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Rentner, geh arbeiten!

Mit Alten mal was Neues: Sozialer Pflichtdienst für Senioren

Renterarbeitslager, 15.4k Endlich ist es soweit. Endlich hat man es gewagt, einen vernünftigen Lösungsansatz für ein schon sehr lange anstehendes Problem zu formulieren. Das Problem: „Der gemeine Rentner“. Die einzige Menschengruppe, die in den nächsten 30 Jahren nicht mit einem Nachwuchsproblem zu kämpfen hat. Ursache für den schwarzen Fleck in der deutschen Geschichte und Grund für die deutsche Niederlage im Zweiten Weltkrieg. Geldempfänger ohne Gegenleistung, weil einfach nur da. Was liegt da also näher als die schritt- und zwangsweise Reintegration in das Arbeitsleben. Mit Schlagwörtern wie „Anreize und Ermutigungen“ sollen die Massen von Rentnern nun endlich wieder einer sinnvollen Beschäftigung in die Arme getrieben werden. Und das zu Recht. Gilt es doch als ungeschriebenes Gesetz, dass man nur essen darf, wenn man auch zur geregelten Arbeitnehmerschaft zugehörig zeichnet.
So ist es also durchaus nachvollziehbar, wenn auch die Senioren dieses Landes nur mit einer entsprechenden Gegenleistung ihren Anspruch auf Rente aufrechterhalten. Um hier die nötigen „Anreize“ zu schaffen, sollte man ähnlich den Vorschlägen zur Sozialhilfe reagieren. Wenn ein Rentner eine ihm zumutbare angebotene Arbeit ablehnt, so muss das unverzüglich zur sofortigen Streichung der gesetzlichen Rente führen. Allerdings können sich hier Senioren, die sich in ihrem Leben ein finanzielles Polster zusammengespart haben (Bemessungsgrenze wird noch festgelegt) mit einem monatlichen Betrag von ihrem Arbeitsdienst freikaufen und somit das angehäufte Geld in den Wirtschaftskreislauf zurückführen.
Arbeitsverträge zwischen Senioren und der Bundesrepublik Deutschland werden schriftlich und mit dem beiderseitigen Willensbekenntnis zur Leistungsvollbringung geschlossen. Zeitlich bindend gilt hier, wie bei einer Heirat, der Satz: „Bis dass der Tod euch scheidet.“
Künftige Reihenuntersuchung durch den zuständigen Hausarzt sollten die Arbeitsfähigkeit der Rentner in den nächsten Wochen feststellen lassen. Ausnahmen, bis auf die oben genannte finanzielle Ausgleichsregelung, werden nur bei besonders schweren gesundheitlichen Mängeln gemacht.
Außerdem sieht der Vorschlag für den „sozialen Arbeitsdienst für Senioren“ auch einen dringlichen Hinweis an die Bevölkerung vor: „Wer arbeitsfähige Senioren versteckt oder ihnen dabei hilft, das Land zu verlassen, entzieht unserem Land, der Bundesrepublik Deutschland, wertvolle Arbeitskraft und wird, bei Bekanntwerden, mit mindestens 2 Jahren Gefängnis bestraft.“

Falk
www.netzmuetze.de

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last modified: 28.3.2007