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CEE IEH-ARCHIV

#247, Februar 2018
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Aktuelles Heft

INHALT #248

Titelbild
Sonntag ist Selbstmord
• das erste: Kollektives PMS
Querschnitt Feminismus I
Querschnitt Feminismus II
King Gizzard & The Lizard Wizard im Conne Island
Die Rackets und die Souveränität
Vom Körper - Feministische Perspektiven auf Text
The Millionaires Club - Comic- und Grafikfestival
Feministisch streiten – Texte zu Vernunft und Leidenschaft unter Frauen
Our Piece of Punk - Ein queer_feministischer Blick auf den Kuchen
Offenes Antifa Treffen
• doku: Österreich: Mit permanenten Tabubrüchen wird eine neue Normalität geschaffen
• doku: Das Richtigere im Falschen tun
• doku: Prostitution als Empowerment?
• das letzte: Deutschland wird fair …

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Deutschland wird fair …

»Wir haben uns noch nie so weit aus dem Fenster gelehnt.«
Gil Schneider, Pressesprecher des Peng!-Kollektivs

… zumindest, wenn es nach dem Willen des Peng!-Kollektivs geht. Das ruft seit Ende Februar »Deutschland« zum Klauen auf, um den dadurch gesparten Betrag an »Gewerkschaften und NGOs, die in den jeweiligen Ursprungsländern der [...] Produkte für die Rechte der Arbeiter*innen und Produzent*innen eintreten«, zu spenden. Anlass für diese moderne Robin Hood-Aktion ist ihnen die Marktmacht der vier großen deutschen Lebensmittelhandelskonzerne Aldi, Lidl, Edeka und Rewe, mit welcher diese im Preiskampf die Produzenten unter Druck setzen. Doch anders als in der Sage des Helden aus dem Sherwood Forest findet die Aneignung des produzierten Reichtums heute weniger durch unmittelbare Gewaltverhältnisse statt, sondern ist zwischen formal gleichen Parteien vertraglich geregelt. Und weil die von Lohnarbeiter/innen produzierten Lebensmittel nicht von deren Unternehmern, sondern überwiegend anderen Lohnarbeiter/innen gekauft und konsumiert werden, verlieren Peng! völlig die Orientierung: Nicht für den Profit lassen die Unternehmen »unter menschenunwürdigen Bedingungen produzieren«, sondern aus dem gemeinnützigen Zweck, dass »wir als Konsument*innen billig einkaufen können«. Wer bei den genannten Konzernen einkauft, macht sich nach dieser Logik als »Komplize« »schuldig«. Gerade noch zum Zweck und Nutznießer des ganzen Geschäfts erklärt, soll es zur Schuld dann plötzlich doch ganz »unfreiwillig« gekommen sein, »weil wir keine Wahl haben«. »Das ist nicht fair!«, beklagt sich im Kampagnen-Spot ein Junge beim Vater, nachdem dieser Waren mit Ausschilderungen wie »inkl. Kinderarbeit«, »unwürdige Lebensbedingungen«, »inkl. Löhne unterhalb des Existenzminimums« und »inkl. moderne Sklavenhaltung« gewissenlos in den Einkaufskorb gelegt hat. Auch wenn daraus nicht klar wird, ob er die Ausbeutungsbedingungen oder die eigene, als schuldhaft empfundene Verstrickung mit diesen meint, wird sein Ausruf zum Startschuss für den Befreiungsschlag: Eine Peng!-Aktivistin taucht auf, packt die gleichen Waren wie der Vater ein und springt ohne zu bezahlen über die Kasse. Bevor sie verschwindet, wendet sie sich noch einmal dem verdutzt dreinblickenden Kassierer zu, sagt: »Ich klau' nicht. Ich zahl' nur an die Richtigen.« und spendet den Preis der gestohlenen Lebensmittel per App an die Kooperationspartner der Kampagne.
Die Richtigen, das sind für Peng! die Produzent/innen der Lebensmittel, welche »miserable Löhne« (Blumen aus Kenia) »unterhalb des Existenzminimums« (Wein aus Südafrika) oder »oft weniger als den gesetzlichen Mindestlohn« bekommen (Bananen aus Ecuador, Kaffee aus Honduras) oder ein »Einkommen [...] weit unter von der Weltbank definierten Schwelle für extreme Armut« erzielen (Tee aus Indien, Kakao aus Ghana). Nicht weiter aufgezählt werden sollen hier die geläufigen Schäden, die die Produktionsbedingungen der Umwelt und der Gesundheit der Arbeiter/innen zufügen, weil auch diese für den Kapitalisten nur unter der Maßgabe ihres Beitrags zum Profit vorkommen.
Doch auch wenn sie den vollen Preis der Waren »zurück klauen« wollen - dass die Produzent/innen selbst Eigentümer der von ihnen hergestellten Produkte sein sollten, das fordern Peng! nicht. Ihnen geht es um einen größeren, ja »gerechten« Anteil an der »Wertschöpfungskette«. Die Aktivist/innen stören sich damit nicht an der fortlaufenden Ausbeutung (aller) Arbeiter/innen des gesellschaftlich produzierten Reichtums, sondern möchten diese lediglich nach Vorbild der entwickelten kapitalistischen Nationen in eine rechtsstaatliche Form überführen.
Innerhalb des kapitalistischen Produktionsverhältnisses aber gehört das gesamte Produkt der Arbeit von vornherein dem Unternehmer. Die Arbeiter/innen halten daran keinen Anteil, auch wenn der für die Anwendung ihrer Arbeitskraft gezahlte Lohn ihnen wie den Kapitalisten als ihr Beitrag gilt. So wie es beim Verkauf von Waren keine Regel gibt, dass der erlöste Preis existenzsichernd sein muss (Bsp. Kleinbauern), so auch nicht, dass es der für die Ware Arbeitskraft gezahlte Lohn ist. Und weil allein die Arbeit der Lohnabhängigen Waren schafft, kommt diese für den Unternehmer stets nur so vor, dass möglichst viel von ihr möglichst schnell für möglichst wenig Lohn geleistet werden soll. Dieser Umstand ließ Marx bereits im Kapital zu »Große[r] Industrie und Agrikultur« feststellen, dass die kapitalistische Produktion »die Springquellen alles Reichtums untergräbt: die Erde und den Arbeiter.«
Die Höhe des Lohns ist eine Machtfrage, die wesentlich von der Verfügbarkeit von Arbeitskraft und dem gewerkschaftlichen Organisationsgrad der Arbeiter/innen abhängt. Insofern sind die Spenden an Gewerkschaften im Rahmen der Kampagne richtig adressiert. Nur an dem der Lohnarbeit zugrunde liegenden Ausbeutungsverhältnis ändert dies rein gar nichts.
Das beschränkte Verständnis von Ausbeutung als nicht angemessenem Lohnanteil bei der Erzielung von Extra- und Monopolprofiten zeigt sich sowohl in der Mahnung, nicht vom »Tante Emma Laden um die Ecke« zu klauen - zahlt der den Produzent/innen und seinen Angestellten mehr? -, als auch in der bemerkenswerten Einschränkung, dass sich der Aufruf »in den meisten Fällen auf die jeweilige günstige Hausmarke« beziehe, aber »auch [!] in Markenprodukten [...] oft [sic!] eine ganze Menge Ausbeutung drin« stecke.
Dagegen gilt zu betonen: Lohnarbeit ist Ausbeutung! Enthielte sie keine unbezahlte Mehrarbeit, würde kein Kapitalist auch nur einen Cent dafür zahlen, dass sie geleistet wird. Dass der Lohn, den der Kapitalist dem Arbeiter für die Anwendung seiner Arbeitskraft zahlt, beiden als Preis der geleisteten Arbeit erscheint, trägt zur Stabilität der herrschenden Verhältnisse mehr bei, als »alle Staatsanwälte, Polizisten und Soldaten zusammengenommen« (Johann Most). Denn nach dem Urteil Karl Marx' beruhen auf dieser Erscheinungsform, »die das wirkliche Verhältnis unsichtbar macht und grade sein Gegenteil zeigt, […] alle Rechtsvorstellungen des Arbeiters wie des Kapitalisten, alle Mystifikationen der kapitalistische Produktionsweise, alle ihre Freiheitsillusionen«, wohingegen ihre Analyse und Kritik zu einem »verfänglich-polizeiwidrigen Resultat« gelange.
Das Peng!-Kollektiv hingegen geht klauen »für die Rechte der Menschen, die unsere Lebensmittel produzieren.« Und worin bestehen die bemühten »Grundrechte« der Produzent/innen, »ihre Würde«? In einer Bezahlung nach den jeweils geltenden nationalen oder branchenbezogenen Mindestlöhnen, also einem Leben in staatlich als zumutbar festgelegter Armut. Dass der Staat dieses menschenwürdige Leben offensichtlich weder dort noch hier garantieren will,(1) könnte zum Anlass eines Nachdenkens über ihn genommen werden, das in seine Kritik mündet. Peng! beobachten, dass die Regierung »Verantwortung simuliert« und »sich um real wirksame Maßnahmen drückt«, d.h. diese Zustände ermöglicht, fragt jedoch nicht nach den Gründen, sondern sieht darin »nicht genug« staatliches Handeln und appelliert mit der Kampagne an den »Rechtsstaat«, damit er »in die Pötte kommt.« »Im Idealfall«, sagte ihr Pressesprecher Gil Schneider der taz grinsend, »steigen die Supermärkte begeistert ein und erarbeiten gemeinsam mit der Politik ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.«
Soviel Vertrauen in die Sozialpartnerschaft von Kapital und Arbeit haben längst nicht alle. Im Dubliner Vorort Tallaght nutze Anfang März eine 30-köpfige Gruppe die Gelegenheit des Schneechaos, um ganz eigennützig eine Lidl-Filiale zu plündern. Dazu rissen sie mit einem gestohlenen Bagger Dach und Mauer des Discounters ein, wobei der Schneesturm Emma und aus Schnee errichtete Straßenbarrikaden ein umgehendes Eingreifen der Polizei verhinderten. Als diese eintraf, wurde sie aus der Menschenmenge mit Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen beworfen. Mit Unterstützung des herbeigeeilten Militärs gelang es schließlich mehreren dutzend Polizist/innen die Plünderer zu vertreiben und neun von ihnen festzunehmen. Diese hatten zuletzt auf offener Straße versucht, den Geldsafe der Filiale mit der Schaufel des Baggers aufzubrechen.
Auch wenn Peng! das Plündern verurteilen würden, könnten sie zumindest der Lage der dabei Verhafteten etwas abgewinnen. Gegenüber Spiegel Online betonte Schneider, es gehe beim Klauen auch darum, »den Rechtsrahmen zu verlassen, weil wir es selten erleben, ohne Schutz und Privilegien zu sein.« Auch wenn sonst nichts dabei herumkommt, lässt sich die Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (§ 242 StGB) also immer noch als wertvolle Lebenserfahrung verbuchen.
1Für die Produzent/innen der betrachteten Waren wird dies auf der Kampagnen-Website deutschlandgehtklauen.de geschildert. Für Deutschland sollen als Beispiele eine aktuelle Studie des gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Instituts, wonach 2016 mit 2,7 Mio. jede/r zehnte Lohnabhängige in Deutschland weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhielt, sowie der Umstand, dass von Januar bis November 2017 monatlich durchschnittlich 136.779 Hartz IV-Bezieher/innen von Sanktionen unter die gesetzliche Grundsicherung des Lebensunterhaltes betroffen waren, genügen.

von Ludwig-August Weiß

Anmerkungen

(1) Für die Produzent/innen der betrachteten Waren wird dies auf der Kampagnen-Website deutschlandgehtklauen.de geschildert. Für Deutschland sollen als Beispiele eine aktuelle Studie des gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Instituts, wonach 2016 mit 2,7 Mio. jede/r zehnte Lohnabhängige in Deutschland weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhielt, sowie der Umstand, dass von Januar bis November 2017 monatlich durchschnittlich 136.779 Hartz IV-Bezieher/innen von Sanktionen unter die gesetzliche Grundsicherung des Lebensunterhaltes betroffen waren, genügen.

01.04.2018
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