home | aktuell | archiv | newsflyer | radio | kontakt
[46][<<][>>]

Die nachfolgenden Texte sind als Mobilisierungsstart zu der für Oktober geplanten Demonstration zum Abschiebeknast in Neuss gedacht.
Themenschwerpunkt ist das Zusammenspiel von Sexismus und Rassismus. Klar ist, daß wir versuchen, eine Realität zu umreißen, die wir nur von „außen“ betrachten und beschreiben können. Die Themen sind meist nur grob umschrieben, da in die Tiefe zu gehen den Rahmen sprengen würde. Später vielleicht mehr... AFBL
, 0.0k

Zum Frauenabschiebeknast in Neuss

, 0.0k

Der nachfolgende Text beschäftigt sich mit:
  • Der Frauenabschiebeknast in Neuss
  • Warum Neuss und nicht Büren?
  • Ein kurzer Abriß über Asylpolitik in Deutschland/Europa
  • Geschlechterspezifische Fluchtursachen
  • Migrantinnen in der BRD
  • Allgemeine Betrachtungen und Diskussionsbeiträge zu Rassismus und Sexismus.

nicht sehen, hoeren, sagen, 10.0k

Der Frauenabschiebeknast in Neuss

1993 wurden die ersten Migrantinnen in den Neusser Abschiebeknast eingesperrt. Er befindet sich unauffällig inmitten der Neusser Innenstadt. Nur Stacheldraht auf der Mauer, dicke Stahltore und Gitter vor den Fenstern deuten auf einen Knast hin. Derzeit sind zwischen 70-90 Frauen aus Lateinamerika, Asien, GUS-Staaten, Polen, Ex-Jugoslawien und der Türkei dort eingesperrt. Abgesehen davon, daß Knäste nie human sein können, sind die Bedingungen in Neuss menschenverachtend: Frauen werden in enge, feuchte und dunkle Zweier- oder Sechser-Zellen gepfercht. Die Fenster sind aus Milchglasscheiben! Die Frauen, die gemeinsam in einer Zelle sind, können oft nicht miteinander sprechen, da ihre Zusammensetzung „scheinbar“ willkürlich erfolgt. Bis zum Frühjahr 1997 betrug die Zeit des Hofganges eine Stunde. Inzwischen haben die Frauen im Sommer länger Hofgang und können Sport treiben. Außerdem besteht die Möglichkeit, an einem Nähkurs teilzunehmen. Das sind sehr geringfügige „Verbesserungen“, die Nahrungsversorgung beispielsweise ist immer noch miserabel. Auf religiöse, ideologische, oder gesundheitliche begründete Eßgewohnheiten wird keine Rücksicht genommen. Auch die medizinische Versorgung der Frauen ist schlecht. So wurden sie von Anfang an nur von einem einzigen männlichen Krankenpfleger betreut. Seit Januar 1998 – 5 Jahre nach der Eröffnung – wurde jetzt endlich eine Krankenpflegerin eingestellt. Diese ist natürlich mit 70-90 zu Betreuenden völlig überlastet.
Bei der Verhaftung wird den Frauen ihr gesamtes Geld abgenommen. Sie müssen die „Unterbringung“ und die Abschiebung selbst bezahlen. So bleibt kein Geld für AnwältInnen oder DolmetscherInnen. Außerdem müssen sie seit dem 1.11.1997 während der Prüfung ihres Asylantrages in Haft bleiben. Davor war es üblich, während der Dauer der Prüfung in einem AsylbewerberInnenheim verlegt zu werden.
Ein Teil der Frauen ist in Abschiebehaft, weil sie nach Ablehnung ihrer Asylanträge nicht aus der BRD ausgereist sind. Ein weiterer Teil der inhaftierten Frauen wurde während ihrer sogenannten illegalen Tätigkeit in Deutschland aufgegriffen – bei Razzien festgenommen, womit der Kontakt zu Angehörigen und Bekannten endgültig abgebrochen wurde. Die spätere Abschiebung hat für die Frauen in ihren Herkunftsländern meist fatale Folgen. So werden viele Frauen z.B. oft direkt bei ihrer Rückkehr am Flughafen verhaftet oder sie „verschwinden“ spurlos.

Warum Neuss und nicht Büren?

In den letzten vier Jahren haben FlüchtlingsunterstützerInnen und antirassistischen Gruppen die Demo gegen den Abschiebeknast Büren, in dem nur Männer eingesperrt sind, durchgeführt. Die Demonstration wurde zu einem wichtigen Symbol innerhalb des bundesweiten Widerstands gegen die herrschende Flüchtlingspolitik.
Seit der Eröffnung 1994 gilt er als Symbol für systematische Ausgrenzung, Aussonderung und Abschiebung von Flüchtlingen. Ausschlaggebend dabei ist u.a. die auf 600 Haftplätze ausgelegte Kapazität der Anstalt und ein ausgefeiltes Bewachungs- und Strafsystem, sowie die Rolle, die Nordrhein-Westfalen nicht nur beim massenhaften Vollzug von Abschiebehaft, sondern auf allen Ebenen der Verwaltung und Vertreibung von Flüchtlingen sowie ihre Funktion im Rahmen der genannten Abschiebemaschenerie deutlich machen.
Mittlerweile hat Büren seinenen ursprünglichen Modellcharakter verloren. An der Vorreiterfunktion der rot/grün-regierten Bundeslandes hat sich zwar nichts geändert, jedoch ist Büren, was die Belegungszahlen betrifft als auch die katastrophalen Haftbedingungen, vom Abschiebeknast in Berlin-Grünau eingeholt worden. NRW hat von seinen ehemals acht fluechtende, 10.0k Abschiebegefängnissen für Flüchtlinge inzwischen die Mehrzahl geschlossen. Die zentrale Anstalt für Männer in Büren ist übriggeblieben, für Frauen der Abschiebeknast in Neuss.
Neuss ist nicht nur ein Platz, der die Brutalität deutscher Abschiebepolitik symbolisiert, sondern an dem zusätzlich das Zusammenwirken von Rassismus und Sexismus festgmacht wird und dessen Folgen aufgezeigt werden müssen.
Natürlich sind Migranntinnen den gleichen Sondergesetzen unterworfen wie Migranten. Ihre Möglichkeit aber, überhaupt in die BRD zu gelangen und sich hier aufzuhalten, sind von Anfang an von ihrer Geschlechtszugehörigkeit geprägt.
Neuss, ohne medienträchtige Aufstände, ohne Vorbildcharakter im Sinne von Haftplatzkapazitäten oder brutalster Menschenverachtung, ist für uns eher ein Symbol für die „schweigende Normalität des rassistischen Alltags“ in der diejenigen, die nicht auf sich aufmerksam machen, verschwinden.
Es bleibt dabei: Solidarität mit den Frauen in Neuss!

Besonderheiten für Flucht und Migration von Frauen

Weltweit migrieren über 100 Millionen Menschen als Binnenmigration oder über die Staatsgrenzen hinweg. Frauen und Kinder machen dabei den größten Anteil aus. Bedingungen für Migration sind bei Frauen und Männern verschieden.
Auf der Grundlage der weltweit vorhandenen Herrschaftsverhältnisse entstehen ähnliche Ausbeutungsverhältnisse. Diese sind vorwiegend bestimmt durch Sexismus, Rassismus und Klasse. Auswanderungsgründe für Frauen entstehen u.a. durch die Hoffnung einer Verbesserung der Lebensperspektiven und Situation. Sie hoffen, die physische Lebensexistenz vor der Vernichtung zu retten, politischer Repression in ihren Heimatländern zu entkommen und dem Druck der Alltagsformen patriachaler Unterwerfung zu entfliehen.
1984 wurden in den Niederlanden erste wissenschaftliche Untersuchungen geschlechtsspezifischer Verfolgung publiziert. Diese Studien wurden von zwei Amnesty International Mitarbeiterinnen erweitert. Sie entwickelten vier Kategorien frauenspezifischer Verfolgung und zeigten auf, daß diese nicht selbstverständlich an politsche Systeme und an spezielle Kulturen und Religionen gebunden sind.
Frauen werden Opfer von Verfolgung
  • wegen eigener politischer Aktivitäten
  • aufgrund der Zugehörigkeit zu einer sogenannten ethnischen oderreligiösen Minderheit
  • aufgrund verwandschaftlicher Verhältnisse zu Oppositionellen
  • aufgrund der Übertretung speziell für Frauen geltender Normen und Gesetze.
Durch die institutionell festgeschriebene Wertigkeit der Frau im Islam ist der Kampf um Gleichberechtigung nur höchst eingeschränkt möglich. Steinigung ist als Strafe vorgesehen für Sexualpraktiken, die nicht mit den Moralvorstellungen der Mullahs übereinstimmen. Das Besondere und Geschlechtsspezifische an dieser Strafe ist, daß die Männer weniger weit eingegraben werden als Frauen und ihnen eine gewisse eingeschränkte Fluchtmöglichkeit offen gelassen wird. Bundesaußenminister Klaus Kinkel sagte dazu, daß er sich nicht vorstellen kann, daß jemand im Islam wegen sexueller Übergriffe gesteinigt wird.
Bei den ersten drei Verfolgungssituationen kommt es zu frauenspezifischer Verfolgung dadurch, daß die Form der Verfolgung in der Anwendung sexueller Gewalt besteht. Diese wird als spezielle Taktik eingesetzt.
Frauen, die wegen politischer Aktivitäten inhaftiert sind, sind neben geschlechtsspezifischen Foltermethoden, auch Vergewaltigungen und anderen sexuellen Mißhandlungen ausgesetzt.
Bei Frauen, die verfolgten sogenannten ethnischen oder religiösen Minderheiten angehören, schließt die Verfolgungsform oft die Anwendung sexueller Gewalt ein, beispielsweise die Klitorisbeschneidung.
Die Frau soll einmal als Angehörige der Gruppe/Minderheiten getroffen werden und zum anderen soll durch Ausnutzung ihrer sozialen Position auch die Gruppe als Ganzes angegriffen werden.
Sexuelle Gewalt als spezifisch gegen Frauen gerichtete Verfolgungsform impliziert mehr als den körperlichen Angriff. Durch die Ausnutzung der Sexualität von Frauen und der Möglichkeit zu Gebären werden Herrschaftsverhältnisse zwischen Frauen und Männern demonstriert und manifestiert.
Die Funktionalisierung von Vergewaltigung oder sexueller Gewalt als Angriff auf die jeweilige Kriegspartei oder den politischen Gegner hat Erfolg, weil generell die patriachale Logik des Besitztums von Männern an Frauen herrscht.
Durch die patriachalen Autoritätsstrukturen innerhalb der Familie ist es für eine Frau schwer, eigenständige Fluchtentscheidungen zu treffen. Sie müssen sich oft den Plänen männlicher Familienangehöriger unterordnen. Hinzu kommt, daß es für Frauen in einigen Ländern fast unmöglich ist, ohne männlichen Schutz zu leben.
Geschlechtsspezifische Unterdrückungsmechanismen aufzubrechen, scheint in vielen Ländern fast unmöglich. In Kroatien ist seit diesem Jahr eine Gesetzesnovelle in Kraft getreten. Mußten von Behörden Vergewaltigungen an Ehefrauen und Lebensgefährtinnen umgehend verfolgt werden, wird dies jetzt vom Offizialdelikt zum Antragsdelikt juristisch zurückgestuft. Das Opfer muß selbst Anzeige erstatten bei einer sogenannten „internen Vergewaltigung“, damit die Behörden tätig werden. Zudem werden im zutiefst katholischen Kroatien Scheidungen immer schwieriger. Mußten sich die Ehepartner bisher mindestens dreimal bei einem Sozialarbeiter aussprechen, um geschieden werden zu können, müssen jetzt mindestens sechs solcher Gespräche geführt werden.
Weitere Fluchtmotive bestehen darin, daß die Frau die Hauptverantwortung für die ausreichende Versorgung ihrer Kinder und sich selbst trägt. Durch Hungerkatastrophen, Bürgerkriege etc. wird dies oft unmöglich.

Das Zusammenspiel von Sexismus und Rassismus

Die Migrantin und Flüchtlichsfrau schlechthin gibt es nicht. Sie lebt in der BRD als Mutter, Tochter, Ehefrau, Schwester, Alleinstehende, Arbeiterin, Angestellte, Saisonarbeiterin, Prostituierte, Gast, Illegalisierte, ... so spezifisch die Fluchtursache, der Fluchtweg, die Fluchtbedingungen, so einzigartig bleibt die Situation in Deutschland. Das klassische Bild des „Opfers“ trifft auf die wenigsten Frauen zu.
Einmal in Deutschland angekommen, treffen die unterschiedlichen Biographien allerdings auf dieselben Verwertungsmechanismen. Neben ökonomischer Ausbeutung und rassistischen Stereotypen sind Migrantinnen permanent mit sexistischen Verhaltensweisen und Unterdrückungsmechanismen konfrontiert. Staatlicherseits sind diese Mechanismen in der sexistischen und rassistischen Sondergesetzgebung („Asylbewerberleistungsgesetz“, „Ausländergesetz“) festgelegt. Ein Beispiel ist der §19 des „Ausländergesetzes“, nachdem „Ehepartner“ in Deutschland lebender „Ausländer“ erst nach einer sogenannten „Ehebestandszeit“ von drei bzw. vier Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten. Wird die Ehe vorher gelöst, ist der Abschiebegrund geliefert. Dies bedeutet, daß Frauen ohne deutschen Paß, die einen deutschen Mann heiraten, mindestens drei Jahre in direkter Abhängigkeit von ihrem Ehemann leben müssen.
Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung verhindern, daß weitere Flüchtlinge durch „Schein“ bzw. „Zweckheiraten“ auf Dauer zuziehen.
Die Regelung des Ausländergesetzes verfolgt jedoch nicht nur „ausländerpolitische“ Ziele, sondern enthält „familien-“ und „frauenpolitische“ Wertvorstellungen. Migrantinnen/Flüchtlingsfrauen hängen in diesem mit ihrer gesamten Existenz vom Wohlwollen des Ehemannes ab.
Bei sogenannten mononationalen Ehen, ist „ihr“ Aufenthaltsstatus meist über „seinen“ geregelt, droht ihm die Abschiebung, ist ihre Aussicht auf einen eigenständigen Aufenthaltsstatus sehr gering.
Frauen, die in Deutschland als „Illegale“ leben, teilen den rechtlosen Status zunächst einmal mit vielen Menschen ohne Aufenthaltsrecht. Doch ist anzunehmen, daß sich die Bedingungen von Frauen, egal, ob mit Kindern, alleinstehend oder schwanger, von der eines alleinstehenden Mannes unterscheidet.
Geht man davon aus, daß Illegalisierung die Erpreßbarkeit und infolgedessen die Ausbeutung und Gewalt fördert, so sind vor allem Frauen zusätzlich von sexueller Ausbeutung und Gewalt bedroht. Für Frauen ohne Aufenthaltsstatus hat die ohnehin schon strukturelle Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt zur Folge, daß die Arbeitsmöglichkeiten sich im wesentlichen auf Haushalts-Reinigungstätigkeiten, Kinderbetreung, Küchenhilfen in Gaststätten, Erntearbeiten in der Landwirtschaft oder Prostitution beschränken.

Ein kurzer Abriß über die Asylpolitik Deutschland/Europa

Die Verankerung des Grundrechts auf Asyl 1949 im Grundgesetz der BRD resultiert aus den Erfahrungen des 2. Weltkrieges, in dem die USA sowie fast alle europäischen Länder ab 1938 die Einreisebestimmungen verschärften und den meisten die Flucht verwehrt blieb.

Mit der Änderung des Art. 16 GG 1993 wurde dieses Grundrecht faktisch abgeschafft.

Artikel 16 (alt):
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Artikel 16 (neu):
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.

Artikel 16a (neu):
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Zu sicheren Drittstaaten bestimmte der Gesetzgeber in diesem Absatz all die Länder, die eine gemeinsame Grenze mit Deutschland haben. Flüchtlinge, die auf ihrem Weg eines dieser Länder betreten, auch nur zum Transit, wird die Einreise nach Deutschland verweigert. Erreicht ein Flüchtling illegal dennoch Deutschland und stellt einen Asylantrag, so wird dieser abgelehnt und er in den sicheren Drittstaat abgeschoben. Das Grundrecht auf Asyl gilt für diesen Menschen in Deutschland nicht mehr.
(3) Flüchtlingen aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland wird unterstellt, daß in ihrem Land keine Verfolgung stattfindet. Ihr Asylantrag wird generell als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Dagegen muß der Flüchtling klagen, um das Gegenteil zu beweisen.

Der „Erfolg“ dieser „notwendig“ gewordenen Gesetzesänderung ließ nicht auf sich warten. Die Zahl der AsylbewerberInnen ging um 70% zurück. Die anderen europäischen Länder änderten ebenfalls in den letzten Jahren, teilweise im Sog der Entwicklungen in der BRD ihre Gesetze. Das Vorgehen an den Grenzen wird immer brutaler. So setzt zum Beispiel Italien sein Militär gegen albanische Bootsflüchtlinge ein und Österreich stationiert sein Bundesheer an der Ostgrenze.
1991 wurde ein einheitlicher Visumszwang für die EG-Einreise beschlossen. Das One-Chance-Only Prinzip gilt, d.h. nur in einem einzigen EG-Land darf ein Asylantrag gestellt werden.
Mit dem Schengen-Abkommen, welches im März 1995 in Kraft trat, sind die Grundlagen für einen Polizeistaat Europa gelegt. Die Binnengrenzen für den Personenverkehr werden abgeschafft, im Gegenzug aber grenzübergreifende Fahndungen erlaubt. Neben einer Verschärfung der Visum-Pflicht für die Einreise in die Mitgliedsstaaten beinhaltet das Vetragswerk die Einrichtung eines umfassenden Fahndungsystems „(SIS)-Schengener Informationssystem“. In den zentralen Computer speisen alle am Schengen-Abkommen beteiligten Länder Fakten ein, u.a. die umfassenden Fahndungsdaten der betreffenden asylsuchenden Personen, denen lediglich die Einreise verweigert werden soll, ebenso wie die Namen abgeschobener Flüchlinge. Schengen übt einen großen Druck auf die anderen europäischen Länder aus. Zum einen fürchten sie, jetzt verstärkt Ziel der Migration zu werden, zum anderen degradiert Schengen alle europ. Nichtmitgliedsstaaten zu Sicherheitsrisiken.

Um zu verhindern, daß mehr Flüchtlinge aus Ost- nach Westeuropa kommen, bzw. damit eine zügige Abschiebung ermöglicht wird, wurden sogenannte Rücknahmeverträge geschlossen. Bei dem Aushandeln der Rücknahmeverträge tat sich die BRD besonders hervor. Im Alleingang erpreßte sie die osteuropäischen Länder zu den Verträgen, obwohl für das gesamte Schengengebiet Verträge abgeschlossen werden sollten.
Das dauerte der Bundesregierung jedoch zu lange. Verständlicherweise wehrten sich anfangs die osteuropäischen Länder, die fast nur als Transitländer dienen, BRD-Flüchtlinge zurückzunehmen. Mit diplomatischem Druck, dem Kürzen der Entwicklungshilfe, großen Geldtransfers für die Grenzsicherung bzw. einer repressiven Flüchtlingspolitik sowie unverhohlenen Drohungen, schaffte es jedoch die Regierung Rücknahmeverträge zu unterzeichnen.
Das zeigt, daß seit mehr als 10 Jahren die Länder der EU gemeinsam daran arbeiten, sich gegen MigrantInnen und Flüchtlinge abzuschotten. Daß Deutschland sich als Vorreiter dieser Politik hervortut („Drittstaatenregelung“), ist unverkennbar. Beispiele, die diese ausgrenzende und rassistische Politik dokumentieren, sind u.a. der §92a des Ausländergesetzes, der sich auf den Taxitransfer ausdehnt und der §18 des Ausländergesetzes, der regelt, daß alle Passagiere, die auf einem internationalen Flughafen in Deutschland ohne Einreisegenehmigung ankommen, vom Bundesgrenzschutz abgeführt und meist einem Schnellverfahren im Flughafen unterzogen werden. Darf ein Asylsuchender in Deutschland bleiben, tritt das Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft. Danach dürfen nur noch akute Erkrankungen und Schmerzzustände von einem Arzt behandelt werden. Eine vorbeugende Behandlung sieht dieses Gesetz nicht vor. Flüchtlinge erhalten kein Bargeld sondern Sachleistungen, sowie ein monatliches Taschengeld.
Dies ist nur ein kurzer Abriß der derzeitigen Asylpolitik und kann sicher noch fortgesetzt werden. Allein diese Hintergründe zeigen auf, daß sich ein „freies Europa“ immer massiver abgrenzt und somit die Menschenrechte neu definiert.

INFO-Material: (Beide Broschüren sind im Infoladen erhältlich)

  • „Der Bundesgrenzschutz und die deutsche Ostgrenze“
  • „... ich möchte nicht mehr sitzen hier für Deustchland.“

Einige allgemeine Überlegungen und Diskussionsgrundlagen zum Thema Sexismus und Rassismus:

Sexismus manifestiert ein Machtverhältnis , daß in allen patriarchalen Gesellschaften vorherrscht. Er ist nicht – wie immer wieder verharmlosend angeführt wird ein „Akt der Sexualität“, sondern immer das Verlangen nach Machterhalt.
Als deutsche Frau bin ich nur einer Form von Sexismus ausgesetzt, mit der aufgrund meines Status als weiße deutsche Frau ganz anders umgegangen werden kann. Deutsches Familienrecht, die Stellung und Aufgaben der Frau darin, sind natürlich von patriarchalischem Besitzdenken geprägt, doch bleiben mir Artikulationsmöglichkeiten, die für Migrantinnen unerreichbar sind.
Verbrechen an Frauen werden in der bundesdeutschen Öffentlichkeit nur dann wahrgenommen, wenn sie innerhalb der patriarchalischen Logik funktionieren. Die „Massenvergewaltigungen“ in Ex-Jugoslawien wurden nicht als Unrecht an jeder einzelnen Frau rezipiert. Es stellte sich heraus, daß die Tatsache, daß die verschiedenen konstruierten „Ethnien“ sich gegenseitig angriffen, indem sie die jeweiligen Frauen „der Feinde“ durch Vergewaltigung „in Besitz“ nahmen, als gegeben und logisch hingenommen wurde. Das patriarchalische Prinzip, das hinter dieser „Kriegsstrategie“ steht, war keinem Angriff ausgesetzt, hingegen jn-aufkleber, 12.2k wurde die Logik fortgesetzt und mit einer gewaltigen Portion Schlüpfrigkeit (Voyeurismus) als Hetze gegen die „serbischen Aggressoren“ verwendet.

Diskussionsbeitrag zum Thema Rassismus und Sexismus

Theoretisch ist es vorstellbar, daß eine Gesellschaft sexistisch, jedoch nicht rassistisch strukturiert ist. Selbst in der Umkehrung wäre dies noch denkbar. Wie o.g.: theoretisch. Die bundesdeutschen Grundlagen entspringen einem völkisch-patriarchalen Denken. Nicht auf einer Verfassung, sondern immer noch über „Volk“ wird die Zugehörigkeit geregelt. Als dessen Kern wird die Familie propagiert. Dieses banale und für „nichtdeutsche“ so mörderische „Stammesdenken“ hat einen streng patriarchalischen Kern. Die Frau bekommt ihre Bedeutung durch die Reproduktion: und das meint immer noch „Kinderkriegen“. Sämtliche familienpolitischen Gesetze sind auf dieses Modell zugeschnitten (auch wenn er sich auf die Spitze getrieben gegen die Frau und ausschließlich für die Reproduktion entscheidet: s. Neuregelung §218).
Was also auf bundesdeutsche, der völkischen Logik entsprechenden, Frauen fast „positive“ Auswirkungen hat (Schwangerschaftsurlaubsschutz, Kindergeld, ...), bekommen Migranntinnen/Flüchtlingsfrauen im Gegenteil zu spüren:
Die über ihre Hautfarbe, Herkunft, Lebensgewohnheiten als „minderwertig“ deklassierte Frau, wird über das Geschlecht nicht „nur“ einer weiteren Diskriminierung ausgesetzt. Sie kann innerhalb der oben beschriebenen patriarchalischen – rassistischen Logik nur als „Reproduktionswesen“ angesehen weden. Diesmal aber für „etwas“, was auf bundesdeutschem Boden keine oder nur unter gewissen ökonomischen Voraussetzungen Lebensrecht besitzt.
In der Realität einer Migrantin funktionieren Rassismus und Sexismus also zusammen. Wenn Sexismus Machterhalt ist, ist einleuchtend, daß brachial sexistische Verhaltensweisen einer Migrantin/Flüchtlingsfrau gegenüber schneller und massiver angewandt werden.


home | aktuell | archiv | newsflyer | radio | kontakt |
[46][<<][>>][top]

last modified: 28.3.2007