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Tomorrow-Café, 1.5k

Teil 2 der Auseinander-
setzung mit der UNO
und dem Völkerrecht

…und die Auflösung des Witzes

(Teil 1 erschien in CEE IEH #137)

Im vorangegangenen Teil wurde versucht darzustellen, dass sich die Konkurrenz der Staaten zueinander nicht so verhalten kann wie die Konkurrenz der BürgerInnen untereinander in einem einzelnen Staatsgebiet. Die Durchsetzung von (internationalem) Recht erfordert eine Instanz, die souveräne Gewalt ausübt und somit bestehendes (internationales) Recht garantiert. Im internationalen Verhältnis der Staaten kann jedoch immer nur von konkreten Mächtekonstellationen ausgegangen werden, die das „gelten sollende“ Recht situationsbedingt als Richtlinie achten oder nicht. Hierbei spielt die UNO die Rolle einer zwischen den Staaten vermittelnden Instanz, die es aber nicht vermag, das „in der Luft schwebende Völkerrecht“ real umzusetzen und so verkommt sie weitgehend (nicht vollständig, siehe Fußnote 14) zu einer ideologischen Apparatur, die es schwächeren Staaten erlaubt, die internationale Gleichheit vor dem internationalen Recht auch von den stärksten Staaten der Welt einzufordern. Dass es sich hierbei aber um ein Missverhältnis der ganz besonderen Art handelt, wird nun Thema sein:
Ist der Weg hin zu einer Anerkennung der Existenz aller Staaten durch alle Staaten in der UNO zu steinig oder wird diese Minimalvoraussetzung irgendwann einmal als notwendiger Schritt durchgesetzt? Was bedeutet die Vernichtungsdrohung gegen Israel für die gesamte westliche Welt, nimmt Israel doch die gesonderte historische Rolle „des Juden unter den Staaten“ ein? Wie müssten sich die westlich-demokratischen Staaten angesichts des drohenden Unheils verhalten, um Ähnliches wie Auschwitz zu verhindern bzw. die Möglichkeit einer menschlichen Emanzipation überhaupt noch aufrechtzuerhalten?


Demokratische Staaten im Verhältnis zu anderen „Rechtsstaaten“

Menschen sind von ihrer Geburt an StaatsbürgerInnen eines Landes, denn sie werden innerhalb bestehender Grenzen geboren, wachsen in einem staatlichen Territorium auf und haben sich an bestehendes Recht zu halten. Den Gesellschaftsvertrag geht man nicht freiwillig ein, sondern er wird von Geburt an aufgezwungen – eine andere Möglichkeit des Zusammenlebens wird von vornherein ausgeräumt und als verfassungsfeindlich verfolgt. Demokratische Rechtsstrukturen sind in der heutigen Welt eindeutig das „bessere Übel“; der demokratische Staat garantiert bürgerliche Freiheiten (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung etc.), die es zulassen, dass ein Text, wie der meinige, überhaupt zustande kommt und damit die Möglichkeit einer Kritik. Das Verhältnis, welches die Menschen, die in einem Staat leben, ermächtigt, im Rahmen der Verfassung alles zu tun und zu lassen, was erlaubt ist, ist jedoch eines, das sich in manchen Staaten als Unrecht erweist.(1)
In demokratischen Staaten gilt die Formel, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Das ist eine unweigerliche Voraussetzung dafür, dass die „Warenhüter ihre Waren zu Markte tragen“ (Marx) und in geregelte Tauschverhältnisse eintreten können.
Der demokratische Staat hat, um die Rechte aller StaatsbürgerInnen zu schützen, eine machtvolle Position: Er gibt den Rahmen vor, in dem man handeln darf. Zu seiner Legitimation ist er darauf angewiesen, dass sich seine BürgerInnen an den Wahlen beteiligen, die die jeweilige Zusammensetzung der gesetzgebenden Gewalt in Form des Parlaments bestimmen. Um einen totalen Machtmissbrauch wie in Diktaturen zu verhindern, ist die Gewalt bekanntermaßen geteilt in drei Organe des Staates. Durch die legislative Gewalt werden Gesetze erlassen, die Judikative urteilt über die Strafbarkeit und Strafhöhe von rechtswidrigen Handlungen und die Exekutive setzt die Drohung von verurteilender Strafe gegenüber allen Rechtssubjekten und vollstreckt die Urteile, d.h. sie setzt die freiheitlich-demokratische Ordnung in Form von Polizei und anderen vollstreckenden Institutionen durch.(2) Der staatliche Souverän setzt mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bestehendes Recht durch, Menschenleben nehmen dabei eine dem Gesetz untergeordnete Rolle ein.(3)
Weiterhin hat jedeR BürgerIn das Recht sich im Rahmen der Gesetze gegen andere MitbürgerInnen durchzusetzen (Klagen, Delikte/Vertragsbrüche anzeigen usw.). Neben der gewaltvollen Absicherung der Rechte, verpflichtet der Staat seine Bürger, um seinen Ordnungsfunktionen nachzukommen. Er erhebt Steuern, zwingt die Menschen in den Militär- oder Zivildienst etc. Entscheidend ist aber, dass der Staat nur auf seinem eigenen Territorium handelt und nur hier sein Recht verwirklicht. Die Berufung von UN-Mitgliedern auf die Achtung des Völkerrechts oder des Menschenrechts(4), welches den Menschen auf Grund ihres Menschseins ganz unabhängig von der nationalen Konstitution zufallen soll, hat nur bedingt Bestand: Das Menschenrecht existiert nur in Abhängigkeit von Staaten, in übernationaler Form auf rein ideeller Ebene – es kann in dieser universellen Form gar nicht existieren, weil Menschen heutzutage in Staaten geboren werden und immer unter deren bestehendes (Un-)Recht fallen.
Auf den Menschen an sich, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, berufen sich in der Generalversammlung bzw. im Sicherheitsrat meist die Staaten, die es nicht vermögen, die „Unverletzlichkeit der Person“ zu garantieren. So wird in vielen arabischen Ländern die Sharia als autoritär-patriarchale Form der Rechtsauffassung, mit all ihren Konsequenzen vertreten (Frauen werden bürgerliche Freiheiten permanent abgesprochen, es drohen Höchststrafen bei Prostitution, Glücksspiel, Konsum und Vertrieb von Alkohol). Klagen genau jene Staaten Israel und die USA nun vor der UN an, sich nicht an das Völkerrecht oder Menscherecht zu halten, wenn sie sich gegen ihre islamistischen Feinde zu Wehr setzen, dann ist das blanker Hohn und ein Witz zugleich, der oftmals in reiner Form durch den amtierenden Generalsekretär ausgesprochen wird. Wird heutzutage Israel vor der UN angeklagt, dann schwingen verschiedene Implikationen mit, die das Lachen darüber mehr als nur verstummen lassen: Die Anerkennung dieses Staates durch die anderen Mitgliedsstaaten der UN ist nicht immanente Voraussetzung, obwohl nur durch jene eine objektive Positionierung (Gleichheit vor dem Gesetz) möglich wäre; die nationale Unfähigkeit bspw. von islamistischen Staaten bürgerliche Freiheiten zu garantieren, wird auf Israel projiziert und so alles Schlechte in der Welt in Form eines Staates manifestiert; die historisch notwendige Genese Israels wird konsequent ausgeblendet, schreiendes Anzeichen für eine unaufgearbeitete Vergangenheit, die die Welt in ihrem Bann hält.
Die „internationale Staatengemeinschaft“ in schillernder Gestalt der UN(5), baut so auf Grundsätzen auf, die sich in der Tat – durch die Feinde der Demokratie – nicht umsetzen lassen. Die rechtliche Wahrung menschlichen Lebens und die Berufung auf jenes kann so nur durch die Berufung auf den Staat vor sich gehen, denn die einzige Quelle des Rechts stellt der nationale Staat selbst dar.
Die demokratischen Staaten (allen voran die USA und Israel) bewegen sich m. E. mit ihrem Kampf gegen den Terrorismus auf schwierigem Pfade, muss doch mit der Wahrung der inneren Sicherheit die Balance gehalten halten werden, zwischen bürgerlichen Freiheiten (Datenschutz) Versammlungsrecht, Meinungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung etc.) auf der einen und Eingriffsrechten und Präventivmaßnahmen des Staates (Telefonüberwachung, Hausdurchsuchung usw.) auf der anderen Seite. Die bürgerlichen Freiheiten sind notwendig, um wenigstens die (utopische) Möglichkeit einer besseren Gesellschaft weiterhin zu erahnen und aufrechtzuerhalten.(6)

Hat man sich mit der demokratischen Vergesellschaftung eingehender beschäftigt und wird gewahr, dass es auch in der Auffassung von Demokratie erhebliche Unterschiede gibt, stellt sich erneut die Frage, ob die UN mit ihren Grundsätzen und Konventionen Urteile im Bezug auf den Sicherheitsrat tatsächlich demokratisch durchsetzen kann, und ob eine Gewaltenteilung mit souveränem Gewaltmonopol ebenso weltweit sich durchsetzen lässt? Durch die einzelnen Interessenlagen der Staaten und ihre unterschiedlichen Auffassungen von Recht bedingt, muss es in solchen Bündnissystemen zu Reibereien kommen, die sich dann in schwierigen Konsensfindungen beheben lassen, oder auch nicht.(7)

Über den Krieg der USA und Israels

Von einem den Staaten übergeordneten Recht (Menschenrecht, internationales Recht und Völkerrecht) zu sprechen, ist schlichtweg falsch, da es keine souveräne Instanz gibt, die ein solches Recht sanktionieren könnte.
Statt von Rechten müsste man eher von moralischen Richtlinien sprechen. Diese moralischen Bindungen können durchaus staatliches Handeln zur Folge haben, aber eben nicht auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung. So ist das Eintreten der Vereinigten Staaten für die Existenz Israels nur aufgrund einer moralischen Verpflichtung zu verstehen, die Fehler des zweiten Weltkrieges nicht zu wiederholen.
Gewaltenteilung ist zwar in Ansätzen in der UN vorhanden, entbehrt aber aufgrund der unterschiedlichen Interessen der Einzelstaaten und der damit zusammenhängenden (Un-) Rechtsauffassungen einer gemeinsamen Basis. Soll Recht in die Tat umgesetzt werden, ist eine staatliche Ebene unabdingbar, die auch Garantien der Umsetzung bietet.(8) Sind Menschen heutzutage staatenlos, dann schließt das ihre partielle Rechtlosigkeit mit ein und macht sie angreifbarer als Menschen, die durch staatliche Gewalt aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft geschützt werden.
Die Juden bspw. waren bis zur Gründung des Staates Israel in erheblichem Maße an die emanzipatorischen Zugeständnisse des jeweiligen Staates, in dem sie lebten, gebunden: Durch die Anerkennung der Juden als Staatsbürger wurde ihnen die Möglichkeit gegeben, sich gegen antijüdische und antisemitische Widersacher, die durch Pogrome ihren Hass auslebten, mit Hilfe des Staates zur Wehr zu setzen. Die Politik des Nationalsozialismus zeigt aber, dass ein solches Zugeständnis der Bürgerrechte wieder zurückgenommen werden kann. Die Juden wurden erst entrechtet und dann vernichtet.
Damit ist eine Wahrheit der kapitalistischen Gesellschaft ausgesprochen: Nur für jene, die es vermögen sich in einem Staate zu organisieren und diesen mit Gewalt verteidigen, kann es wirklichen Schutz geben. Der staatliche Souverän der Juden muss grundlegend verteidigt werden, und das so lange, bis die „antisemitische Gesellschaft“(9) aufhört fortzuwesen.(10) Der positive Bezug auf diesen Staat, der Teil einer Gesellschaft ist, die es abzuschaffen gilt, ist somit paradox, die widersprüchliche Bestimmung aber für eine Emanzipation im menschlichen Sinne unbedingt auszuhalten.
Ein weiteres Beispiel: Im Falle des Gefängnisses auf Guantanamo (Kuba), das durch die USA unterhalten wird, sitzen Häftlinge ein, deren rechtlicher Status erst vor kurzem mit dem Antiterror-Gesetz vom 17.10.2006 geregelt wurde, und die so ohne weiteres abgeschottet werden können.(11). Diese Institution wird von den USA der kollektiven Abschreckung wegen genutzt und hat ihre Wirkung im Bezug auf die „internationale Gemeinschaft“ schon mehrfach – mit Vorwürfen jeglicher Art gegen die USA als Ignoranten des Völkerrechts und der Genfer Konventionen – gezeigt. Handeln nun die USA dem Völkerrecht zuwider, wenn sie, nach eigenem Bekunden, „feindliche Kombattanten“ wegsperren, die terroristischen Vereinigungen angehören? Die USA versuchen ihren Kampf gegen den Terrorismus mit aller Härte zu führen und können sich dabei nicht um ein Recht kümmern, welches sie in ihrer Souveränität als Weltmacht untergraben könnte. Mit dem Kampf gegen den Terrorismus seit dem 11.9.2001 sind die USA und ihre Verbündeten auf sich alleine gestellt. Mit dem Einhalten eines für alle Staaten geltenden Rechts wären die Chancen der USA, mit Militärschlägen präventiv zu reagieren, so gering (der Sicherheitsrat müsste jedes Mal uneingeschränkt zustimmen), dass ein Überschreiten mehr als notwendig ist und damit die Vormachtstellung dieses Staates sichert.
„Amnesty International“ wirft den USA fortdauernd vor, die im Völkerrecht verankerten Rechte der Gefangenen zu missachten und ihren völkerrechtlichen Status als Kriegsgefangene nicht anzuerkennen. Da die USA den Inhaftierten ein solches Recht verweigern, könnte im Zusammenhang Guantanamos von einem weitgehend rechtsfreien Raum gesprochen werden, der demokratischen Grundsätzen zwar zuwiderläuft, sich aber gar nicht anders gebärden kann. Bei den Inhaftierten ist meist nicht klar, welcher Staatsbürgerschaft sie angehören und nach welchem (Un-)Recht sie abgeurteilt werden müssten. Die amerikanische Politik in ihrem Streben nach weltweiter Demokratie erscheint widersprüchlich, wird hier doch die Freiheit der Person nicht geschützt, sondern beschränkt. Gefängnisse haben so etwas aber an sich und das gilt weltweit. In keinem Land dürfen Kriegsgefangene Kontakte nach außen haben – warum sollte das beim Gefängnis auf Guantanamo anders sein? Bei der Verurteilung des Gefängnisses wird die antiamerikanische Kritik in den Vordergrund gerückt, aber nicht die in den islamistischen Ländern herrschenden Missverhältnisse, die dem Völkerrecht, Menschenrecht usw. schon lange zuwider laufen. Dass sich aufgrund dieser Lage, Entscheidungen der USA, ob nun außenpolitisch oder innenpolitisch, nicht kritisieren lassen, soll damit nicht gesagt werden. Eine Kritik an den USA müsste aber m. E. immer im Verhältnis zu anderen Staaten formuliert werden.
Seit den Anschlägen auf das World Trade Center kann nur durch eine ernsthafte Reaktion auf den islamistischen Terror, der in der westlichen Welt (an vorderster Front die USA und Israel(12)) zunehmend mehr Opfer fordert, ein Rückfall in schlimmere Zustände verhindert werden. Die verheerenden Selbstmordattentate in Spanien, Großbritannien, Indonesien, Irak etc. zu unterschätzen, wäre verheerend und kommt einer Appeasement-Politik gegenüber Nazideutschland gleich.(13)
Die Herangehensweise der UN bezüglich des Nahost-Konflikts stellt ihre Glaubwürdigkeit immer wieder in Frage und stellt ihre Lächerlichkeit(14) bloß: Die arabischen Staaten versuchten durch Vollversammlungen Resolutionen gegen Israel zu erlassen und haben so viele Sondersitzungen zum völkerrechtswidrigen Verhalten Israels einberufen wie zu keinem anderen Thema.(15) Durch ihr eigenes begrüßenswertes Interesse am Kampf gegen den islamistischen Terror und die hoffentlich noch länger andauernde Unterstützung des einzigen demokratischen Staates im Nahen Osten haben die USA ihr Veto fast immer zugunsten Israels eingelegt. Damit handeln Israel und die USA zusammen gegen die drohenden Gefahren. Wäre dem nicht so, würde Israel schon lange nicht mehr existieren – wie es unlängst von dem iranischen Präsidenten herbeigesehnt wurde. Menschenrechtsverletzungen, die in weiten Teilen der arabischen Welt Gang und Gäbe sind, werden hingegen selten thematisiert. Die vor kurzem stattgefundene Ablehnung eines Resolutionsentwurfes, der erstmals in der Geschichte der UNO explizit den Antisemitismus verurteilen sollte, scheiterte an der ablehnenden Haltung der arabischen Staaten.
Die ideologischen Haltungen von Staaten widersprechen oft einer rationalen wirtschaftlichen Herangehensweise – der Boykott dänischer Waren und die Erstürmung und Verwüstung von Botschaften wegen der im „Jylands Posten“ abgedruckten Mohammed-Karikaturen – und tragen nicht zu einer Befriedung dieser Region bei, sondern eher zu einer Verschärfung der Lage.

Abschluss

Die Bedrohung durch den Iran, mit seinen staatlichen wie nicht-staatlichen Verbündeten und den angestrebten wirtschaftlichen und militärischen Allianzen,(16) wird sich in den nächsten Monaten und Jahren noch zuspitzen. Daher müsste die UN handeln, wird es aber durch das Fehlen einer klaren Linie gegen die weltpolitischen Gefahren, die sich für die USA und Israel anders darzustellen scheinen als für die übrigen demokratischen Nationen, heutzutage nicht angehen können.
So wird sie sich weiter mit den Handlungen der USA wie auch Israels (wie es genannt wird: kritisch) auseinandersetzen, die versuchen werden den Bau der Atombombe militärisch zu unterbinden. Von dem Ausbau der Vormachtstellung der USA hängt heutzutage viel, wenn nicht gar alles ab.(17) Das sich klarzumachen, ist aufgrund vorherrschender antiamerikanischer und antizionistischer Ressentiments in weiten Teilen der Bevölkerung schwierig. Um eine Wiederholung der Geschichte zu vermeiden, wäre es für die UNO fatal, in Kollision mit den Interessen der USA Politik zu betreiben, da sie mit den Vereinigten Staaten von Amerika finanziell, historisch, personell und konstitutionell zu stark verwoben sind und das Scheitern eines solchen internationalen Bündnisses starke Spannungen zwischen den Staaten hervorrufen kann.(18)

Api deux

Anmerkungen

(1) Die Schwierigkeit Saddam Hussein in Bagdad vor dem Tribunal seine Schuld nachzuweisen, liegt in der Auffassung der Rechte eines diktatorischen Staatspräsidenten, der nach eigenem Bekunden die Aufgabe hätte, sein Land gegen alle subversiven (staatsumstürzlerischen) Kräfte zu verteidigen. Seiner „Rechtsauffassung“ zufolge seien die aufständischen Kurden im Rahmen der Anfal-Operation 1988 niedergeschlagen wurden, um den Staat zu verteidigen. Im Verlaufe dieser Offensive wurden ca. 100.000 Menschen im kurdischen Norden systematisch ermordet.

(2) Die Exekutive, die in Form des Polizeiapparats Gesetze sichert, also gewisse Rechte durchsetzt, ist unabdingbarer Bestandteil von solchen Rechtsverhältnissen; da ohne diese gewaltvolle Souveränität des Staates kein Recht bestehen könnte. Würde der staatliche Souverän schwach sein, droht die Gefahr eines Regierungssturzes. Der Staat wird somit von den Staatsbürgern als Souverän anerkannt und hat so die Möglichkeit, im Einverständnis Gewalt auszuüben. Die konformen Bürger haben somit auch kein Interesse daran, dass der Staat schwach wird.

(3) Der staatliche Souverän garantiert durch sein Grundgesetz den Menschen ein „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Die „Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ (Grundgesetz der BRD, Artikel 2 Absatz 2)

(4) Im Unterschied zu Bürgerrechten sollen Menschenrechte für alle Menschen gelten, unabhängig von dem Land, in dem sie sich aufhalten. Fraglich ist nur, ob es sich in der Realität ebenso darstellen kann.

(5) Über die reaktionären Zustände in der UNO selbst, siehe CEE IEH #135 „Das UN-Racket“ von Kaubi

(6) Das umstrittene Gesetz in den USA, der „Patriot Act“, ist ein amerikanisches Bundesgesetz, das am 25.Oktober 2001 vom Kongress im Zuge des Krieges gegen den Terrorismus als Reaktion auf den 11.9.2001 verabschiedet wurde und die Bürgerrechte der Amerikaner zunehmend einschränkt. In Deutschland macht sich die Einschränkung bürgerlicher Freiheiten an einer Debatte über die Ausweitung der Kameraüberwachung bemerkbar sowie durch die Einführung einer Anti-Terror-Datei.

(7) Im aktuellen Streit des UN-Sicherheitsrates mit dem Iran bezüglich seines Atomprogramms und der angestrebten Vernichtung Israels gehen die Interessenlagen der Vetomächte weit auseinander. Eine bindende Resolution, die erhebliche Sanktionen für den Iran bedeuten würde, wird voraussichtlich scheitern, sind die ständigen Sicherheitsratsmitglieder nicht einhellig an einer schnellen „Lösung“ des Konflikts interessiert. Dass der drohenden Gefahr dennoch Einhalt geboten werden muss, stellt die Funktionsweise der UN zusehends in Frage.

(8) Nach dem 36-tägigen Krieg Israels gegen die Hisbollah, müssten nun die UN einer Resolution zufolge, Soldaten zum Schutze der libanesisch-israelischen Grenze schicken: Dies ist aber an eine Beteiligung der Mitgliedsstaaten gebunden, die Willens sind (bzw. überhaupt die Möglichkeit haben) ihre militärischen Kapazitäten einzusetzen. Deutschland bspw. will sich an dieser Mission beteiligen, um die Sicherheit der maritimen (meerseitigen) Grenze des Libanons zu verteidigen und die fortlaufenden Waffenlieferungen der Hisbollah aktiv zu verhindern. Die geschichtliche Tragweite der Entsendung von deutscher Marine im Bezug auf die indirekte Verteidigung des jüdischen Staats ist noch nicht abzusehen, hat aber augenscheinlich eine Aufwertung des internationalen Ansehens Deutschlands zur Folge.

(9) Nachzulesen in der „Dialektik der Aufklärung“ von Adorno/Horkheimer.

(10) Das Scheitern der staatlichen Emanzipation der Juden und Jüdinnen vor dem 14.5.1948 hat gezeigt, dass sich der Hass genau auf jene entlud, die noch keinen Staat besaßen. Mit der Gründung des Staates Israel ist eine neue Situation in Kraft getreten: Der moderne Antisemitismus hat sich zu einer neuen Qualität gewandelt, die als Antizionismus gefasst werden kann und so „den Juden“ unter den anderen Staaten bestimmt: Israel.

(11) Mit dem Gesetzentwurf wurde auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA reagiert, die den Umgang mit den auf Guantanamo einsitzenden Häftlingen als illegal bezeichnete.

(12) „Gleiches Recht für alle, sagen die Antiamerikaner und Antizionisten; in USA und Israel aber herrscht unter Bürgerinnen und Bürgern relative Klarheit darüber, daß ihre Staaten durch die ungleiche Rolle und Aufgabe in der ‚Staatengemeinschaft’ […] Schaden nehmen müssen, wenn das gleiche Recht ihnen aufgezwungen werden könnte.“ (G. Scheit, S.368) Setzen sich diese Staaten eigenmächtig über bestehende Konventionen, also über gelten sollendes Völkerrecht, hinweg, dann machen sie es, um ihre Interessen durchzusetzen und sich im Ernstfall selbst zu verteidigen.

(13) In Spanien z.B. folgte auf die Anschläge von Madrid die Abwahl der konservativen Regierung unter José María Aznar López, die sich für die Stationierung spanischer Truppen im Irak einsetzte.

(14) An dieser Stelle soll dennoch nicht unerwähnt bleiben, dass durch die Schaffung der UN auch Möglichkeiten vorhanden sind, dem heutigen Elend in der Welt auf kapitalistischen Grundlagen ein wenig entgegenzuwirken, so z.B. Krankheiten zurückzudrängen, Hilfsgüter an bedürftige Regionen zu verschicken etc. Erfolgreiche UN-Missionen, die zwischenstaatliche Konflikte besser lösen konnten, zeigen auch eine positive Seite an. In diesem Sinne lässt sich sagen, dass sich die heutige Weltsituation wahrscheinlich noch schlechter darstellen würde, hätte die UN nach dem Ende des Kalten Krieges das Machtvakuum nicht, wenn auch nur scheinbar, ausgefüllt. Das Versagen aber in Krisenregionen wie z.B. in Dafur, Ruanda, Nahost etc. lässt das Licht am Ende des Tunnels eher erlöschen als aufscheinen.

(15) Die Verabschiedung der Resolution 3379 (Zionismus = Rassismus) stellt einen traurigen Höhepunkt dieser Misere dar. Diese wurde aber glücklicherweise im Dezember 1991 widerrufen.

(16) Die nach dem 11.9.2001 eingetretene militärische Herausforderung könnte sich abermals zu einer Blockkonfrontation auf neuer Ebene aufbauschen.

(17) „Die Regierung in Washington agiert nicht als Souverän der Welt, sondern als Organ, das lediglich auf die Verletzung des Rechts reagiert […] den Zwangsakt exekutiert, der im Recht selbst vorgesehen ist und wodurch allein der bedingende Tatbestand als Unrecht, der bedingende als Recht qualifiziert wird […] (G. Scheit, S.279). Aber sie kann nicht überall zur gleichen Zeit sein.

(18) Dass der Völkerbund scheiterte, lag unter anderem an seiner Ablehnung durch die USA und des nationalsozialistischen Deutschlands.

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last modified: 28.3.2007