der dadurch geschaffen wird, ein Gewinn für Deutschland ist: ... einwandfreie, moralisch und wirtschaftlich tüchtige Leute, die durch Intelligenz oder Vermögen hervorragen.“(27)

Mit Beginn des Ersten Weltkrieges wandelte ein Erlass des preußischen Kriegsministeriums die jährliche Ausreisepflicht für ausländische Arbeitskräfte in ein Ausreiseverbot für „feindliche Ausländer“ um, die per Zwangsarbeit den deutschen Sieg mit ermöglichen sollten. Das Beschäftigungsverbot für Ausländer in der Industrie, die bis dato nur in der Landwirtschaft arbeiten durften, fiel 1915, ab 1916 setzte die „Anwerbungspolitik“ in den besetzten Gebieten ein: Ausländische Arbeitskräfte wurden zum Teil mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt, zum Teil mit Gewalt verschleppt. Das Zwangsarbeits-Experiment mißlang gründlich. Die Arbeitsproduktivität war zu niedrig, viele Ausländer entzogen sich trotz hoher Strafandrohung ihrer Arbeit, die deutsche Bürokratie kam mit der neuen Aufgabe nicht zurecht, die Betriebe beschwerten sich über das „ungeeignete Material“ und „schwächliche Körperbeschaffenheit“. Die Kriegsgefangenen wurden anfangs sowieso nur aus Gründen der Disziplinierung zur Arbeit gezwungen - eine Verfahrensweise, die sich dann im Dritten Reich wiederholt. 1917 setzte sich die Haltung durch, dass die Arbeitsbedingungen etwas gelockert werden müssten, um die Effektivität zu steigern. Die Hierarchisierung der verschiedenen ausländischen Arbeitskräfte spielte schon damals eine Rolle: angeworbene Belgier genossen die meisten Freizügigkeiten, es folgten Kriegsgefangene aus Westeuropa, danach osteuropäische Arbeiter und ganz untern rangierten die Ostjuden.
Obwohl die Deportationen ausländischer Arbeitskräfte und die Arbeitsbedingungen im Ausland auf große Kritik stießen, gaben sich die Deutschen gern dem Schein hin, nur Gutes zu tun und den Ausländern gegenüber überlegen zu sein: Die Zwangsarbeit und die harten Strafen wurden folgendermaßen begründet: immerhin hat „das deutsche Reich es Euch erlaubt, trotzdem Ihr Angehörige eines feindlichen Staates seid, die Vorzüge eines geordneten Staatswesens noch während des Krieges zu genießen.“(28) Insgesamt beschäftigte Deutschland während des Krieges 2 Mio. Kriegsgefangene und 1 Mio. ausländische zivile Arbeiter.(29)
Zu Beginn des Krieges setzte Deutschland mit den Ostjuden erfolgreich auf die Revolutionierungspolitik nationaler Minderheiten gegen den Kriegsgegner Rußland, d.h. es wurde versucht, durch „Benutzung von Volksströmungen die effektive Herrschaft ... lahmzulegen.“(30) Es erschien extra eine Zeitung für die Juden, in der im Sinne Deutschlands agitiert wurden. Die russischen Machthaber sahen deshalb die Juden als Verbündete der Deutschen an und deportierten sie. Die Deutschen, die sich als Befreier der Juden vom russischen Joch aufspielten, schikanierten die jüdischen zwangsverpflichteten Arbeiter in Folge aber schlimmer, als es die Juden bis dahin in Rußland gewöhnt waren. Die Deutschen zerstörten die Lebensgrundlagen in der Heimat, zwangen die Juden an Feiertagen zu arbeiten und verschleppten viele nach Deutschland. Etliche jüdische Organisationen waren allerdings der Auffassung, dass die Ostjuden in Deutschland gerettet werden könnten und förderten deshalb mit allen Kräften den Arbeitseinsatz in der deutschen Industrie und Landwirtschaft.

Auch andere europäische Länder machte sich ausländische Zwangsarbeiter – vorallem aus den Kolonien – während des Ersten Weltkrieges zu nutze. Einhergehend mit der massenhaften Anwerbung und Verschleppung von Arbeitskräften während des Krieges verschlechtern sich die Bedingungen für Flüchtlinge. Aus Angst vor Sabotage-Akten und Spionage werden die Grenzen geschlossen, Ausländer interniert und abgeschoben. Deutschland baut z.B. an der Westgrenze (zur Verhinderung der Ausreise im besetzten Belgien) einen 180 km langen, unter Starkstrom gesetzten Zaun, an dem ca. 3000 Menschen zu Tote kommen.(31)

Weimarer Republik: Normalisierung der Ausländerpolitik und wachsender Antisemitismus
    „Die Galerie berühmter Männer aus der Zeit der Räterepublik ist ein Verbrecheralbum. Landfremdes Lumpengesindel, meist aus dem Bezirksamt Jerusalem, haben das gutmütige Bayernvolk als Ausbeutungsobjekt ausersehen und sich die Taschen gefüllt.“
    Bayerisches Bauernblatt, Mai 1919(32)
Zum Ende des Ersten Weltkrieges befanden sich je 1 Mio. zivile Arbeitskräfte und Kriegsgefangene in Deutschland, bis 1924 wurden 90% davon abgeschoben oder sind ausgewandert.
Da sich deutsche Arbeitslose als ungeeignet für die Landwirtschaft erwiesen, wird 1922 das Arbeitsnachweisgesetz verabschiedet, welches die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte weiter verrechtlicht: erst müssen Deutsche vermittelt werden; Legitimationszwang, Ausreisepflicht nach 12 Monaten; Bezahlung gemäß der (deutschen) Tarife; Beschäftigung in der Landwirtschaft, in der Industrie nur eingeschränkt. Die meisten Regelungen gelten, wenn auch in modifizierter Form, noch heute. Bis 1938, d.h. fünf Jahre nach der Machtübernahme der Nazis, gab es keine Veränderungen in der Ausländerpolitik und den Ausländergesetzen (von konjunkturellen Maßnahmen, wie eine Grenzsperre während der Weltwirtschaftskrise 1932 und der Vereinbarung von großen Kontingenten polnischer Landarbeiter ab 1936, abgesehen) – die Tarifpflicht für ausländische Arbeitskräfte galt sogar bis 1939.(33)

In der Weimarer Republik wurde die Ausländerpolitik an den Juden durchexerziert und weiterentwickelt. Grund war der wachsende Antisemitismus, der breite Bevölkerungskreise erfasst hatte und von konservativen und rechten Organisationen weiter radikalisiert wurde. Als Reaktion auf die Beschäftigung ostjüdischer Arbeitskräfte in der deutschen Kriegswirtschaft entzündete sich schon während des Krieges eine vom Antisemitismus geprägte Debatte. Nach dem Ende des Krieges 1918 wurde daraufhin die Grenzsperre gegen Juden verhängt. Die Berliner Polizei trieb bei Razzien die Juden zusammen schob sie ab. Eine Vorreiterrolle spielte allerdings Bayern. Im Zuge der Niederschlagung und der juristischen Aufarbeitung der Münchner Räterepublik wurden als Hauptverantwortliche schnell die „nicht-bayerischen“ Fremden ausgemacht. Vorallem die Ostjuden galten in der öffentlichen Diskussion sowie bei den Politikern als diejenigen, die die „bolschewistische“ Gefahr eingeschleppt hätten.(34) 1919 verschärft das bayerische Innenministerium das Fremdengesetz. Es sieht die Erfassung, Registrierung und Überwachung aller Ausländer vor, weiterhin die Ausweisung zum „Erhalt der öffentlichen Sicherheit“ sowie erstmals die Möglichkeit der Abschiebehaft. Die Ausweisungsbegründungen strotzen nur vor Willkür und antisemitischer Klischees: arme Juden wurden ausgewiesen, weil sie dem deutschen Volk zur Last fallen, reiche Juden dagegen, weil sie mit ihrem verschwenderischem Lebensstil ebenfalls das Land schädigen würden. Bayern und Preußen richteten Abschiebelager ein, schon damals Konzentrationslager genannt – Verstöße gegen die Lagerordnung sollten mit Erschießen geahndet werden. Preußens Politik war weniger radikal und irrational als die bayerische. Das hatte aber mehr damit zu tun, dass die Preußische Regierung Angst vor der vermeintlichen Macht des „Weltjudentums“ hatte und deswegen Abschiebungshindernisse bei Juden aus Polen oder Rußland anerkannte. Preußen integrierte geschickt jüdische Organisationen in die Durchführung der antisemitische Ausländerpolitik und verschaffte ihr damit ein Schein von Legitimität.(35)

Drittes Reich: Aufarbeitung der Erfahrungen aus dem 1. Weltkrieg
    „In einer deutsch-polnischen Stadt unweit der Grenze kreuzt ein Zug, der mit jüdischen Flüchtlingen auf dem Weg in den Osten besetzt war, einen ähnlich vollen Zug, der in den Westen fuhr. Als die Juden, die die deutsche Zone verließen, ihre Glaubensbrüder aus dem von den Russen besetzten Gebiet passieren, riefen sie ‘Ihr seid verrückt. Wo wollt Ihr hin?’ Aus dem anderen Zug hallte es zurück: ‘Ihr seid verrückt. Wo wollt Ihr hin!?’“
    Ein Schriftsteller, 1940(36)
Ab 1937 beschäftigten sich die Nazis intensiv mit den Erfahrung der Zwangsarbeit im Ersten Weltkrieg. Die Entscheidung, ob für den steigenden Arbeitskräftebedarf eher Ausländer, die als Rassegefahr galten, oder Frauen, die an den Herd sollten und für die Kinderaufzucht zuständig waren, mobilisiert werden sollten, fiel nicht leicht – und 1940 dann auf 1. Mio Polen, die zur Arbeit gezwungen wurden. Sie wurden noch recht gut bezahlt (85% des Tariflohns), ansonsten aber gemäß der nationalsozialistischen Ideologie stigmatisiert (P zur Markierung an der Kleidung) und von der deutschen Bevölkerung getrennt (Todesstrafe bei sexuellen Kontakt zu Deutschen, getrennte Unterbringung). Ohne die aktive und widerspruchslose Beteiligung der Deutschen an der Nutzbarmachung der polnischen Zwangsarbeiter hätte dies nie funktionieren können. Allerdings existieren im Osten noch alte Umgangsweisen aus der Weimarer Zeit fort. Der Geheimdienst SD kritisierte „ein allzu freundliches Verhalten ... gegenüber den polnischen Kriegsgefangenen“(37)
Da die Deutschen an einen schnellen Sieg glaubten, ließen sie nach dem Einmarsch in die Sowjetunion die meisten Kriegsgefangenen verhungern - sie wurden als Arbeitskräfte nicht benötigt. Auf Druck der Ruhrgebietsindustrie wurden erst ab November 1941 auch russische Zwangsarbeiter zugelassen, ab 1942 westliche Zwangsarbeiter. Zur Legitimierung des Imports von „Fremden“ wurde betont, dass der politische Kampf gegen den Bolschewismus (auch mithilfe der Russen) wichtiger wäre als der Rassenkampf. Die entsprechende Naziparole lautete dann auch: „Europäische Arbeiter gegen den Bolschewismus“. Dies brachte dann 1942 auch etliche „Verbesserungen“ für die Zwangarbeiter mit sich. Es wurde z.B. ein Akkordsystem eingeführt und als Belohnung für gute Arbeit gab es Bordell-Besuche. 1943 wich die Haltung, dass es genügend Arbeitskräfte gäbe und sie deswegen besser verhungern sollten als ernährt werden, Versuchen, die Arbeitsleistung zu intensivieren. 1944 gab es in Deutschland 8 Mio. ausländische Arbeitskräfte (1/3 aller Arbeitskräfte, davon waren 2 Mio. Kriegsgefangene) – ohne sie wäre der Krieg wahrscheinlich schon 1942 zu Ende gewesen.(38) Für die Zeit nach dem Krieg hatten die Nazis geopolitische Konzepte parat, die z.T. schon im Krieg umgesetzt wurden. So wurde Polen zweigeteilt: in den „deutschen“ Teil sollten „Volksdeutsche“ angesiedelt werden (Verträge mit den baltischen Staaten, der Sowjetunion, Italien und Rumänien sorgten für den Nachschub), der polnische Teil sollte auf Dauer als Arbeitskräftelager dienen.(39)
Die Zwangsarbeit für Juden (ab 1939 für Arbeitslose, ab 1940 für alle) ordnete sich anfänglich keinen ökonomischen Interessen unter - sie diente der Strafe, „Erziehung“ und Rache. 1943 wurden alle Juden in die besetzten Ostgebiete deportiert. Als ab 1942 der Nachschub an sowjetischen Arbeitskräften versiegte, wurden Juden erstmals auch aus ökonomischen Gründen zur Arbeit gezwungen, allerdings gab es noch weniger als bei den ausländischen Arbeitskräften ein Interesse am Erhalt der Arbeitskraft. Die Lebenserwartung betrug wenige Monate. Diese Entscheidung zog Konflikte zwischen der SS (die auf der Vernichtung aller Juden bestand) und der Wehrmacht (denen die Arbeitskräfte wichtiger waren) nach sich. Ab 1944 werden sogar die deportierten Juden wieder nach Deutschland geholt, da sich nicht mehr genug zivile Zwangsarbeiter rekrutieren lassen. In den letzten Kriegstagen werden viele Zwangsarbeiter hingerichtet.

Je mehr von den Verbrechen der Nazis bekannt wird, desto fester schließen die anderen europäischen Länder ihre Grenzen. Verschiedene Regierung baten Deutschland, die Juden nicht auswandern zu lassen, da die Aufnahmekapazitäten in ihren Ländern überschritten seien(40); die Schweiz forderten von den deutschen Behörden sogar eine Kennzeichnung der Juden ein, um sie an der Grenze besser abweisen zu können. Die westeuropäischen Staaten leisten finanzielle Unterstützung für die heimatnahe Flüchtlingsabwehr und beteiligten sich aktiv an der von den Nazis initiierten Suche nach einer neuen Heimstätte für die Juden. Frankreich und die Sowjetunion schoben diejenigen Flüchtlinge nach Deutschland ab, die von den Nazis angefordert wurden. Vergleichsweise liberal war hingegen die Politik des faschistischen Italiens, welches z.B. Juden aus Vichy-Frankreich vor der Deportation nach Auschwitz rettete.(41)

Nachkriegszeit: Vorwärts und Vergessen!
    „Es darf insoweit auch nicht verkannt werden, daß für eine straffe Handhabung der Ausländerpolizeiverordnung (AVPO von 1938) gewisse innere Bedenken bestanden, auch wenn sie nicht zum Ausdruck kamen. Trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die AVPO ... als geltendes Recht anzusehen war, ist es für den einzelnen Bearbeiter ein Hindernis gewesen, daß die AVPO im Jahre 1939 in einer nicht-demokratischen Zeit geschaffen wurde. Es bestand die Unsicherheit, ob die einzelnen Bestimmungen in der dort zitierten Form und mit diesem Inhalt unbedenklich durchgeführt werden konnten. Dieser innere Vorbehalt ist nun gegenstandslos geworden.“
    Günter Weißmann, Leiter der Berliner Ausländerbehörde und Kommentator des ab 1965 gültigen Ausländergesetzes(42)
Die Zwangsarbeit im Dritten Reich basierte auf der schon vorher eingeübten Praxis der Ausländerbeschäftigung und dem Rassismus der deutschen Bevölkerung. Deswegen wurde die Zwangsarbeit im Nachkriegsdeutschland nie als Unrecht begriffen; weder von den bundesdeutschen Regierung und Wirtschaft, die deswegen Entschädigungszahlungen bis zum Jahr 2001 hinauszögern konnten, noch von der Bevölkerung, in deren Kollektivgedächtnis das Wissen um die Zwangsarbeit als privates Kriegserlebnis verbucht wurde.(43)
Dabei profitierten die Deutschen auch nach dem Krieg direkt von dem System der nationalsozialistischen Zwangsarbeit, die für das „Wirtschaftswunder“ maßgeblich mit verantwortlich war. Durch die alliierten Bombardements waren zwar viele Städte zerstört worden, aber kaum die Industriegebiete mit ihrer im Krieg modernisierten Technik. Die Produktion konnte also – im Gegensatz zu den von Deutschland überfallenen Ländern – fast ungebrochen weitergehen. Den Platz der Zwangsarbeiter nahmen die deutschen Vertriebenen und DDR-Flüchtlinge ein, die 1960 1/4 der Gesamtbevölkerung der BRD stellten. (Ersteren schlugen in der Nachkriegszeit ähnliche Aversionen entgegen wie heute den Aussiedlern. So unbarmherzig und unpatriotisch kann Nationalismus manchmal sein...)
Ende der 50er, verstärkt durch den Mauerbau 1961, die Einberufung von Rekruten für die Bundeswehr sowie die Aufnahme der Rüstungsproduktion, entstand wieder eine Arbeitskräftebedarf. 1955 wurde mit Italien das erste Anwerbeabkommen abgeschlossen, 1960 folgen Spanien und Griechenland, 1961 die Türkei, 1964 Portugal und 1968 Jugoslawien. Obwohl die Kontiunitäten zur Ausländerbeschäftigung in der Weimarer Republik und im Dritten Reich unübersehbar sind (Gesetze; Bezeichnung als Fremdarbeiter – der Begriff Gastarbeiter setzte sich erst später durch; keine Integration; Zwangsrotation – allerdings nur für die Türken; niedrig qualifizierte Arbeiten, die Unterbringung in Barackenlagern, die schon die Jahrzehnte zuvor für Fremdarbeiter, Zwangsarbeiter, Displaced Persons und Vertriebene genutzt wurden; Bezahlung nach Tariflohn; gezielte Anwerbung für deutsche Betriebe durch die Bundesanstalt für Arbeit im Herkunftsland; Angst vor bolschewistischer Gefahr „revolutionärer Ausländer“ – deswegen gab es in den Gastarbeitermilieus eine massive staatlich inszenierte antikommunistische Gegenpropaganda), wurden diese in der öffentlichen Wahrnehmung eher verdrängt. Nur verschämt nahm die Wirtschaftspresse Bezug auf die Erfahrungen mit Fremd- und Zwangsarbeitern, die öffentliche Meinung sah die Anwerbeabkommen lieber im Lichte der Europäischen Einigung, sie würden der Völkerverständigung und als positive Entwicklungshilfe für die südeuropäischen Länder dienen.
Die Ausländerpolizeiverordnung aus dem Jahre 1938 galt in der BRD unverändert bis 1965. Zur Begründung wurde auf das formal-rechtliche korrekte Zustandekommen der Verordnung verwiesen, die auch nicht vom nationalsozialistischen Geist durchzogen sei. Passagen wie „wichtige Belange des Reichs und der Volksgemeinschaft“ seien in der modernen Zeit als „erhebliche Belange der BRD“ zu interpretieren – denn der alte Wortlaut blieb ja erhalten. Dass dann 1965 ein neues Ausländergesetz verabschiedet wurde, hatte weniger mit der Einsicht zu tun, dass mit den faschistischen Kontinuitäten gebrochen werden müßte, sondern mehr mit der Tatsache, dass die alten Paragraphen verschärft werden sollten, da die nationalsozialistische Willkür, die die Freiräume der Gesetze voll auszuschöpfen wußte, einem demokratischem Rechtsstaat nicht gut zu Gesicht standen.(44)
Deutschland, um sein Ansehen in der Welt bemüht, versuchte für Toleranz und Gastfreundschaft gegenüber den Gastarbeitern zu werben. Doch vergeblich: Zwischen 1966 und 1968 zog die NPD in sieben Landtage ein; Restaurants schmückten sich mit Schildern wie „Zutritt für Italiener verboten“ und gegen die BILD-Schlagzeile „Ausländer fleißiger als Deutsche?“ traten 1966 tausende deutsche Arbeiter in einen Warnstreik und riefen zum Boykott der Zeitung auf.(45) Während 1978 39% der Deutschen die Rückkehr der Gastarbeiter forderten, waren es 1983 schon 80%.
1973 wurde der Anwerbestopp verkündet. Er ist weniger auf die rassistische Stimmung in der Bevölkerung zurückzuführen, sondern hat mehr ökonomische Ursachen: Die EU-Ausländer genießen inzwischen Freizügigkeit, die Rezession 67/68 tut ihr übriges, viele Gastarbeiter lassen sich in der BRD dauerhaft nieder und holen ihre Familien nach. Die Presse rechnet vor: „Der nicht integrierte, auf sehr niedrigem Lebensstandard vegetierende Gastarbeiter verursacht relativ geringe Kosten von vielleicht 30.000 DM. Bei Vollintegration muß jedoch eine Inanspruchnahme der Infrastruktur von 150.000 bis 200.000 DM je Arbeitnehmer angesetzt werden. Hier beginnen die politischen Aspekte des Gastarbeiterproblems“(46)

Festung Europa: Integration und Abschottung
    Der Beschluss verschafft den Delegierten nur ein „Gefühl der moralischen Überlegenheit, ansonsten hilft er praktisch niemanden ... Es gibt keine Gesellschaft auf der Welt, in der Einwanderung nicht auch zu Problemen und Konflikten führen würde ... in Konflikten lauert ein bedrohliches Potential“
    Daniel Cohn-Bendit, Dezernent für multikulturelle Angelegenheit in Frankfurt/Main über den Beschluss der Parteitagsmehrheit der Grünen Partei im Jahre 1992 gegen ein Einwanderungsgesetz und für „Offene Grenzen“(47)
Mit dem Anwerbestopp sank tatsächlich die Zahl der ausländischen Arbeiter in der BRD, vorallem durch den Familiennachzug stieg jedoch die ausländische Wohnbevölkerung. Die Bundesregierung verkündete 1981 Beschlüsse zur Ausländerbegrenzung und verhedderte sich damit in diverse ideologische Widersprüche und Regierungskrisen: So bei der Frage, ob die Abschottung wichtiger ist als der Schutz der Ehe und Familie (Familiennachzug und Kindergeld für Ausländer). Auch kollidierte der Antikommunismus und die Nichtanerkennung der DDR mit der Flüchtlingspolitik. Da die BRD die innerdeutsche Grenze nicht kontrollieren wollte, wurde die DDR dazu gedrängt, nichtdeutsche Flüchtlinge nicht in die BRD einreisen zu lassen.
Gegenüber den hier lebenden Ausländern wurde – in Anerkennung, dass sie sich dauerhaft in der BRD niedergelassen hatten – auf Integration gesetzt, nicht jedoch ohne die Rückkehroption zu propagieren und finanziell zu unterstützen.
Ab Anfang der 80er, verstärkt Ende der 90er wandelte sich bei gleichbleibenden Zahlen die Migrationsstruktur. Es kamen weniger Arbeitsmigranten aus den (west-)europäischen Ländern, mehr Menschen aus dem Trikont und Osteuropa. Mangels anderer Einreisemöglichkeiten versuchten viele über das Asylrecht einen Aufenthaltsstatus zu erhalten. Gemäß der Abschottungspolitik wurden schnell Forderung nach Änderung des Asylrechts laut. Diesen Forderungen erteilte Bundeskanzler Kohl noch 1986 mit Verweis auf die Jüdin Edith Stein, die wegen des Fehlens „irgendeines bürokratischen Stempels“ nicht in die Schweiz emigrieren konnte und deswegen in Auschwitz umgebracht worden war, eine Abfuhr.(48)
Schon 1993 bewies die SPD, bessere Sachverwalterin für das Kapital zu sein. Die Wirtschaft forderte nämlich auch während der rassistischen Hetze gegen „Asylbetrüger“ ab 1991 mehr Einwanderung. Die CDU, die unter dem Druck der durch sie losgetretenen Asylkampagne das Asylrecht de facto abschaffte, erkaufte sich die Zustimmung der SPD mit der Zusage, gleichzeitig über ein Einwanderungsgesetz zu verhandeln. Die Einwände der CDU gegen ein Einwanderungsgesetz waren dabei nie prinzipieller Natur, nur hatte sie andere Vorstellungen über den Umfang der benötigten Einwanderung und die Art der Einwanderer (die CDU favorisierte mehr Aussiedler anstelle von Ausländern)(49) – Fragen, die heute genauso diskutiert werden, wie vor 10 Jahren. Dass die SPD, nun in Regierungsverantwortung, auch mehr Rücksicht auf die Stimmung im Volke nehmen muss, zeigt sich nicht nur darin, dass sie verschiedene Gesetzesvorhaben in der Ausländerpolitik abgeschwächt oder auf Eis gelegt hat, sondern auch darin, dass die Zahlen der benötigten Einwanderer ständig nach unten korrigiert werden.

Nachbemerkungen
    „Begriffe und Diskurse schaffen Realitäten. Dies gilt für die Bereiche des Antisemitismus und des Rassismus fast mehr als sonst. Denn die Menschheit in Rassen, Ethnien oder Kulturen einzuteilen, ist nicht nur eine Beschreibung, sondern bereits ein konstruktiver Akt.“
    Elfriede Müller: Nomadentum statt Identität?(50)
Das Denken in Haupt- und Nebenwidersprüchen ist genauso irrsinnig wie die Frage, ob erst die Henne oder erst das Ei da war. Egal, ob der Kapitalismus den Rassismus hervorgebracht hat oder andersherum, bleibt für die heutige Zeit zu konstatieren, dass sich die verschiedenen Herrschaftsverhältnisse und Ideologien zwar wechselseitig beeinflussen, aber nicht bedingen. Die Herren und Damen von der Kapitalismuskritikfraktion sitzen dem Denkfehler auf, dass kapitalistische Verhältnisse quasi wahr sind, sich also nicht nur wissenschaftlich beschreiben und analysieren, sondern auch begründen lassen. Während solche Sachen wie Rassismus oder Patriarchat weniger „natürlich“ seien, nämlich lediglich vom Kapitalismus produzierte Ideologien, die bei dessen Durchsetzung behilfich sind. Sie übersehen dabei, dass die Art und Weise, wie Waren produziert und getauscht werden, auch nur ein gesellschaftlichen Verhältnis ist, was sich qua Ideologie legitimiert. Genauso wie Rassismus und Patriarchat gesellschaftliche Verhältnisse sind, die die Umgehensweise von Menschen unterschiedlicher, zuvor konstruierter, Rassen und Geschlechter strukturiert.
Bislang hat die Kapitalismuskritik weder vermocht zu erklären, wie die vermeintlichen Nebenwidersprüche entstanden sind (auch wenn es diskussionswürdige Erklärungansätze gibt), noch kann sie plausibel begründen, warum diese Nebenwidersprüche in der heutigen Zeit obsolet geworden sein sollen. Für zweiteres gibt es nicht einmal diskussionswürdige Erklärungen. Diejenige, die besagt, dass der Kapitalismus alles gleich macht und nicht danach fragt, was jemand ist, sondern nur, was jemand leistet, widerlegt sich selbst. Denn wenn dem so wäre, dann hätten die Nebenwidersprüche ja gar nicht erst entstehen können.
Ein relativ neuer Trick ist es, vom Kapitalismus als gesellschaftliche Totalität zu schwafeln, zu der dann auch die ganzen Nebenwidersprüche gehören würden. Fraglich bleibt allerdings, wie die Totalität abgeschafft werden soll, wenn mensch die Auseinandersetzung mit einigen Facetten der Totalität für unbedeutend erklärt, wie es z.B. Hara in ihrem Kommentar(51) tut. Das Ergebnis wäre dann sowas wie der Realsozialismus: Die alten GenossInnen gingen schließlich auch davon aus, das nur die Produktionsmittel verstaatlicht werden müssten und dann – getreu dem Motto „Das Sein bestimmt das Bewußtsein“ – löst sich schon alles in Wohlgefallen auf.
„Es ist naiv zu meinen, diese Normierung des Menschen (durch das Patriarchat), die ihm zur zweiten Natur geworden ist, könne per Beschluß, könne in einem revolutionären Akt aufgehoben werden. Sie ist träge wie die Materie, sie zieht selbst den revolutionären Impetus auf ‘die Erde’ zurück. Sie kann auf unabsehbare Zeit nur unermüdlich in stetigen und beharrlichen Kämpfen thematisiert und damit in Frage gestellt werden. Sie bringt die Revolutionärin in Widerspruch zu ihren Genossen...“ (S. 22)
So Ingrid Strobl in ihrem Text „Die Angst vor den Frösten der Freiheit“, die mit ihrem Text das „Drei zu Eins“-Buch etwas aufpeppt. Strobl leugnet in ihrem Text nicht die kapitalistische Totalität, arbeitet aber heraus, wie der Kapitalismus des Patriarchats bedarf und es immer wieder neu hervorbringt. Sie weist darauf hin, dass die größte Entfremdung im Kapitalismus nicht der Verkauf der Ware Arbeitskraft ist, sondern der Verkauf der gesamten (weiblichen) Persönlichkeit in die patriarchalischen Institutionen wie der Ehe.
Und die autonome l.u.p.u.s gruppe nahm in „Drei zu Eins“ Ralf sein Antifakritik schon im Jahr 1990(52) vorweg, weil sie auch ohne den „Antifa-Sommer“ erkannte, dass der „Antifaschismus heute zum Staatsgut gehört, ... indem der Antifaschismus staatlich institutionalsiert wurde, konnten auch die ‘Lehren der deutschen Vergangenheit’ im Rechts(staats-)Sinne gewendert werden ... Da ist kein Platz mehr für einen Antifaschismus, der diese Demokratie nicht huldigt, sondern gerade deshalb angreift. Es ist nicht mehr das Schweigen, es sind die Antworten, die dieser Staat auf das ‘dunkle Kapitel’ deutscher Geschichte gefunden hat, die die TäterInnen von unten mit den Tätern von oben versöhnt“ (S. 98). Die Schlussfolgerung, dass deswegen die Nazis aussterben, mögen sie allerdings nicht teilen: „Wir werden in Zukunft mit einer paradoxen Situation konfrontiert sein: Auf der einen Seite beweisen gerade die Ereignisse um Großdeutschland, wie wenig darin die Neonazis eine politische Bedeutung haben, wie wichtig es den Herrschenden ist, ohne sie auszukommen. Auf der anderen Seite werden wir gerade aufgrund dieses Großdeutschlands mit wachsenden Angriffen von Neonazis rechnen müssen.“ (S. 100) Dies sei allen sich so fortschrittlich dünkenden Verharmlosern und Vereinfachern der Neuzeit hinter die Ohren geschrieben.
Taskforce 13.7. in der Grenzcamp-AG Leipzig


Quellen und Literaturempfehlungen
    „Wer nicht die Lesenden abfahren lässt, ist nicht dabei.“
Lydia Potts: Weltmarkt für Arbeitskraft. Von der Kolonisation Amerikas bis zu den Migrationen der Gegenwart, Junius – 1988
Klaus J. Bade: Europa in Bewegung. Migration vom späten 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, C.H.Beck – 2000
Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, C.H.Beck – 2001
Drei zu Eins, Edition ID-Archiv – 1993
Michael R. Marrus: Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert, Schwarze Risse-Rote Strasse-VLA – 1999
Dirk Walter: Antisemitische Kriminalität und Gewalt. Judenfeindschaft in der Weimarer Republik, Dietz – 1999
Ludger Heid: Maloche - nicht Mildtätigkeit. Ostjüdische Arbeiter in Deutschland 1914 - 1923, Olms – 1995
Arbeitsgruppe 501 (Hg.): Heute hier – morgen fort. Migration, Rassismus und die (Un)Ordnung des Weltmarkts, iz3w – 1993
Buko-Arbeitsschwerpunkt Rassismus und Flüchtlingspolitik (Hg.): Zwischen Flucht und Arbeit, VLA – 1995
jour fixe initiative berlin (Hg.): Wie wird man fremd? Ein rassistmustheoretischer Sammelband im Schnittpunkt von Kritischer Theorie und Poststrukturalismus, Unrast – 2001
Alternative Liste (AL-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin): Ausgegrenzt. Das neue Ausländergesetz, Geschichte, Kommentare, Proteste, Eigenverlag – 1990

Fußnoten

(1) CEE IEH #78
(2) Natürlich nicht nur in Leipzig. Auch die Insel (der bislang klugen Gedanken) Bahamas wurde heimgesucht. Um einen Vorfall sexistischer Grenzüberschreitung kleinzureden, erklären die AutorInnen in einer Flut von Artikeln, dass das Patriarchat nicht mehr existent wäre.
(3) CEE IEH #30
(4) in: Arbeitsgruppe 501, S. 27
(5) So hat sich bis heute in Japan ein einzigartiges System zur hierarchischen Strukturierung des Arbeitsmarktes erhalten, welches nicht auf rassistischen Kriterien sondern auf der alten Ständegesellschaftschaft beruht. (Potts, S. 189)
(6) zit. nach: Potts, S. 255
(7) Potts, S. 58-60
(8) Potts, S. 64
(9) Potts, S. 47
(10) zit. nach Potts, S. 113
(11) zit. nach Bade, S. 191
(12) zit nach Bade, S. 42
(13) Bade, S. 118
(14) Marrus, S. 11
(15) Sie gingen freiwillig aufgrund ihrer politischen Überzeugung aus ihrem Land, wurden recht freundlich in den Gastländern empfangen und genossen relative Freizügigkeit. Als z.B. Karl Marx im französischen Exil die Aufforderung erhielt, die Hauptstadt zu verlassen, witterte er ein Mordkomplott gegen ihn. Er entschied sich daraufhin, nach England zu gehen (Marrus, S. 25)
(16) Bade, S. 212/Marrus, S. 26
(17) zit. nach Herbert, S. 29
(18) Herbert, S. 21
(19) zit. nach: Alternative Liste, S. 8
(20) Auch eine Schwangerschaft galt als arbeitsrechtliches Delikt und zog eine kostenpflichtige Abschiebung nach sich (ähnlich handhabte es später die DDR mit den Vertragsarbeitern), Bade, S. 105
(21) Bade, S. 225
(22) Herbert, S. 15 ff.
(23) Bade, S. 110
(24) Herbert, S. 76 ff.
(25) Zwischen 1905 und 1916 wurden gezielt Ukrainer nach Preußen geholt, weil sie als Feinde der Polen galten und man glaubte, damit den polnischen Einfluß zurückdrängen zu können, Bade, S. 105
(26) Herbert, S. 48-50
(27) zit. nach Herbert, S. 71
(28) zit. nach Herbert, S. 112
(29) Bade, S. 241
(30) So vorgeschlagen in einem Brief an das Auswärtige Amt, zit. nach Heid, S. 44
(31) Bade, S. 251
(32) zit. nach Walter, S. 55
(33) Herbert, S. 120 ff.
(34) Walter, S. 52 ff.
(35) Heid, S. 192 ff.
(36) Marrus, S. 226
(37) zit. nach Herbert, S. 134
(38) Herbert, S. 144 ff.
(39) Marrus, S. 251 ff.
(40) Bis 1941 setzte Deutschland auf die Vertreibung und Ausweisung aller Juden. Ein Teil der von den Juden beschlagnahmten Gelder wurde auf ein Sonderkonto eingezahlt, mit dem sie dann im Exil ausschließlich deutsche Waren kaufen durften.Im Oktober 1941 wird die Ausreise von Juden verboten. (Marrus, S. 241)
(41) Marrus, S. 179 ff. (Als Dank spendeten franz. Juden während des Krieges 3. Mio France für italienische Opfer allierter Bombenangriffe)
(42) zit nach: Alternative Liste, S. 11
(43) Herbert, S. 188
(44) Alternative Liste, S. 10 ff.
(45) Herbert, S. 223
(46) Handelsblatt 1971, zit nach Herbert, S. 227
(47) zit. nach Herbert, S. 312
(48) Herbert, S. 268
(49) Herbert, S. 330
(50) in: jour fixe initiative berlin, S. 91
(51) CEE IEH #77
(52) Als Ralf also noch Antifa war – und hätte er die Texte damals gelesen, würde er heute weniger verzweifelt auf die Antifa draufhaun müssen.

Deutsche Ausländerpolitik seit 1945: Kontinuität trotz Wandel

Die Diskussion um ein deutsches Einwanderungsgesetz geht auch an linken Kreisen nicht vorüber. Wie die mit der Green Card Initiative Gerhard Schröders initiierte Debatte einzuschätzen ist, darin scheiden sich die Geister. Sehen wir uns seitdem Deutschland auch ganz offiziell Einwanderungsland ist einem Paradigmenwechsel in der deutschen Einwanderungspolitik gegenüber, der ganz neue Chancen linker Intervention eröffnet? Bieten die Entwürfe von Süssmuth-Kommission, Innenminister Schily, die Einwanderungskonzepte der Parteien, die Standpunkte von Wirtschaft und Kirchen Anlass, vom allmählichen Verschwinden völkisch-rassistischer Prämissen in der Ausländerpolitik zu reden? Wird das Asylrecht noch mehr eingeschränkt und Abschiebepolitik und Sonderbehandlung von Flüchtlingen in bisher ungekannter Weise verschärft?
Oder handelt es sich bei den geplanten Veränderungen nicht vielmehr um eine Flexibilisierung des Migrationsregimes, während die Parameter die gleichen bleiben?
Eine Betrachtung deutscher Ausländerpolitik seit 1945 soll diesen Fragen nachgehen.

Die Grundlagen der Ausländerpolitik sind die selben geblieben

Das Ergebnis dieser kurzen Reise durch nur einige Jahrzehnte deutscher Ausländerpolitik an den Anfang gestellt: Die deutsche Ausländerpolitik ist, mehr von Kontinuitäten als von Brüchen geprägt. Hatten die einzelnen Unternehmen schon immer ein Interesse an mehr und flexibel gehandhabter Einwanderung, so war die staatliche Politik eher davon geprägt, langfristige z.B. demographische Entwicklungen im Blick zu haben und zwischen dem eigenen Rassismus und dem der Bevölkerung und den Interessen des nationalen Wirtschaftsstandortes zu vermitteln. Diese Vermittlung fiel in Deutschland seit jeher eher zuungunsten der Wirtschaftsinteressen aus. Grund dafür ist der in Europa einmalige völkische Nationalismus , für den nicht-deutsche Personen nie Teil des Staatsvolks und damit Träger gleicher Rechte und gesellschaftlicher “Wertschätzung” werden können. Trotzdem gibt und gab es natürlich Diskursverschiebungen. So wird zur Zeit auf den ersten Blick weniger nach völkisch-rassistischen als nach Nützlichkeitsgesichtspunkten ausgesiebt. Bei einer Betrachtung dessen, was hinter diesen Diskursen steht, stellten wir aber fest, dass die Grundlagen der Ausländerpolitik die selben sind: Erst die Einteilung und Hierarchisierung der Menschen in ideologische Konstruktionen wie Rasse, Nation, Geschlecht ermöglichen unterschiedliche und legitimieren diese. Rassistische Politik und Denkmuster und ökonomische Interessen im kapitalistischen System, bedingen sich gegenseitig. Völkischer und Verwertungsrassismus sind also zwei Seiten einer Medaille. Als minderwertig stilisierte und mit weniger Rechten ausgestattete Menschen können leichter ausgebeutet , also verwertet werden, so die ökonomische Seite. Die andere ist, dass Rassismus nicht einfach mit der Abschaffung des Kapitalismus verschwinden wird, er hat sich tief in die Gesellschaft und ihre Akteure, seien es die Eliten oder die breite Masse eingeprägt.

Fachkräftemangel – die Erste: Die “Gastarbeiterabkommen”

Die Parallelen zu heute sind unverkennbar: Ökonomische und demographische Gründe waren es, die Deutschland 1955 das erste Anwerbeabkommen mit Italien schließen ließ. Sorgten nach dem Krieg die Vertriebenen aus Osteuropa und DDR-Flüchtlinge noch für genügend Arbeitskräfte, entstand Ende der 50èr, verstärkt durch den Mauerbau und die Einberufung von Rekruten zur Bundeswehr erneut Arbeitskräftemangel. Dem Abkommen mit Italien folgten 1960 Spanien und Griechenland, 1961 die Türkei, 1964 Portugal und 1968 Jugoslawien in denen die später Gastarbeiter, genannten Arbeitskräfte nach Deutschland geholt wurden. Ein Gast bleibt bekanntlich nur vorübergehend und so wurde die Arbeitsmigration auch nur als provisorische aufgefasst: vorgesehen war ein Rotationsprinzip, nach dem die Arbeitnehmer nach 1 bis zwei Jahren ausgetauscht wurden, bis die Arbeitgeber, die ein Interesse an eingearbeiteten ArbeiterInnen hatten es schließlich ablehnten, diese immer neu anzulernen. Auch über die Unterbringung in isolierten Barackensiedlungen sollten Integration und damit der Wunsch zu bleiben, verhindert werden. Die ins Land geholten ArbeiterInnen führten in den folgenden Jahren niedrigqualifizierte aber dringend gebrauchte Arbeiten ohne Aufstiegschancen aus, und sicherten damit deutschen Facharbeitern wiederum den Aufstieg. Auch damals wurde vordergründig gastarbeiterfreundliche Stimmung mit Nützlichkeitsargumentation inszeniert. Ohne freilich zu vergessen, die Wertigkeiten klarzustellen:
Im Rahmen der Begrüßungsaktionen für den einmillionsten Gastarbeiter antwortete der Repräsentant eines Arbeitgeberverbandes auf die Frage ob er sich nun auf den zweimillionsten Gastarbeiter freue, dass er sich vor allen Dingen auf den Tag freue, “wo wir ganz ohne die immer auch schwierigen und teuren Gastarbeiter auskommen.”
Und bereits 1964, die Anwerbung war in vollem Gange, forderte Kanzler Erhard die Deutschen auf, länger und härter zu arbeiten, um nicht mehr auf die GastarbeiterInnen angewiesen zu sein. Und bereits in den 60er Jahren wurden ausländische ArbeiterInnen abgeschoben, wenn sie sich gegen Diskriminierung gewehrt, sich organisiert oder gestreikt hatten. Während der ersten Rezension von 66/67 kam es dann zu einer größeren öffentlichen Debatte über die Daseinsberechtigung der AusländerInnen, mit Ausbruch der selbstorganisierten Streiks gegen Unterbringung, Diskriminierung und Löhne und der Radikalisierung der ausländischen ArbeiterInnen nahm die Stimmung gegen diese zu. Seit dem Anwerbestopp jedoch mit dem Unterschied, dass sie zunehmend als Problem behandelt und Gegenstand populistischer Kampagnen wurden. Der Anwerbestopp erging 1973 und die angeworbenen Arbeitskräfte, die aufgrund der Rezension, der Ölkrise und der damit einhergehenden konjunkturellen Flaute nicht mehr benötigt wurden, sollten mit einer Politik gezielter Rückkehrförderung, allerdings unter Verlust ihrer eingezahlten Sozialversicherungsprämien und Rentenansprüche in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Die Realität sah jedoch anders aus: Die MigrantInnen siedelten sich noch über die 80er Jahre hinaus vor allem in Städten und Regionen an, in denen ihre während der Anwerbezeit zugewiesenen Beschäftigungsmöglichkeiten lagen und holten ihre Familien nach.
Einwanderung fand nach dem Anwerbestopp auch über den Familiennachzug hinaus statt. Staatsangehörige von EU-Staaten durften seit 1967 auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr kriminalisiert werden, genossen also weitgehendes Freizügigkeits- und Niederlassungsrecht, wobei, parallel zu den heute diskutierten Übergangsfristen für Arbeitskräfte aus den EU-Beitrittskandidaten, die Freizügigkeit für Staatsangehörige aus Portugal, Spanien “zum Schutz des deutschen Arbeitsmarktes” erst einige Jahre später in Kraft trat. Und mit einigen Staaten wurden über den Anwerbestopp hinaus Verträge geschlossen, die ein bestimmtes Kontingent von Saison- und Werkvertragsarbeitern zuließen und bis heute praktiziert werden, zu denken sei an den oft zitierten Einsatz von VertragsarbeiterInnen in der Landwirtschaft und im Gaststättengewerbe.
Darüber hinaus verblieb außereuropäischen MigrantInnen von Mitte der 70er bis in die späten 80er nur die Möglichkeit, Asyl zu beantragen, um einen legalen Aufenthaltsstatus zu erlangen.

Die Ära Kohl: “Deutschland ist kein Einwanderungsland”

Eingewandert wurde auch während der Kohlära, deren Migrationspolitik gern mit der “Das Boot ist voll” – Rhetorik gleichgesetzt wird, und das permanent und über die Beantragung politischen Asyls hinaus. Zwar wurden vermehrt völkische Töne gespuckt und der offizielle Zuwanderungsdiskurs war einer über die Verhinderung weiterer Zuwanderung. Genau so wenig sperrte sich die Politik aber gegen wirtschaftliche Interessen an Zuwanderung.
Trotz der faktischen Abschaffung des Asylrechts 1993 und der Perfektionierung der Kontrolle an der ostdeutschen Außengrenze, sollte Zuwanderung nicht gänzlich verhindert werden: Die Aussiedler, die als “Russlanddeutsche” nach dem völkischen Verständnis der Regierung Kohl natürlich lieber als Ausländer gesehen waren, Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtlinge und nicht zuletzt illegale Einwanderung stehen für das Groß an Immigration in dieser Periode.
Illegalisierte waren schon damals ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und so sollte illegale Zuwanderung trotz der zunehmenden Aufrüstung der Außengrenzen nicht gänzlich verunmöglicht werden. Razzien gegen illegal Beschäftigte, richteten sich dann auch immer gegen diese als Individuen und nicht primär gegen das System illegaler Beschäftigung. Die Arbeitgeber blieben oft unbehelligt und kamen durch Mitteilung an die Ausländerbehörden oft noch um die Lohnzahlung für die illegal Beschäftigen herum. Die Neuregelung des Ausländerrechts im Jahre 1991, wies sowohl Verbesserungen als auch Verschärfungen auf. Die späte Einsicht, dass die ArbeitsmigrantInnen sich nicht einfach in ihre Herkunftsländer reintegrieren ließen, sondern im Wege des Familiennachzuges ihre Familien nachholten führten zu verbesserten Familiennachzugsmöglichkeiten, eigene Aufenthaltsrechte für Familienangehörige wurden geschaffen und für Angehörige beider Ausländergenerationen die Einbürgerung erleichtert: Voraussetzung für beide Optionen war schon damals der Nachweis von ausreichendem Einkommen und Wohnraum, sowie die Einzahlung in Sozialversicherungssysteme. Der legale Zugang zum Arbeitsmarkt wurde dagegen beschränkt und ist auch aktuell geltendes Recht. Für nichtdeutsche Arbeitnehmer wurde in §10 des Ausländergesetzes ein allgemeines Arbeitsverbot mit Genehmigungsvorbehalt festgeschrieben. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind UnionsbürgerInnen, im Bundesgebiet geborene AusländerInnen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder soweit dies zwischenstaatliche Vereinbarungen bestimmen. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Ohne legalen Aufenthalt ist der Zugang zum legalen Arbeitsmarkt verschlossen. Die Aufenthaltsgenehmigung kann jedoch auch mit der Auflage versehen worden sein, dass eine Arbeitserlaubnis im Interesse des deutschen Arbeitsmarktes gar nicht erteilt werden darf. Auf eine Arbeitserlaubnis bestehen Wartezeiten von bis zu 4 Jahren. Und eine einmal erteilte Arbeitserlaubnis ist räumlich auf den Bezirk des erteilenden Arbeitsamtes beschränkt und gilt für die Dauer der Beschäftigung.
Generell darf eine Arbeitserlaubnis nur erteilt werden: wenn sich durch die Beschäftigung von AusländerInnen keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben und wenn für die Beschäftigung keine deutschen oder EU - BürgerInnen zur Verfügung stehen (“sogenanntes” Inländerprimat). Etwas anderes sehen auch die aktuellen Konzepte für ein Einwanderungsgesetz nicht vor.
Die Regeln des Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrechts waren bereits vor 10 Jahren an Nützlichkeitserwägungen gebunden. So sind ein geregeltes Mindesteinkommen, bzw. jahrelange Einzahlung in Arbeitslosen- bzw. Sozialversicherungssysteme Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. den Familiennachzug nach dem Ausländergesetz.
Die Debatte über notwendige Arbeitsmigration in die BRD wurde in Fachkreisen schon seit Anfang der 90er geführt und die heute ins Feld geführte demographische Entwicklung war schon in den 80er Jahren trotz der “Das Boot ist voll” – Rhetorik abzusehen. Auch die Wirtschaft fordert nicht erst seit 1999, sondern schon 1991 während der rassistische Hetzkampagne gegen Ausländer mehr und flexiblere Einwanderung. Und 1996 legten B90/Grüne als Neuauflage einer gescheiterten Gesetzesinitiative aus der vorangegangenen Legislaturperiode, einen Gesetzesentwurf zur Einwanderungspolitik vor, wonach Einwanderung durch jährlich festzustellenden Kontingente staatlich zu regeln und entsprechend der ökonomischen Bedürfnisse der BRD zu beschränken sei. Der damals in linksliberalen Kreisen als zukunftsweisend gefeierte Entwurf, leugnete zwar Einwanderung im Unterschied zu offiziellen Verlautbarungen der konservativen Parteien nicht, orientierte sich jedoch genauso an den Bedürfnissen des deutschen Staates, wie die heute vorgelegten Konzepte.

Rot-Grün: “Deutschland ist ein Einwanderungsland”

Die rot-grüne Koalition aus GewerkschafterInnen und Multi-Kulti-Fraktion trat an unter der Prämisse, eine weltoffene, humanistische Zivilgesellschaft zu forcieren. Im Januar 1999 zu Beginn der Debatte um die Modernisierung des veralteten deutschen Staatsangehörigkeitsrechts hin zu einem “realistischen Begriff der Nation” (Innenminister Otto Schily) feierte das rot-grüne Jubelorgan TAZ “eine Bundesrepublik Deutschland die sich vom Völkischen entfernt”. Unter dieser neuen Überschrift setzte die nun an die Macht gelangte Opposition die Ausländerpolitik ihrer Vorgängerin fort.
Die großangekündigten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, wurde nach der rassistischen Unterschriftenkampagne der CDU ganz schnell zum halbherzigen Reförmchen, ohne dass sich endgültig vom Abstammungsprinzip verabschieden wurde. Aber nicht nur die von breiten Teilen der Bevölkerung mit Begeisterung aufgenommene Hetzkampagne führte die Einschätzung der TAZ ad absurdum, sondern auch die Reform selbst: Gesetzliche Verbesserungen für die erste “Gastarbeitergeneration”, den teils über 30 Jahren hier Lebenden, sucht man vergebens. Einbürgerungserleichterungen für sie brachte das neue Gesetz nicht, außer einer in diesen Fällen nicht relevanten Reduzierung der notwendigen Aufenthaltsdauer für die Anspruchseinbürgerung von 15 auf 8 Jahre. Dafür sorgen die nun zwingend vorgeschriebenen Sprachtests und die Einbürgerungsvoraussetzungen der Straffreiheit, der Verfassungstreue und des Nichtbezugs von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Verschärfungen. Die EinbürgerungsbewerberInnen müssen den eigenen sowie den Lebensunterhalt ihrer Familie auf Dauer aus eigenen Einkünften bestreiten können, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein. Ist schon für den Erwerb einer unbefristeten Aufenthaltsberechtigung eine dreijährige Beitragszahlung zur Rentenversicherung notwendig, wird die sozialstaatliche Diskriminierung nun nochmals gesteigert: bei Bezug staatlicher Leistungen wie Krankengeld oder Erziehungsgeld oder Ausbildungsförderung, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, seinen Unterhalt künftig allein aus eigenen Kräften zu bestreiten.
Im Klartext: der Einbürgerung würdig sind nur solche Ausländer die jahraus, jahrein in die Sozialkassen einzahlen, ohne jemals auf deren Unterstützung angewiesen zu sein. Auch als “Neudeutsche” sollen sie die alte Funktion der Gastarbeiter erfüllen, weitaus mehr zur sozialen Sicherung beizutragen, als sie selbst in Anspruch zu nehmen berechtigt sind.

Das beste Beispiel für den Verkauf von Rück- als Fortschritten ist jedoch die Green Card Offensive Schröders im Sommer 2000 auf der Cebit. Seit August 2001 in Kraft hat die Verordnung über die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für IT-Fachkräfte (IT-AV, so heißt die deutsche Green Card) mit der Green Card im US-amerikanischen Sinne, welche zur Einbürgerung führt, herzlich wenig zu tun: Lediglich einen befristeten Aufenthalt von maximal 5 Jahren für erst mal 20.000 Ausländer mit Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, denen für die Beschäftigung bei einem konkreten Unternehmen der IT- Branche eine Arbeitsgenehmigung zugesichert oder erteilt wurde und die eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über ein Jahresgehalt von mindestens 100.000 DM nachweisen, sieht die Verordnung vor. Und neu ist an der sogenannten Green Card Verordnung rein gar nichts: schon die seit 1991 bestehenden Verordnungen über Arbeitsaufenthalt und Arbeitsgenehmigung, enthalten Ausnahmeregeln, die im Fall von Fachkräftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt den Zugang ausländischer Fachkräfte vorsehen. Allein 1999 kamen über diese Vorschriften 37.700 ausländische Fachkräfte in die BRD.
Warum also diese medienwirksame Zusatzverordnung namens “Green Card?
Erhellend wirkt da zum Einen der Blick auf die rot-grüne Koalitionsvereinbarung, zum Anderen auf die unterschiedliche Ausgestaltung der bereits bestehenden arbeits- und aufenthaltrechtlichen Verordnungen hinsichtlich Möglichkeiten einer Aufenthaltsverfestigung in der BRD. Gegenüber diesen verleiht die Green Card Regelung nämlich deutlich weniger Rechte.
Für Fachkräfte die nach den bereits bestehenden Verordnungen in die BRD kommen, wäre eine Aufenthaltsverfestigung durch Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und nach weiteren 3 Jahren einer uneingeschränkten Aufenthaltsberechtigung, sowie der uneingeschränkte Familiennachzug möglich. Darüber hinaus besteht keine Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber. Einer Aufenthaltsverstetigung und Integration stünde rechtlich also nichts im Wege. Wer nach der IT-AV zuwandert, erhält lediglich eine auf 5 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis und eine an einen bestimmten Arbeitgeber gebundene Arbeitserlaubnis. Eine Aufenthaltsverstetigung wird so ausgeschlossen, die Arbeitserlaubnis ist auf eine bestimmte Branche beschränkt und familiäre Strukturen werden nicht berücksichtigt.
Damit erschließt sich auch die 2. Antwort auf das Warum der Neuregelung: Sie war nicht weniger als der geschickte Anstoß einer öffentlichen Debatte über ein Zuwanderungsgesetz. So sollte auch der rassistisch eingestellten Wählerschaft die Notwendigkeit von (Arbeits)immigration behutsam verklickert werden und ihnen gleichzeitig die Angst genommen werden, die MigrantInnen könnten Ansprüche auf Partizipation an deutschen Wohlfahrtssystemen anmelden und womöglich ganz hier bleiben, statt, wie früher die Gastarbeiter, nur vorübergehend zu kommen, über einen Engpass hinwegzu helfen und dann wieder zurückzukehren. Einwanderung plötzlich wieder als win-win-Situation dargestellt: alle gewinnen, MigrantInnen, UnternehmerInnen – dem unternehmerischen Migrant/in werde gewissermaßen die Grenze geöffnet. Als klassisches Verkaufsargument für legale Arbeitsmigration wird bezeichnenderweise die demographische Entwicklung angeführt: Denn die Sorge um die deutsche Rentensicherheit, erhöht die Akzeptanz im Volke gegenüber Einwanderung dann doch beträchtlich.
Dabei waren die parlamentarischen Weichen für ein Einwanderungsgesetz längst gestellt, nicht nur weil der ausländerrechtliche Dschungel eine an ökonomischen und Kriterien der effektiven Zugangskontrolle orientierte flexible Ausländerpolitik verhinderte. Bereits beim Asylkompromiss 1993 erkaufte sich die CDU die Zustimmung der SPD mit der Bereitschaft über ein Einwanderungsgesetz zu reden. Und in der rot-grünen Koalitationsvereinbarung vom Oktober 1998 steht zu lesen: “Wir erkennen an, dass ein unumkehrbarer Zuwanderungsprozeß in der Vergangenheit stattgefunden hat und setzen auf die Integration der auf Dauer bei uns lebenden Zuwanderer”. Dem rot-grünen Anspruch, Vertreter einer neuen liberalen Politik zu sein, sollte der öffentlichkeitswirksame Vorstoß, ausländischen Fachkräften, “jene Karte zu geben, die in Amerika Green heißt” (Gerhard Schröder auf der Cebit 2000) nicht zuletzt den glaubhaften Anstrich geben.

Zuwanderung begrenzen und steuern: Ein neues Gesetz für alte Hüte

Das parteiübergreifende Bekenntnis zum Einwanderungsland Deutschland und eine Flut von Einwanderungs- / Zuwanderungs- / Zuwanderungsbegrenzungskonzepten folgten auf dem Fuß. Heißen sie nun “Zuwanderung steuern und begrenzen” (Positionspapier von CDU/CSU vom 10.5.2000), “Zuwanderung gestalten, Integration fördern” ( Bericht der Süssmuth-Kommission vom 4.7.2001) oder “Steuerung, Integration, innerer Friede” (Eckpunkte der SPD-Bundestagsfraktion vom 6.7. 2000) der Tenor ist der gleiche: Nach anfänglichen Bekenntnisorgien zum Einwanderungsland Deutschland sprechen die nunmehr vorgelegten Konzepte allesamt die Sprache der “Steuerung” und “Begrenzung” von Zuwanderung, nach anfangs noch realistischen Zahlen von 300.000 Einwanderern jährlich, plädiert die von Rita Süssmuth geleitete Zuwanderungskommission der Bundesregierung jetzt nur noch dafür 50.000 Zuwanderer jährlich ins Land zu lassen und nach dem SPD-Konzept sollen bis 2010 erst mal nur hochqualifizierte Akademiker nach Deutschland kommen. Die Wählerseele besänftigt so was.
Ob gestaffelte Quoten, Kontingente oder Punkte nach individuellem Wert, also Alter, Qualifikation, gesicherter Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse, “Beziehungen zu Deutschland” wer außer über das zusammengekürzte Asylverfahren hinaus ins Land darf, bestimmt die Abeitsmarktlage. Beim “wie lange” sind Haltungskosten und “Integrationsfähigkeit” der Arbeitsbienchen ausschlaggebend.
Daß dabei der hochqualifizierten Fachkraft, weniger Hürden auf dem Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt mit rechtlicher und sozialer Absicherung aufgestellt werden, als der zur Überbrückung von saisonalen Engpässen im Niedriglohnsektor eingestellten Arbeitskraft, ist nichts neues und logische Konsequenz des Kalküls : Alles für den Wirtschaftsstandort Deutschland, aber bitte nicht auf Kosten unserer nationalen sozialen Sicherungssysteme und nur bei Anpassung an deutsche Staatsbürgerschaftsideologie (Leitkultur). Natürlich hat die Industrie ein stärkeres Interesse an Deregulierung und der Möglichkeit, der direkten Anwerbung bei Bedarf, natürlich vertreten die Gewerkschaften zur Zeit in der Einwanderungsdebatte die reaktionärsten Positionen, greifen die Kirchen einzelner humanitärer Notsituationen heraus und dient die Legalisierungsdebatte PDS und Grünen als Legitimiationskampagne für Einwanderungsbegrenzung . Trotz all der bestehenden Differenzen um Details, bei Fachkräften und bei von vornherein zeitlich begrenzt angeworbenen Arbeitskräften für Dienstleistung- und Niedriglohnjobs, sind sich dann exemplarisch wieder alle einig. Es geht um die altbekannte Verbindung zwischen nationalistischem und ökonomischen Kalkül: Zuwanderung zugunsten des deutschen Arbeitsmarktes, Einwanderung als Belohnung für langjährige Bereitschaft zur Verwertung und zur Anpassung.

Was sich dann tatsächlich ändert, ob CDU/CSU mit völkisch rassistische Ressentiments in den Wahlkampf ziehen oder wir noch in diesem Jahr ein Einwanderungsgesetz haben, wird sich zeigen. Ob Nationalismus und Rassismus angesichts des Zurücktretens des wohlfahrtstaatlichen Nationalismus und zunehmender Globalität in den Metropolen bedeutungsloser wird, oder angesichts der krisenhaften Zuspitzungen globaler Konkurrenz zunimmt, werden wir wahrscheinlich wie so oft erst in der Retrospektive – im Nachhinein – begreifen.
Auf keinen Fall sollte sich der Eindruck breit machen, dass die derzeitige Debatte um Einwanderung besseres Wetter bringen wird. Von selbst aus der Welt schafft sich Rassismus, genauso wenig wie in den letzten 50 Jahren, mit Sicherheit nicht. Die Änderungen -Verbesserungen und Verschlechterungen- werden Änderungen im vorhandenen Rahmen bleiben. Sich mit diesen Veränderungen zu beschäftigen, genauso wie mit den rassistischen Kontinuitäten die sie flankieren, erscheint uns weiterhin wichtig. Dabei darf die Diskussion um Rassismus nicht isoliert, sondern verknüpft mit anderen Themen wie Kapitalismus und Patriarchat, geführt werden. Dass das in den letzten Jahren vernachlässigt wurde, zeigt nicht zuletzt der einseitige Bezug antirassistischer Politik auf die politische motivierte Flucht und Asyl und der damit einhergehende Rückzug auf Flüchtlingssozialarbeit und die vernachlässigte Diskussion um andere Gründe für Migration. Trotz der absehbaren versuche, soziale Konflikte weiterhin zu ethnisieren, wird die zunehmende Aufspaltung nicht ausschließlich die Lebensbedingungen von MigrantInnen verschlechtern. Was wir brauchen sind mehr politische und soziale Diskussionen mit MigrantInnen um auszuloten, wo Kämpfe gemeinsam geführt werden können. Wir müssen wieder die alte Diskussion um Freizügigkeit führen aber internationalistischer und globaler! Und wir müssen die Forderung nach Offenen Grenzen stellen, die zu Ende gedacht, systemüberwindend ist.

Grenzcamp AG Leipzig



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last modified: 28.3.2007