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G wie Gewalt

Einleitung

„Es scheint in dieser Versammlung einige empfindliche Ohren zu geben, die das Wort ‚Blut` nicht wohl vertragen.“(1) Diese Wort lässt Georg Büchner seinen Saint-Just in dem 1835 erschienenen Drama Dantons Tod sprechen, bis heute eine der bekanntesten künstlerischen Reflexionen über den „terreur“ der Französische Revolution. Der reale Saint-Just vermerkte über den bevorstehenden Prozess Ludwig XVI.: „Eines Tages wird die Menschheit, wenn sie von unseren Vorurteilen so weit entfernt ist wie wir von denen der Vandalen, erstaunen über die Barbarei eines Jahrhunderts, in dem man sich ein Gewissen daraus machte, einen Tyrannen zu richten, in dem das Volk, das einen Tyrannen zu richten hatte, ihn erst zum Rang eines Bürgers erhob, ehe es seine Verbrechen prüfte. Man wird erstaunen darüber, daß man im 18. Jahrhundert weniger fortgeschritten war als zur Zeit Cäsars: der Tyrann wurde geschlachtet mitten im versammelten Senat, ohne andere Förmlichkeiten als 22 Dolchstiche (...).“(2) Saint-Just konnte es nicht schnell genug gehen. Nicht die Gefängnisse haben überfüllt zu sein, so ein anderer ihm zugeschriebener Satz, sondern die Friedhöfe. Beide oben erwähnten Zitate des realen und des fiktiven Saint-Just bringen etwas über die Gewalt in der Moderne zum Ausdruck. Es ist gerade ihr zentrales Merkmal, dass man sich „ein Gewissen macht“ über die Gewalt, genauso wie sie nicht mehr als unmittelbares Abschlachten auftreten soll, sondern vermittelt und verflüssigt durch Institutionen und den allseitig verliehenen Status des BürgerInnen-Seins. Gleichzeitig, und darauf weist das Wort Büchners hin, werden die Ohren des modernen Subjekts „empfindlich“. Gewalt wird als Faktum verabscheut. Freilich verschwindet deswegen sie nicht. Vielleicht gerade aufgrund ihrer modernen Einhegung bleibt sie einerseits geheimes Faszinosum, verschwindet aber anderseits aus dem Bewusstsein. Mit anderen Worten, man verliert einen Begriff von ihr.
An der Frage der Gewalt entscheidet sich vieles und längst nicht alles wird dieser Einführungstext behandeln können. Ob und wie Gewalt anerkannt wird, wie sie phänomenologisch klassifiziert wird, ob man anders gesagt fähig ist, Unterscheidungen wahrzunehmen, entscheidet vor allem über Sinn und Form der Politik und politischen Handelns. Für die intellektuelle Reflexion macht es einen Unterschied, ob man wie Thomas Hobbes eine ganze politische Theorie auf dem Faktum der Gewalt aufbaut oder ob man – verkürzt und zugespitzt – auf der Ebene der Kommunikation ansetzt wie Jürgen Habermas. Auch in der Geschichte der Linken war die Frage nach der Gewalt – Kann sie legitimes Mittel sein? Wo ist sie abzulehnen? – immer wieder Gegenstand heftiger Debatten. Dies ist der Rahmen, in dem sich der folgende Text einführend zwei Bereichen widmen will: der besonderen Rolle der Gewalt in der Moderne einerseits und dem Verhältnis der Linken zu selbiger anderseits.(3)

Moderne und Gewalt

„Cats scratch, dogs bite, men kill.“(4) In dieser lakonischen Bemerkung Ruth Klügers tritt Gewalt als etwas auf, das schon immer da war und zum Wesen des Menschen gehört, wie der Schatten zum Licht. Intuitiv nachvollziehbar ist eine solche Sicht durchaus, schließlich ist die Geschichte voll von den unterschiedlichsten Grausamkeiten. Doch ein solcher Blick in die Geschichte arbeitet bereits mit Kategorien, die erst die Moderne etabliert hat. Denn nicht alles, was blutig, aggressiv oder brutal ist, hat deswegen gesellschaftlich betrachtet schon den Status der Gewalt. Walter Benjamin hat dies folgendermaßen beschrieben: „Denn zur Gewalt im prägnanten Sinne des Wortes wird eine wie immer wirksame Ursache erst dann, wenn sie in sittliche Verhältnisse eingreift,“(5) so Benjamin in dem enigmatischen Text „Zur Kritik der Gewalt“. Mit der Rede von der Sittlichkeit wird dieses Verhältnis ein spezifisch menschliches und ein spezifisch historisches, weswegen es mindestens unsinnig wäre, bei Tieren von Mord oder Gewalt zu sprechen. Das Spezifikum der Moderne liegt darin, dass was unter den Begriff der Gewalt fällt, einer gesteigerten Legitimation bedarf. Mit der Vermittlung durch Institutionen und das Recht hat sich jede Gewalt – zumindest dem Ideal nach – an für das Gemeinwesen normgebenden Zwecken auszurichten.
Entsprechend vollzieht sich in der Moderne zweierlei: die Monopolisierung der Gewalt im Souverän des Staates verbunden mit einem komplexen System der Legitimierung und Delegitimierung von Gewalt. Gleichzeitig entwickelt sich ein Diskurs der Gewaltaversion. Das Wort von der Aversion zeigt aber bereits das Moment des Reflexhaften. Die Etymologie – das Wort geht auf das lateinische aversio (Ekel) zurück – ist ja keine begründete Ablehnung, sondern eben die fast automatische Abneigung. Dass darin prinzipiell ein zivilisatorischer Fortschritt liegt, steht außer Zweifel und es wäre billig diese Aversion als bloße Heuchelei abzutun. Weil aber der Ekel auch die verständliche Intention birgt, Gewalt nicht sehen zu wollen, birgt er gleichzeitig die Gefahr, dass Gewalt verdrängt wird und jeder Begriff von ihr verloren geht.
Paradoxerweise bezieht sich die eben beschriebene Gewalt nicht auf konkrete Erscheinungsformen, sondern auf eine als hässlich empfundene Gewalt sans phrase. Denn dass der Hüter des Gewaltmonopols der Staat ist, seine Gewalt also eine prinzipiell legitime ist, wird ja überall gewusst; Polizei und Armee scheinen den meisten Menschen selbstverständlich. Auch das Gründungsdokument der Bundesrepublik, das Grundgesetz, macht in diesem Zusammenhang aus seinem Herzen keine Mördergrube: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ Im Sinne der bürgerlichen Gesellschaft ist diese Gewalt gerechtfertigt, weil sie zum Schutze des Gemeinwesens dient. Die neo-marxistische inspirierte Soziologie hat diesen Umstand und die Tatsache, dass der Schutz des Gemeinwesens eben auch den Schutz des Eigentums und Sorge für den reibungslosen Ablauf der gesellschaftlichen Reproduktion einschließt, zum Begriff der „strukturellen Gewalt“ weitergedacht. Der politische Ausdruck dieses Gedankens ist die Rede von der Gewalt der Verhältnisse. Dass sich an dieser Stelle wiederum Differenzierungsversuche anschließen – Begriffe wie Herrschaft, Macht und Zwang kommen ins Spiel – kann hier nur erwähnt sein. Gewalt wird hier aber von der Vorstellung von Körperlichkeit, also physischem Zwang, entkoppelt. Dennoch bildet Letzteres den Hintergrund vor dem überhaupt von Gewalt gesprochen wird. Für diesen Bereich sei auf die drei Formen körperlicher Gewalt im Anschluss an Jan Philip Reemtsma verwiesen, auch um zu zeigen, mit welchem Vokabular man es bei diesen Bestimmungsversuchen zu tun hat. Da wäre zunächst die „lozierende Gewalt“, die den Körper als Masse behandelt, um ihn von einem Ort an den anderen zu bewegen.(6) „Raptive Gewalt benutzt den Körper, um an ihm irgendwelche (meist sexuelle) Handlungen zu vollziehen.“(7) Schließlich nennt Reemtsma die „autotelische Gewalt“, die den Körper zerstören oder beschädigen will.
Es sei an dieser Stell dahingestellt, wie tauglich diese Begrifflichkeiten realiter sind. Sie bieten aber einen entscheidenden Vorteil: Die Rückbindung des Gewaltbegriffs an Körperlichkeit sorgt im Idealfall für einen Maßstab, der bestimmte Trennungen und Präzisierungen erlaubt. Differenzierungen sind nicht deswegen nötig, um ein möglichst angemessenes Verständnis von Gesellschaft zu haben, sondern auch, um dem Skandalisierungseffekt, den die Rede von der Gewalt innehat, nicht auf den Leim zu geben. Denn darin besteht scheinbar die primäre Funktion, wenn vornehmlich Linke über die Gewalt und den Terror der Verhältnisse sprechen: es skandalisiert, martialisiert und evoziert außerdem die Möglichkeit der Gegengewalt. Das ist zwar politisch nachvollziehbar, tendenziell aber begriffslos. Denn kaum jemand wird leugnen, dass ein Unterschied besteht zwischen einem wie auch immer gearteten Angriff auf die körperliche Unversehrtheit und dem – ohne Frage unangenehmen – Zwang zur Arbeit zu gehen. Die Skandalisierung des „stummen“ Zwangs der Verhältnisse wird damit keineswegs hinfällig. Nur sollte der Unterschied vonn „stummen“ Zwang und durchaus „sprechender“ Gewalt dabei nicht verwischt werden.

Die Linke und Gewalt

Doch solcherlei Unterscheidungen sind Sache der Linken nicht. „Gewalt, das ist erstmal Gewalt des Kapitals. Und das ist Terror des Kapitals!“, so Rudi Dutschke einmal in einem Fernsehinterview. Den Kontext bildete die Diskussion um die Rote Armee Fraktion und man war allseits bemüht, sich entweder deutlich zu distanzieren oder den bewaffneten Kampf mindestens implizit zu rechtfertigen. Bezeichnend für den linken Gewaltdiskurses der 70er Jahren ist eine Diskussion von Rudi Dutschke, Daniel Cohn-Bendit, Kurt Sontheimer, Günter Nenning und Matthias Walden im Club 2 des ORF. So bemüht Dutschke um eine kategoriale Bestimmung der Gewalt war, letztendlich war sie trotzdem überall. Als strukturelle Gewalt war sie Verfügungsmacht über Eigentum und Arbeitszwang. Als imperialistischer Terror wütete sie in der Dritten Welt und nicht zuletzt glühte die Gewalt in den Arbeitern und Arbeiterinnen, einfach weil sie eben zur Arbeit müssen. Auf dem Ledersofa dazwischen lümmelte Daniel Cohn-Bendit. Von der RAF distanzierte er sich, verteidigte dennoch den Göttinger Mescalero(8) und erklärte sich für „viel pazifistischer“ als seine Mitdiskutanten. Nota bene: Die Methoden der RAF lehnte Cohn-Bendit nicht wegen der Gewalt als solcher ab. Hierüber entschied viel mehr die Frage, was denn die „effizienteste“ Form der Hilfe für die Vietnamesen gewesen wäre und erst in dieser Rechnung verlor die RAF für Cohn-Bendit.
Eine solche Melange aus ostentativer Ablehnung von Gewalt sans phrase und ihrer gleichzeitigen Allgegenwart findet sich auch heute bei jenen, deren erklärtes Ziel es ist, eine Gesellschaft frei von Herrschaft und natürlich frei von Gewalt zu errichten. Freischwebend scheint die Gewalt überall zu existieren, bereit mit vielfältigen Adjektiven versehen zu werden: strukturell, sexuell, staatlich, kolonial, antikolonial – die Liste ließe sich weiter fortsetzen. Nicht die Klassifikationen sind prinzipiell das Problem. Die Reihung der Adjektive zeigt vielmehr an, dass es mit der Verurteilung von Gewalt nicht immer so weit her war. Dem antikolonialen Kampf kann und konnte man immer etwas abgewinnen. Das war keineswegs bloße Doppelmoral. Vielmehr dominierte über lange Zeit ein instrumentelles Verständnis von Gewalt, dass bestimmte Formen gerade als Mittel zur Abschaffung der Gewalt legitimiert waren.(9) Nicht nur in der Idealisierung des bewaffneten Kampfes „unterdrückter Völker“, sondern auch in einer Vorstellung von Revolution, die gar nicht ohne Gewalt denkbar schien, zeigte sich dieses Verhältnis von Mittel und Zweck. Zwar hat man sich von diesem Revolutionsbegriff leninscher Provenienz weitgehend verabschiedet, die Vorstellung von Gewalt als legitimen Mittel und eine gewisse Faszination bleibt jedoch bestehen. Bereits damals konnte es geschehen, dass sich der eine oder andere etwas zu sehr fasziniert sah von Militär, Waffenkunde und Straßenkampf. Auch heute noch betreibt man Kampfsport und murrt, wenn es bei einer Demonstration „nicht gekracht“ hat. Prinzipielle Ächtung der Gewalt, mindestens Schwierigkeiten bei der Begriffsbestimmung bei gleichzeitiger heimlicher oder offener Faszination scheinen also ein Ganzes zu bilden.
Gegen das Wort von der „Gewaltfreiheit“ – damals gerade im Bundesprogramm der Grünen kodizifiert – hatte, fokussiert auf den deutschen Kontext, 1986 bereits Wolfgang Pohrt polemisiert.(10) Das Urteil war wie gewohnt scharf: In der Weigerung, Gewalt als konstitutives Element der bürgerlichen Gesellschaft wahrzunehmen, verleugnet sich der Staat selbst, um im gleichen Atemzug mit aller Brutalität gegen jene vorzugehen, die den Status Quo zu bedrohen scheinen. Die Linken, in diesem Fall die Grünen auf ihrem Weg zu einer weiteren Macht im Staate zu werden, machen genau diese Verschleierung mit. Heuchlerisch ist die Ächtung der Gewalt, weil man es spätestens dann, wenn andere, vorzugsweise in der sogenannten Dritten Welt, zu den Waffen greifen, mit der Gewaltfreiheit nicht mehr so genau nimmt. Heuchlerisch ist die Rede von der Gewaltfreiheit auch deswegen, weil sich die Grünen just in diesem Moment anschickten, Teilhaber bei der Verwaltung des Gewaltmonopols zu werden. „Gewaltfreiheit“ wie „Volk“ und „Gemeinschaft“ sind „Harmonieparolen (...) welche die wirklichen Interessenkonflikte und Klassenantagonismen unbenannt lassen wollen zum Zwecke ihrer Verewigung (...).“(11) Das „wirkliche Gewaltverhältnis“ soll nicht zu Sprache kommen.(12) Das Fazit über die Rolle der Gewalt lautet bei Wolfgang Pohrt dann folgendermaßen: „Der Gewaltverzicht der Bürger und noch mehr der des Proletariats entstammt nicht dem friedfertigen Charakter einsichtiger Subjekte, sondern er entstammt dem Erstarren vor dem Schrecken, welchen eine terroristische Staatsgewalt einflößt. Die Gewalt ist in der bürgerlichen Gesellschaft weder abgeschafft noch reduziert, sondern sie ist monopolisiert und potenziert durch den Souverän.“(13)
Pohrts Argumentation beruht auf der Betonung und Anerkennung der Gewalt in der Tradition von Thomas Hobbes, Maurice Merleau-Ponty oder Hannah Arendt. Spuren des oben zitierten skandalisierenden linken Vokabulars sind dennoch deutlich, bspw. in der Belegung der Staatsgewalt mit dem Adjektiv „terroristisch“. Während es zweifelsohne stimmt, dass die Gewalt in der bürgerlichen Gesellschaft nicht abgeschafft ist, scheint die Aussage, sie sei nicht einmal reduziert, mindestens undialektisch. Denn für den Alltag eines westlichen Gemeinwesens im Vergleich zur Vormoderne lässt sich eine Gewaltreduktion schlechterdings nicht leugnen. Dass die Moderne das Gewalt- und Vernichtungspotential hingegen ins Unmaß gesteigert hat, ist ebenso wahr. Und ebenso stimmt, dass die Gesellschaft nicht auf einem bewusst geschlossenen Vertrag beruht, sondern eben auf Zwang: Die BürgerInnen erscheinen bei Pohrt als eingeschüchterte Hasen im Angesicht eines immerfort drohenden Gewaltapparats. Weder selbstbewusste BürgerInnen noch ein wie auch immer vernünftig vollzogener Gewaltverzicht sind in diesem Rahmen nicht denkbar. Dass Pohrt schreibt wie er schreibt hat nicht zuletzt mit einer politischen Zielsetzung zu tun. Denn etwas als Gewalt zu bezeichnen, lässt, wie oben erwähnt, immer schon die ihr konträr gesetzte Gegengewalt aufscheinen und nichts weniger wäre für Pohrt die Überwindung der bürgerlichen Gesellschaft. Auf dem Wahrheitskern dieser Übertreibung beharrt seitdem vornehmlich die antideutsche Kritik, bei der abstrakter Pazifismus oder ein Bekenntnis zur Gewaltfreiheit kaum en vogue sind. Gerade der Krieg gegen Nazi-Deutschland hat gezeigt, dass es durchaus den gerechtfertigten Einsatz von Gewalt geben kann. Um Gewalt zu verstehen, so ließe sich sagen, muss sie eben zunächst ernst genommen werden, ohne sie freilich zu hypostasieren. Die Logik in der dies geschieht, gleicht jedoch – trotz dem oft evozierten Bruch mit der Linken – der Zweck-Mittel-Diskussion aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Und vielleicht geht es auch nicht anders.

Walter Schrotfels

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Anmerkungen

(1) Georg Büchner, Dantons Tod, in: Ders., Gesammelte Werke, München 1964, 46.

(2) Saint-Just, Für den Tod des Königs, zit. nach Wolf D. Behschnitt, Die Französische Revolution, Stuttgart 1978, 75.

(3) Für eine weitergehende Beschäftigung mit dem Thema der Gewalt sei auf das umfassende Werk Vertrauen und Gewalt von Jan Philip Reemtsma verwiesen. Ihm verdankt dieser Text wesentliche Anregungen.

(4) Zit. nach: Jan Philip Reemtsma, Vertrauen und Gewalt – Versuch über eine besondere Konstellation der Moderne, Hamburg 2009, 15.

(5) Walter Benjamin, Zur Kritik der Gewalt, in: Ders., Gesammelte Schriften, Bd. II.1, Frankfurt a.M. 1991, 179.

(6) Vgl. das folgende Reemtsma, Vertrauen und Gewalt, 106.

(7) Ebd.

(8) Unter dem Pseudonym Mescalero hatte 1977 der Göttinger Student Klaus Hülbrock seine starke Verurteilung der RAF mit dem Zugeständnis „klammheimliche Freude“ über den Mord an Siegfried Buback verbunden.

(9) Vgl. dazu umfassend Karl Kautsky, Leo Trotzki und John Dewey, Politik und Moral – Die Zweck-Mittel-Debatte in der neuern Philosophie und Politik, hrsg. von Ulrich Kohlmann, Lüneburg 2001.

(10) Vgl. Wolfgang Pohrt, Gewalt und Politik, in: Ders., Gewalt und Politik, Berlin 2010, 258-274.

(11) Ebd., 263

(12) Weitergeführt hat diesen Gedanken Gerhard Scheit in seinem Buch Suicide Attack. Weil Scheit unablässig auf den Gewaltkern der bürgerlichen Gesellschaft hinweist und deswegen im Gewaltmonopol nicht nur einen Garant des fragmentierten Machtgefüges der bürgerlichen Gesellschaft sieht, ist er in gewissem Sinne der materialistische Antipode zu Reemtsma. Beide konsequent gegeneinander zu diskutieren, würde aber den Rahmen dieses Textes sprengen.

(13) Pohrt, Gewalt und Politik, 263.

25.10.2010
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