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Mit Alten mal was Neues: Sozialer Pflichtdienst für Senioren![]() So ist es also durchaus nachvollziehbar, wenn auch die Senioren dieses Landes nur mit einer entsprechenden Gegenleistung ihren Anspruch auf Rente aufrechterhalten. Um hier die nötigen Anreize zu schaffen, sollte man ähnlich den Vorschlägen zur Sozialhilfe reagieren. Wenn ein Rentner eine ihm zumutbare angebotene Arbeit ablehnt, so muss das unverzüglich zur sofortigen Streichung der gesetzlichen Rente führen. Allerdings können sich hier Senioren, die sich in ihrem Leben ein finanzielles Polster zusammengespart haben (Bemessungsgrenze wird noch festgelegt) mit einem monatlichen Betrag von ihrem Arbeitsdienst freikaufen und somit das angehäufte Geld in den Wirtschaftskreislauf zurückführen. Arbeitsverträge zwischen Senioren und der Bundesrepublik Deutschland werden schriftlich und mit dem beiderseitigen Willensbekenntnis zur Leistungsvollbringung geschlossen. Zeitlich bindend gilt hier, wie bei einer Heirat, der Satz: Bis dass der Tod euch scheidet. Künftige Reihenuntersuchung durch den zuständigen Hausarzt sollten die Arbeitsfähigkeit der Rentner in den nächsten Wochen feststellen lassen. Ausnahmen, bis auf die oben genannte finanzielle Ausgleichsregelung, werden nur bei besonders schweren gesundheitlichen Mängeln gemacht. Außerdem sieht der Vorschlag für den sozialen Arbeitsdienst für Senioren auch einen dringlichen Hinweis an die Bevölkerung vor: Wer arbeitsfähige Senioren versteckt oder ihnen dabei hilft, das Land zu verlassen, entzieht unserem Land, der Bundesrepublik Deutschland, wertvolle Arbeitskraft und wird, bei Bekanntwerden, mit mindestens 2 Jahren Gefängnis bestraft. Falk www.netzmuetze.de |