! Wählt ! BGSPD (Bundesgrenzschutzpartei Deutschlands)
Nachdem am 1.November 1994 das neues BGS-Gesetz in Kraft
trat und damit die rechtliche Grundlage der sog. Schleierfahndung
(Grenze + 30km-Zone) geschaffen wurde, gehörte die damalige
SPD-Führung zu den Kritikern des neuen Gesetzes. Eindringlich wurde vor
der Aufweichung des Trennungsgrundsatzes von Geheimdiensten und Polizei
und dem schrittweisen Abbau der Kompetenzen der föderalen Polizeien
zugunsten bundesweiter Polizeistrukturen gewarnt.
Inzwischen sind knapp fünf Jahre vergangen und die SPD könnte ihre Kritik..., aber... alles kam ganz anders...
Am 25.Juni 1998 verabschiedete der Bundestag eine Befugniserweiterung für
den BGS. Dabei handelte es sich um Maßnahmen, die u.a.
verdachtsunabhängige Personenkontrollen auf Flughäfen, Bahnhöfen
und in Zügen mit grenzüberschreitendem Verkehr ermöglichen. Es
sollte sich dabei lediglich um Einzelkontrollen handeln, bei denen der
Paß eingesehen sowie das Gepäck in Augenschein genommen werden darf.
Für eine Durchsuchung oder gar vorübergehende Festnahme muß ein
konkretes Verdachtsmoment vorliegen. Gegen diese Maßnahme sprachen
sich Bündnis 90/Die Grünen (jaja, früher...), die PDS und selbst
Teile der FDP aus, sahen sie doch völkerrechtliche Bedenken,
einen Verstoß gegen das Schengen-Abkommen und sogar einen Verstoß
gegen die Verfassung, da ja jeder Bürger fortan ohne
tatsächlichen Anlaß als Rechtsbrecher behandelt werden
könne. Immerhin meldete auch der Bundesrat im Vorfeld (19. Juni
1998) Bedenken gegen diese Kompetenzerweiterung an. Als Begründung wurden
ebenfalls Verstöße gegen das Schengener
Durchführungsübereinkommen (Identitätsfeststellung bei
Grenzübertritt) angeführt. Außerdem würde die
flächendeckende Kontrollpräsenz im Inland durch den Bundesgrenzschutz
zur Verletzung der Länderkompetenzen in Bezug auf den
allgemein-polizeilichen Aufgabenbereich führen. Weiterhin hieß es
dazu in der Presseerklärung des Bundesrates: Diese Intention
kollidiere mit einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar
1998, in dem es heißt, daß der Bundesgrenzschutz nicht zu einer
allgemeinen, mit den Landespolizeien konkurrierenden Bundespolizei ausgebaut
werden und damit sein Gepräge als Polizei mit begrenzten Aufgaben verlieren dürfe.
Doch schon drei Wochen später sieht alles ganz anders aus. Der Bundesrat
beschließt die Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes für
zunächst fünf Jahre. Ergänzend dazu unterstütze der
Bundesrat Initiativen, die darauf abzielten, die Sicherheit der Grenzen zu stärken.
Nachdem nun am 1. September 1998 diese Änderung des BGS-Gesetzes in Kraft
trat, kann der Bundesgrenzschutz seine erweiterten Befugnisse im
gesamten Bundesgebiet wahrnehmen. Ebenfalls noch im September kündigte
unser sorgsamer Innenminister Hardraht (CDU) an, die sächsische
Bereitschaftspolizei zur Unterstützung des BGS bei der Menschenjagd
in einer zweiten Linie an die Grenze zu verlegen, da die
Verstärkungsmaßnahmen beim BGS nicht ausreichend seien.
Die tiefgreifenden Neuerungen nach den Wahlen im Herbst 1998
zeigten sich bereits wenige Monate später. Aus einer Presseerklärung
des Innenministeriums vom 24. Februar 1999 geht hervor, daß die
Überprüfung der Neuorganisation des BGS abgeschlossen wurde. Da die
Planstellenstruktur erhebliche Defizite aufwies, stimmte das
Bundeskabinett sofort Bundesinnenminister Schilys (SPD) Vorschlag auf
Verdoppelung der ursprünglich (von der Vorgängerregierung!)
vorgesehenen Planungszahlungen im Haushalt 1999 zu. Damit ergeben sich
für 1999 u.a. rund 2.700 Beförderungsmöglichkeiten in allen
Laufbahnen des BGS. Doch damit nicht genug. Schily will weiterhin die im
Haushalt 1999 vorgesehenen 200 Mio. DM zur weiteren technischen
Hochrüstung des BGS trotz allgemeiner Sparzwänge unbedingt
durchsetzen. Das bedeutet eine Steigerung der Ausgaben um 20%(!!!) gegenüber 1998.
Bundesinnenminister Schily brachte bei seinem alljährlich stattfindenden
Besuch seines sächsischen Kollegen im Frühjahr 1999 wieder eine
kleine Überraschung mit. Künftig rücken BGS und Landespolizei
Sachsen bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität noch
enger zusammen. Es wird gemeinsame Dienststellen geben, natürlich auch
einen erweiterten Informationsaustausch und sechs
Sicherheitskommissionen entlang der Grenze. Danke, bis nächstes Jahr!
Spätestens hier sollte allen klar werden, daß der Bundesgrenzschutz
intensiv zur Durchsetzung des Programms Innere Sicherheit
herangezogen wird. Dabei gilt es, den Beschluß der Alliierten zur
strikten Trennung von Bundes- bzw. Länderorganen bewußt verschwimmen zu lassen.
Welche Auswirkungen diese Maßnahmen haben werden, zeigt sich in der seit
Ende 1994 existierenden 30km-Zone entlang der Grenze. Der Bundesgrenzschutz
genießt dort ausgestattet mit unzähligen Befugnissen und
Sonderrechten Narrenfreiheit. Menschen mit undeutschem Verhaltens-
und Kleidungsmuster abgesehen von ihrem jeweiligen
Aufenthaltsstatus leben entlang der Grenze in einer unerträglichen
Situation: ständige Kontrollen, Mitnahmen, Verhöre usw. durch den
BGS. Hinzu kommt, daß es inzwischen praktisch unmöglich ist, ein
Taxi zu benutzen (trotz der grundsätzlichen Beförderungspflicht!).
Aber auch Personen, die sich gegen diese Situation wehren, sind dem Repressionsdruck des BGS ausgesetzt.
Sonst ist alles, wie es war. Es wird fleißig denunziert und angerufen,
gejagt und aufgegriffen, ausgegeben und aufgerüstet, abgelehnt und
abgeschoben, durchsucht und verhaftet, angeklagt und eingesperrt. Und gemordet. Ach nein, das war ja ein Unfall... el sol
Staatlicher Rassismus existiert! Augen auf! Wehrt euch! Kommt zum Grenzcam! |