Pressemitteilung:
antifaschistische und antirassistische Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet
unterstützen Forderungen von Flüchtlingen zur Abschaffung der
rassistischen Residenzpflicht
Deutschland fordert des öfteren die Einhaltung der Menschenrechte, z.B. in
der Jugoslawien und in China. Derweil gibt es in Deutschland rassistische
Sondergesetze, die es in keinem anderen europäischen Land gibt. Seit 1982
wird von deutschen Behörden die sogenannte Residenzpflicht
praktiziert. Diese untersagt Flüchtlingen im Asylverfahren das Verlassen
ihres Landkreises ohne schriftliche Genehmigung. Diese muß bei der
zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden und wird von
dieser willkürlich genehmigt oder abgelehnt. Wenn
Flüchtlinge ohne diese Genehmigung ihren Landkreis verlassen, müssen
sie mit drakonischen Strafen bis hin zur Abschiebung rechnen.
Es ist jedoch nahezu unmöglich, nicht gegen die Residenzpflicht zu
verstoßen. Schon alleine deshalb, weil die Grenzen der meist
äußerst kleinen Landkreise nicht bekannt sind. Was passiert, wenn
ein Flüchtling vom rassistischen Mob über die Landkreisgrenze gejagt
wird, wollen wir lieber nicht wissen. Sollten vielleicht alle Flüchtlinge
für diesen - nicht gerade unwahrscheinlichen - Fall eine vorsorgliche
Genehmigung beantragen?
Desweiteren sind Flüchtlinge meist in Heimen außerhalb der Stadt,
teilweise in abgelegenen Wäldern, untergebracht. Wenn sie einkaufen
fahren, telefonieren oder Bekannte besuchen möchten, müssen sie eine
Genehmigung einholen. Dazu müssen sie teilweise weitere Strecken zur
zuständigen Ausländerbehörde zurücklegen, als ihr
eigentliches Ziel, die nächstgelegene Großstadt z.B., entfernt ist.
Neben den Kosten für diese Fahrt fällt dann auch noch eine
Bearbeitungsgebühr von 15,- DM an.
Nur der Vollständigkeit halber möchten wir erwähnen, daß
Asylbewerberinnen und Asylbewerber monatlich gerade einmal 80,- DM Taschengeld
gewährt wird.
Auf Grundlage dieses rassistischen Gesetzes können Flüchtlinge von
der Polizei jederzeit kontrolliert werden. Dadurch werden sie kriminalisiert.
Die Vorurteile über kriminelle Ausländer, die die meisten
Deutschen hegen, scheinen bestätigt durch die Kontrollen der Polizei. Bei
einem Verstoß gegen die Residenzpflicht drohen den Flüchtlingen
Strafen zwischen 20.- DM bis 5000.- DM, aber auch Inhaftierung und Abschiebung
bei wiederholtem Vergehen.
Ziel des deutschen Sondergesetzes ist es also,
- Flüchtlinge meist abgelegen wegzusperren und von der Bevölkerung zu isolieren.
- eine politische Betätigung zu verhindern, da zum Beispiel für die Teilnahme an Demonstrationen außerhalb des Landkreises eine Genehmigung benötigt wird. Diese wird von den Behörden fast generell verweigert.
- Flüchtlingen den Aufenthalt in Deutschland so unangenehm als möglich zu gestalten.
Wir fordern
- die sofortige Abschaffung der rassistischen Residenzpflicht
- die Überwachung der Menschenrechte in Deutschland durch die UNO-Menschenrechtskommission
- sofortige politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen Deutschland, aufgrund der desolaten Menschenrechtssituation
und unterstützen die Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten beim
Kampf gegen das rassistische Sondergesetz.
AK Asyl Göttingen
Antifaschistische Aktion Ulm/Neu-Ulm
Antifaschistische Aktion Krefeld (AAK)
Antifaschistische Gruppe Link, Oberhausen
Antirassismusplenum Göttingen
Antirassistische Gruppe Für Freies Fluten (AG3F),
Astrid Keller (MdR/Linkes Bündnis), Dortmund
az conni, Dresden
BUKO-AG Rassismus und Flüchtlingspolitik
Bündnis gegen Rechts Leipzig
Die Linke Seite (www.linkeseite.de)
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Infoladen Leipzig
Jugendbündnis Merseburg
kein mensch ist illegal, westl. Ruhrgebiet
kein mensch ist illegal, Bochum, Göttingen, Wuppertal
Netzwerk für Opfer rechter Gewalt
PDS-Dortmund
Projekt Archiv, Oberhausen
Rabenschwarz, Merseburg
Radio bonte koe, Bochum
Verein für politische Flüchtlinge, Münster
wissenschaftlich-humanitäres Komitee (WHK), Regionalgruppe Ruhrgebiet und
Rheinland
www.communards.de
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