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Leserbrief: Zum BgR-Papier „Tabu und Konsens“


In seinem Papier „Tabu und Konsens“, veröffentlicht im CEE IEH #125, beschreibt das BgR die Tatsache, dass Nazi-Ideologien aus der Zivilgesellschaft erwachsen. In dieser breite sich ein rechter Konsens“ aus, der sich aus den NS-Versatzstücken deutscher Arbeitsbegriff, autoritäres Staatsverständnis und Feindbildkonstruktion zusammensetzt. Daraus wird abgeleitet, dass Antifaschismus sich neben der Verhinderung von Aufmärschen usw. mit grundlegender Gesellschaftskritik beschäftigen müsse. Die Identifikation der Ideologieelemente ist sicher sinnvoll und die Notwendigkeit grundsätzlicher Kritik ist ja nichts Neues. Trotzdem ergeben sich einige Probleme.
Zunächst wäre in Frage zu stellen, dass die genannten Elemente „rechts“ sind, denn wie in einem Leserbrief der letzten Ausgabe schon ausgeführt, werden diese Versatzstücke auch in der sogenannten Linken vertreten. Unter anderem sind diese Versatzstücke zwar auch „rechts“, aber in erster Linie sind sie „kapitalismuskonform“. Die faschistische Ideologie spitzt lediglich sämtliche autoritären Elemente des Kapitalismus wie Repression, Zwang und Ausgrenzung radikal zu und bietet sie als Lösung für die derzeitige Krise der westlichen Demokratien an. Daher trifft die Beschreibung der Nazi-Bewegung als konformistische Rebellion den Punkt.
Die Rede vom Konsens bringt mindestens zwei Probleme mit sich. Erstens ist er ungeeignet, Veränderungen in der Zivilgesellschaft aufzuzeigen. Schon in den 90ern gab es einen rechten Konsens (eigentlich seit Bestehen des Kapitalismus). War dieser der gleiche rechte Konsens wie der heutige? Sind NS-Versatzstücke heute weiter verbreitet als vor zehn Jahren? Wenn ja warum? Impliziert wird eine Kontinuität. Weder quantitative Veränderungen können wiedergespiegelt, noch Ursachen für die zunehmende Verbreitung rechter Versatzstücke aufgezeigt werden. Zweitens lassen sich Brüche und Widersprüche innerhalb der Gesellschaft, die vom rechten Konsens erfasst sei, nicht ausfindig machen. Friedensbewegungen und Anti-Hartz IV Bewegung werden dem rechten Konsens (also den drei genannten Merkmalen) richtigerweise zugeordnet. Dies geschieht jedoch undifferenziert, ohne die vorhandenen Brüche, Widersprüche und progressiven Strömungen innerhalb dieser Bewegungen zu berücksichtigen.

Postkarte Ich hatt einen Kameraden, 38.8k


Früher hat die antiautoritäre Linke es als ihre Aufgabe angesehen, progressive Strömungen innerhalb der Gesellschaft zu stärken. Spontane Klassenkämpfe würden, wie schon Rosa Luxemburg argumentierte, das Bewusstsein von Millionen verändern können. Die Frage, ob die rassistisch, sexistisch und nationalistisch eingestellte Arbeiterklasse ein emanzipatives Bewusstsein entwickeln könne, wurde optimistisch mit ja beantwortet. Das BgR scheint gar keine progressiven Elemente in unserer Gesellschaft ausmachen zu können (außer sich selbst natürlich). Abgrenzung von der gesamten dem rechten Konsens zugehörigen Gesellschaft erscheint als die letzte Möglichkeit in einer hoffnungslosen Situation. An dieser Stelle sollte das BgR eingestehen, dass es Ziel und das Ringen um Veränderung der Gesellschaft, Abschaffung des Kapitalismus etc. aufgegeben hat. Ein solches bedauernswertes Aufgeben ist zwar angesichts der traurigen Lage der Linken und des gegenwärtigen Machtzuwachses für Staat und Kapital verständlich, aber nicht zwangsläufig.
In der Praxis behandelt das BgR Teile der Zivilgesellschaft, die dem rechten Konsens zugeordnet werden, in der gleichen Weise, wie Nazis traditionell von Antifaschisten behandelt werden. Man spricht ihnen das Recht auf Öffentlichkeit ab (Kein Fußbreit den Faschisten!), wie im Entgegentreten gegen die Friedensbewegung und gegen die Anti-Hartz IV-Bewegung gezeigt. Der in der Theorie beschriebene Unterschied zwischen rechtem Konsens und Volksgemeinschaft wird in der Praxis übergangen. Plötzlich ist es alles das Gleiche. Diese Praxis der Gleichsetzung von zivilgesellschaftlichen, kapitalismuskonformen Bewegungen und Nazibewegungen führt nicht nur zur Verharmlosung von Nazis. Unterschlagen wird auch die faktische Widersprüchlichkeit solcher Bewegungen, die Anwesenheit progressiver Kräfte sowie eines großen Teils von Leuten, die eigentlich politisch relativ ahnungslos sind und sich aus persönlicher Betroffenheit erstmals wehren wollen. Man könnte behaupten, antiautoritäre Elemente in solchen Bewegungen würden sich von einem rechten Mob instrumentalisieren lassen. Ebenso ließe sich behaupten, das Fernbleiben seitens Linker würde gerade den Bürgerlichen und Rechten ein freies Feld überlassen.
Was also tun? Der Imperativ „Denken und Handeln so einzurichten, dass Auschwitz nicht sich wiederhole“, heißt auch die offensive Auseinandersetzung mit Leuten zu führen, die konforme Versatzstücke bewusst oder unbewusst vertreten. Die bloße Abgrenzung ist nicht nur ein feiges Zurückweichen vor der geduldigen inhaltlichen Auseinandersetzung. Sie führt auch zu einer bedauernswerten Selbstisolation.
Sämtliche soziale Bewegungen beginnen system-immanent: die Studentenbewegung fordert Studium ohne Studiengebühren, Montagsdemos fordern Erhalt des Sozialstaates, die russische Revolution forderte Land, Brot und Frieden, die Friedensbewegung fordert Frieden und Abrüstung, streikende Arbeiter wollen Entlassungen verhindern, mehr Lohn oder eine Pinkelpause ... alles Teil des rechten Konsens oder? Keine dieser Bewegungen stellt Nation, Arbeitsbegriff und Feindkonstruktion explizit in Frage. Revolutionäre sind in jeder dieser Bewegungen erst mal eine Minderheit. Das gilt auch für die antifaschistische Bewegung. Der größte Teil dieser Bewegung ist ziemlich kapitalismuskonform. Das ist auch nicht anders zu erwarten. Problem der antifaschistischen Bewegung ist die Spaltung des rein symbolischen oft bürgerlich dominierten Protestes gegen Nazis einerseits und die elitäre Militanz radikaler männlicher Jugendlicher. Alternativ dazu wären massenhafte Blockaden von Nazirouten möglich, wie geschehen am 3. Oktober in Leipzig oder gegen das Fest der Völker in Jena. Bei solchen Aktivitäten kann die radikale Linke ihre Ansätze thematisieren. Auch in Dresden wäre ein solche Herangehensweise besser gewesen als die bloße Distanzierung von der Zivilgesellschaft. In den Naziprovinzen kann nur das geduldige Schmieden breiter Zusammenhänge gegen Nazis irgendeine Aussicht auf Erfolg haben. Auch die beste Kapitalismuskritik kann das nicht ersetzen.
Aus der eigentlich banalen Tatsache, dass die herrschenden Ideen einer jeden Gesellschaft die Ideen der herrschenden Klasse sind, leitet das BgR ab, dass man nichts tun könne. Hat das BgR etwa einen linken Konsens erwartet? Glaubt das BgR im Ernst, dass die schlichte Abgrenzung und das Zelebrieren der eigenen Hoffnunglosigkeit irgendwas an der bürgerlichen Hegemonie ändern wird?
Das BgR hat die Wahl, sich einzumischen oder zu distanzieren.

Anja

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last modified: 28.3.2007