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• das erste: Was die LVZ Sonntagabend vom Tatort lernen könnte...
• Fear and loathing im Moseltal
• Runes, Hang the Bastard, Coldburn
• 65daysofstatic
• Einen aufs Haus
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• Trilingual Dance Sexperience
• dd/mm/yyyy, Women, Baths
• »You are stronger than you think«
• »Freunde im Groove«
• Casper
• Rise and Fall, Nails, Harms Way
• Winds of Plague u.a.
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• kulturreport: Campy Panzerluft und antisemitischer Kitsch
• ABC: G wie Gewalt
• review-corner film: Jud Süß Ein Film ohne Anspruch
• Linker Irrtum, schwerer Irrtum
• Konzentriertes Ressentiment
• Das ist doch alles nicht so einfach...
• doku: Oben bleiben. Weiter gehen.
• doku: Auf einer Skala von eins bis zehn: Wie Scheiße ist Deutschland?
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• das letzte: Viel Spaß für wenig Geld
Einleitung
Es scheint in dieser Versammlung einige empfindliche Ohren zu geben, die das
Wort Blut` nicht wohl vertragen.(1) Diese Wort lässt Georg
Büchner seinen Saint-Just in dem 1835 erschienenen Drama Dantons Tod
sprechen, bis heute eine der bekanntesten künstlerischen Reflexionen
über den terreur der Französische Revolution. Der reale
Saint-Just vermerkte über den bevorstehenden Prozess Ludwig XVI.:
Eines Tages wird die Menschheit, wenn sie von unseren Vorurteilen so weit
entfernt ist wie wir von denen der Vandalen, erstaunen über die Barbarei
eines Jahrhunderts, in dem man sich ein Gewissen daraus machte, einen Tyrannen
zu richten, in dem das Volk, das einen Tyrannen zu richten hatte, ihn erst zum
Rang eines Bürgers erhob, ehe es seine Verbrechen prüfte. Man wird
erstaunen darüber, daß man im 18. Jahrhundert weniger
fortgeschritten war als zur Zeit Cäsars: der Tyrann wurde geschlachtet
mitten im versammelten Senat, ohne andere Förmlichkeiten als 22
Dolchstiche (...).(2) Saint-Just konnte es nicht schnell genug gehen. Nicht die
Gefängnisse haben überfüllt zu sein, so ein anderer ihm
zugeschriebener Satz, sondern die Friedhöfe. Beide oben erwähnten
Zitate des realen und des fiktiven Saint-Just bringen etwas über die
Gewalt in der Moderne zum Ausdruck. Es ist gerade ihr zentrales Merkmal, dass
man sich ein Gewissen macht über die Gewalt, genauso wie sie nicht
mehr als unmittelbares Abschlachten auftreten soll, sondern vermittelt und
verflüssigt durch Institutionen und den allseitig verliehenen Status des
BürgerInnen-Seins. Gleichzeitig, und darauf weist das Wort Büchners
hin, werden die Ohren des modernen Subjekts empfindlich. Gewalt wird als
Faktum verabscheut. Freilich verschwindet deswegen sie nicht. Vielleicht gerade
aufgrund ihrer modernen Einhegung bleibt sie einerseits geheimes Faszinosum,
verschwindet aber anderseits aus dem Bewusstsein. Mit anderen Worten, man
verliert einen Begriff von ihr.
An der Frage der Gewalt entscheidet sich vieles und längst nicht alles
wird dieser Einführungstext behandeln können. Ob und wie Gewalt
anerkannt wird, wie sie phänomenologisch klassifiziert wird, ob man anders
gesagt fähig ist, Unterscheidungen wahrzunehmen, entscheidet vor allem
über Sinn und Form der Politik und politischen Handelns. Für die
intellektuelle Reflexion macht es einen Unterschied, ob man wie Thomas Hobbes
eine ganze politische Theorie auf dem Faktum der Gewalt aufbaut oder ob man
verkürzt und zugespitzt auf der Ebene der Kommunikation
ansetzt wie Jürgen Habermas. Auch in der Geschichte der Linken war die
Frage nach der Gewalt Kann sie legitimes Mittel sein? Wo ist sie
abzulehnen? immer wieder Gegenstand heftiger Debatten. Dies ist der
Rahmen, in dem sich der folgende Text einführend zwei Bereichen widmen
will: der besonderen Rolle der Gewalt in der Moderne einerseits und dem
Verhältnis der Linken zu selbiger anderseits.(3)
Moderne und Gewalt
Cats scratch, dogs bite, men kill.(4) In dieser lakonischen Bemerkung Ruth
Klügers tritt Gewalt als etwas auf, das schon immer da war und zum Wesen
des Menschen gehört, wie der Schatten zum Licht. Intuitiv nachvollziehbar
ist eine solche Sicht durchaus, schließlich ist die Geschichte voll von
den unterschiedlichsten Grausamkeiten. Doch ein solcher Blick in die Geschichte
arbeitet bereits mit Kategorien, die erst die Moderne etabliert hat. Denn nicht
alles, was blutig, aggressiv oder brutal ist, hat deswegen gesellschaftlich
betrachtet schon den Status der Gewalt. Walter Benjamin hat dies
folgendermaßen beschrieben: Denn zur Gewalt im prägnanten
Sinne des Wortes wird eine wie immer wirksame Ursache erst dann, wenn sie in
sittliche Verhältnisse eingreift,(5) so Benjamin in dem enigmatischen Text
Zur Kritik der Gewalt. Mit der Rede von der Sittlichkeit wird dieses
Verhältnis ein spezifisch menschliches und ein spezifisch historisches,
weswegen es mindestens unsinnig wäre, bei Tieren von Mord oder Gewalt zu
sprechen. Das Spezifikum der Moderne liegt darin, dass was unter den Begriff
der Gewalt fällt, einer gesteigerten Legitimation bedarf. Mit der
Vermittlung durch Institutionen und das Recht hat sich jede Gewalt
zumindest dem Ideal nach an für das Gemeinwesen normgebenden
Zwecken auszurichten.
Entsprechend vollzieht sich in der Moderne zweierlei: die Monopolisierung der
Gewalt im Souverän des Staates verbunden mit einem komplexen System der
Legitimierung und Delegitimierung von Gewalt. Gleichzeitig entwickelt sich ein
Diskurs der Gewaltaversion. Das Wort von der Aversion zeigt aber bereits das
Moment des Reflexhaften. Die Etymologie das Wort geht auf das
lateinische aversio (Ekel) zurück ist ja keine
begründete Ablehnung, sondern eben die fast automatische Abneigung. Dass
darin prinzipiell ein zivilisatorischer Fortschritt liegt, steht außer
Zweifel und es wäre billig diese Aversion als bloße Heuchelei
abzutun. Weil aber der Ekel auch die verständliche Intention birgt, Gewalt
nicht sehen zu wollen, birgt er gleichzeitig die Gefahr, dass Gewalt
verdrängt wird und jeder Begriff von ihr verloren geht.
Paradoxerweise bezieht sich die eben beschriebene Gewalt nicht auf konkrete
Erscheinungsformen, sondern auf eine als hässlich empfundene Gewalt
sans phrase. Denn dass der Hüter des Gewaltmonopols der Staat ist,
seine Gewalt also eine prinzipiell legitime ist, wird ja überall gewusst;
Polizei und Armee scheinen den meisten Menschen selbstverständlich. Auch
das Gründungsdokument der Bundesrepublik, das Grundgesetz, macht in diesem
Zusammenhang aus seinem Herzen keine Mördergrube: Die Würde des
Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlicher Gewalt. Im Sinne der bürgerlichen Gesellschaft ist
diese Gewalt gerechtfertigt, weil sie zum Schutze des Gemeinwesens dient. Die
neo-marxistische inspirierte Soziologie hat diesen Umstand und die Tatsache,
dass der Schutz des Gemeinwesens eben auch den Schutz des Eigentums und Sorge
für den reibungslosen Ablauf der gesellschaftlichen Reproduktion
einschließt, zum Begriff der strukturellen Gewalt weitergedacht.
Der politische Ausdruck dieses Gedankens ist die Rede von der Gewalt der
Verhältnisse. Dass sich an dieser Stelle wiederum Differenzierungsversuche
anschließen Begriffe wie Herrschaft, Macht und Zwang kommen ins
Spiel kann hier nur erwähnt sein. Gewalt wird hier aber von der
Vorstellung von Körperlichkeit, also physischem Zwang, entkoppelt. Dennoch
bildet Letzteres den Hintergrund vor dem überhaupt von Gewalt gesprochen
wird. Für diesen Bereich sei auf die drei Formen körperlicher Gewalt
im Anschluss an Jan Philip Reemtsma verwiesen, auch um zu zeigen, mit welchem
Vokabular man es bei diesen Bestimmungsversuchen zu tun hat. Da wäre
zunächst die lozierende Gewalt, die den Körper als Masse
behandelt, um ihn von einem Ort an den anderen zu bewegen.(6) Raptive
Gewalt benutzt den Körper, um an ihm irgendwelche (meist sexuelle)
Handlungen zu vollziehen.(7) Schließlich nennt Reemtsma die
autotelische Gewalt, die den Körper zerstören oder
beschädigen will.
Es sei an dieser Stell dahingestellt, wie tauglich diese Begrifflichkeiten
realiter sind. Sie bieten aber einen entscheidenden Vorteil: Die
Rückbindung des Gewaltbegriffs an Körperlichkeit sorgt im Idealfall
für einen Maßstab, der bestimmte Trennungen und Präzisierungen
erlaubt. Differenzierungen sind nicht deswegen nötig, um ein
möglichst angemessenes Verständnis von Gesellschaft zu haben, sondern
auch, um dem Skandalisierungseffekt, den die Rede von der Gewalt innehat, nicht
auf den Leim zu geben. Denn darin besteht scheinbar die primäre Funktion,
wenn vornehmlich Linke über die Gewalt und den Terror der
Verhältnisse sprechen: es skandalisiert, martialisiert und evoziert
außerdem die Möglichkeit der Gegengewalt. Das ist zwar politisch
nachvollziehbar, tendenziell aber begriffslos. Denn kaum jemand wird leugnen,
dass ein Unterschied besteht zwischen einem wie auch immer gearteten Angriff
auf die körperliche Unversehrtheit und dem ohne Frage unangenehmen
Zwang zur Arbeit zu gehen. Die Skandalisierung des stummen Zwangs
der Verhältnisse wird damit keineswegs hinfällig. Nur sollte der
Unterschied vonn stummen Zwang und durchaus sprechender Gewalt
dabei nicht verwischt werden.
Die Linke und Gewalt
Doch solcherlei Unterscheidungen sind Sache der Linken nicht. Gewalt, das
ist erstmal Gewalt des Kapitals. Und das ist Terror des Kapitals!, so Rudi
Dutschke einmal in einem Fernsehinterview. Den Kontext bildete die Diskussion
um die Rote Armee Fraktion und man war allseits bemüht, sich entweder
deutlich zu distanzieren oder den bewaffneten Kampf mindestens implizit zu
rechtfertigen. Bezeichnend für den linken Gewaltdiskurses der 70er Jahren
ist eine Diskussion von Rudi Dutschke, Daniel Cohn-Bendit, Kurt Sontheimer,
Günter Nenning und Matthias Walden im Club 2 des ORF. So
bemüht Dutschke um eine kategoriale Bestimmung der Gewalt war,
letztendlich war sie trotzdem überall. Als strukturelle Gewalt war sie
Verfügungsmacht über Eigentum und Arbeitszwang. Als imperialistischer
Terror wütete sie in der Dritten Welt und nicht zuletzt glühte die
Gewalt in den Arbeitern und Arbeiterinnen, einfach weil sie eben zur Arbeit
müssen. Auf dem Ledersofa dazwischen lümmelte Daniel Cohn-Bendit. Von
der RAF distanzierte er sich, verteidigte dennoch den Göttinger Mescalero(8)
und erklärte sich für viel pazifistischer als seine
Mitdiskutanten. Nota bene: Die Methoden der RAF lehnte Cohn-Bendit nicht wegen
der Gewalt als solcher ab. Hierüber entschied viel mehr die Frage, was
denn die effizienteste Form der Hilfe für die Vietnamesen gewesen
wäre und erst in dieser Rechnung verlor die RAF für Cohn-Bendit.
Eine solche Melange aus ostentativer Ablehnung von Gewalt sans phrase
und ihrer gleichzeitigen Allgegenwart findet sich auch heute bei jenen,
deren erklärtes Ziel es ist, eine Gesellschaft frei von Herrschaft und
natürlich frei von Gewalt zu errichten. Freischwebend scheint die Gewalt
überall zu existieren, bereit mit vielfältigen Adjektiven versehen zu
werden: strukturell, sexuell, staatlich, kolonial, antikolonial die
Liste ließe sich weiter fortsetzen. Nicht die Klassifikationen sind
prinzipiell das Problem. Die Reihung der Adjektive zeigt vielmehr an, dass es
mit der Verurteilung von Gewalt nicht immer so weit her war. Dem antikolonialen
Kampf kann und konnte man immer etwas abgewinnen. Das war keineswegs
bloße Doppelmoral. Vielmehr dominierte über lange Zeit ein
instrumentelles Verständnis von Gewalt, dass bestimmte Formen gerade als
Mittel zur Abschaffung der Gewalt legitimiert waren.(9) Nicht nur in der
Idealisierung des bewaffneten Kampfes unterdrückter Völker,
sondern auch in einer Vorstellung von Revolution, die gar nicht ohne Gewalt
denkbar schien, zeigte sich dieses Verhältnis von Mittel und Zweck. Zwar
hat man sich von diesem Revolutionsbegriff leninscher Provenienz weitgehend
verabschiedet, die Vorstellung von Gewalt als legitimen Mittel und eine gewisse
Faszination bleibt jedoch bestehen. Bereits damals konnte es geschehen, dass
sich der eine oder andere etwas zu sehr fasziniert sah von Militär,
Waffenkunde und Straßenkampf. Auch heute noch betreibt man Kampfsport und
murrt, wenn es bei einer Demonstration nicht gekracht hat. Prinzipielle
Ächtung der Gewalt, mindestens Schwierigkeiten bei der Begriffsbestimmung
bei gleichzeitiger heimlicher oder offener Faszination scheinen also ein Ganzes
zu bilden.
Gegen das Wort von der Gewaltfreiheit damals gerade im
Bundesprogramm der Grünen kodizifiert hatte, fokussiert auf den
deutschen Kontext, 1986 bereits Wolfgang Pohrt polemisiert.(10) Das Urteil war
wie gewohnt scharf: In der Weigerung, Gewalt als konstitutives Element der
bürgerlichen Gesellschaft wahrzunehmen, verleugnet sich der Staat selbst,
um im gleichen Atemzug mit aller Brutalität gegen jene vorzugehen, die den
Status Quo zu bedrohen scheinen. Die Linken, in diesem Fall die Grünen auf
ihrem Weg zu einer weiteren Macht im Staate zu werden, machen genau diese
Verschleierung mit. Heuchlerisch ist die Ächtung der Gewalt, weil man es
spätestens dann, wenn andere, vorzugsweise in der sogenannten Dritten
Welt, zu den Waffen greifen, mit der Gewaltfreiheit nicht mehr so genau nimmt.
Heuchlerisch ist die Rede von der Gewaltfreiheit auch deswegen, weil sich die
Grünen just in diesem Moment anschickten, Teilhaber bei der Verwaltung des
Gewaltmonopols zu werden. Gewaltfreiheit wie Volk und
Gemeinschaft sind Harmonieparolen (...) welche die wirklichen
Interessenkonflikte und Klassenantagonismen unbenannt lassen wollen zum Zwecke
ihrer Verewigung (...).(11) Das wirkliche Gewaltverhältnis soll
nicht zu Sprache kommen.(12) Das Fazit über die Rolle der Gewalt lautet bei
Wolfgang Pohrt dann folgendermaßen: Der Gewaltverzicht der
Bürger und noch mehr der des Proletariats entstammt nicht dem
friedfertigen Charakter einsichtiger Subjekte, sondern er entstammt dem
Erstarren vor dem Schrecken, welchen eine terroristische Staatsgewalt
einflößt. Die Gewalt ist in der bürgerlichen Gesellschaft weder
abgeschafft noch reduziert, sondern sie ist monopolisiert und potenziert durch
den Souverän.(13)
Pohrts Argumentation beruht auf der Betonung und Anerkennung der Gewalt in der
Tradition von Thomas Hobbes, Maurice Merleau-Ponty oder Hannah Arendt. Spuren
des oben zitierten skandalisierenden linken Vokabulars sind dennoch deutlich,
bspw. in der Belegung der Staatsgewalt mit dem Adjektiv terroristisch.
Während es zweifelsohne stimmt, dass die Gewalt in der bürgerlichen
Gesellschaft nicht abgeschafft ist, scheint die Aussage, sie sei nicht einmal
reduziert, mindestens undialektisch. Denn für den Alltag eines westlichen
Gemeinwesens im Vergleich zur Vormoderne lässt sich eine Gewaltreduktion
schlechterdings nicht leugnen. Dass die Moderne das Gewalt- und
Vernichtungspotential hingegen ins Unmaß gesteigert hat, ist ebenso wahr.
Und ebenso stimmt, dass die Gesellschaft nicht auf einem bewusst geschlossenen
Vertrag beruht, sondern eben auf Zwang: Die BürgerInnen erscheinen bei
Pohrt als eingeschüchterte Hasen im Angesicht eines immerfort drohenden
Gewaltapparats. Weder selbstbewusste BürgerInnen noch ein wie auch immer
vernünftig vollzogener Gewaltverzicht sind in diesem Rahmen nicht denkbar.
Dass Pohrt schreibt wie er schreibt hat nicht zuletzt mit einer politischen
Zielsetzung zu tun. Denn etwas als Gewalt zu bezeichnen, lässt, wie oben
erwähnt, immer schon die ihr konträr gesetzte Gegengewalt aufscheinen
und nichts weniger wäre für Pohrt die Überwindung der
bürgerlichen Gesellschaft. Auf dem Wahrheitskern dieser Übertreibung
beharrt seitdem vornehmlich die antideutsche Kritik, bei der abstrakter
Pazifismus oder ein Bekenntnis zur Gewaltfreiheit kaum en vogue sind. Gerade
der Krieg gegen Nazi-Deutschland hat gezeigt, dass es durchaus den
gerechtfertigten Einsatz von Gewalt geben kann. Um Gewalt zu verstehen, so
ließe sich sagen, muss sie eben zunächst ernst genommen werden, ohne
sie freilich zu hypostasieren. Die Logik in der dies geschieht, gleicht jedoch
trotz dem oft evozierten Bruch mit der Linken der
Zweck-Mittel-Diskussion aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Und
vielleicht geht es auch nicht anders.
Walter Schrotfels