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Nachfolgend dokumentieren wir ein Flugblatt der Roten Antifaschistischen Aktion Leipzig (R.A.A.L.), das anläßlich einer RAAL-Logo, 1.4k AA/BO-Logo, 1.8k antirassistischen Demonstration unter dem Motto „Abschiebung ist kriminell“ am 24. Juli in Leipzig verteilt wurde.
An der Demonstration beteiligten sich ca. 250 Menschen. Sie richtete sich in erster Linie gegen die Prozesse vor dem Leipziger Amts- und Landgericht, bei denen mehrere dutzend Kurden wegen einer spontanen Besetzung des griechischen Konsulats anfang diesen Jahres in Leipzig angeklagt waren und sind. Der Grund für die Besetzung war die bekanntgewordene Verhaftung des PKK-Vorsitzenden Öcalan.
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Dokumentation: RAAL-Flugblatt

„Freiheit für Kurdistan! Solidarität mit der PKK!“

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DIE UNTERDRÜCKUNG DER KURDINNEN
Die Kurdinnen und Kurden sind mit ihren ca. 30 Millionen Menschen eine der größten Bevölkerungsgruppen der Erde, welche keine staatliche Vertretung besitzen und denen das Recht auf S+elbstbestimmung verweigert wird.
Seit der Gründung der türkischen Republik, 1923, ist die kurdische Bevölkerung ständigen Verfolgungen und grausamen Massakern ausgesetzt. Entgegen vorherigen Absprachen, den Menschen in den kurdischen Gebieten weitgehend Autonomie zu gewähren, begann die Atatürk-Regierung die KurdInnen durch eine gnadenlose Assimilationspolitik zu unterdrücken. Diese Politik beinhaltete neben dem Verbot der kurdischen Sprache und Kultur, um die soziale und politische Struktur in den kurdischen Gebieten zu zerstören, genauso die physische Vernichtung kurdischer Menschen.
KurdInnen-Demo, 12.9k

DER KURDISCHE WIDERSTAND
In den zwanziger und dreißiger Jahren gab es zahlreiche regional beschränkte Aufstände, die jedoch unter Atatürk blutig niedergeschlagen wurden. In den siebziger Jahren änderte sich die regionale Beschränkung der Aufstände. Es bildete sich aus der sozialistischen Intellektuellen- und Jugendbewegung eine Gruppe, die den Kampf gegen die Unterdrückung der Kurdinnen und Kurden aufnahm. Sie definierte eine scharfe Kritik am türkischen Kolonialismus und forderte das Recht auf Selbstbestimmung für die kurdische Bevölkerung. Aus dieser Gruppe ging im September 1978 die PKK (Patiya Karkeren Kurdistan), die Arbeiterpartei Kurdistans, hervor. Am 12. September 1980 kam es in der Türkei zu einem faschistischen Militärputsch. Kurze Zeit später wurden tausende von kurdischen und türkischen RevolutionärInnen und AntifaschistInnen ermordet oder in Gefängnisse gesperrt. Das gesamte türkische Staatsgebiet, somit auch der größte Teil Kurdistans, der von der Türkei besetzt ist, wurde für Jahre unter Ausnahmezustand gestellt.
Ein Jahr nach diesen Ereignissen, von denen die PKK durch die Verfolgung und Verhaftung ihrer AktivistInnen schwer angeschlagen war, beschloß die 1. Parteikonferenz der kurdischen Arbeiterpartei, den Guerillakampf auf kurdischem Boden zu beginnen. Die HRK (Einheit zur Befreiung Kurdistans) wurde gebildet, aus ihr ging später die ARGK (Volksbefreiungsarmee) hervor.
Am 21. März 1985 wurde die ERNK (Nationale Befreiungsfront Kurdistans) gegründet. Sie trug im wesentlichen dazu bei, daß der Rückhalt der PKK in der kurdischen Bevölkerung immer größer wurde und ihre Politik immer mehr Zulauf und Unterstützung bekam. Die ERNK ist auch in vielen anderen Ländern der Welt aktiv, wo sie um die Vertretung der Interessen und um die Politisierung der KurdInnen bemüht ist. Damit stellt sie den politisch-theoretisch aktiven Teil der PKK dar.
Am 15. August 1984 gelang es dann der ARGK, dem bewaffneten Arm der PKK, mit dem Angriff auf zwei Militärstationen und dem Versuch der Besetzung zweier Kleinstädte, den eigentlichen bewaffneten Kampf für die Befreiung Kurdistans und gegen den türkischen Faschismus aufzunehmen.
Die PKK, welche sich aus drei Teilen, der ERNK, der ARGK und der YAJK (Frauengruppe in der PKK) konstituiert, wurde zur führenden revolutionären Kraft im kurdischen Befreiungskampf.

DIE GEGENWART IN KURDISTAN
Das türkische Militärregime führt seit 1984 einen offenen Krieg in Kurdistan. Die Waffen und das Militärarsenal dafür werden vorrangig aus der BRD geliefert. Sie unterstützt den Krieg gegen die PKK ökonomisch, militärisch und politisch. Neben den weithin in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Waffenlieferungen produzieren deutsche Konzerne wie die Daimler-Benz AG Joint-Ventures-Waffen in der Türkei. Türkische Offiziere werden in der BRD von der Bundeswehr ausgebildet.
Das im Jahr 1993 von Ex-Bundesinnenminister und Schreibtischtäter Kanther erlassene „PKK-Verbot“, welches noch bis heute besteht, und die staatlichen Abschiebungen von KurdInnen in Folter und Tod verdeutlichen die menschenrechtsverletzende, politische Unterstützung des türkischen Regimes durch die BRD.
Mit dieser massiven Hilfe war es der Türkei möglich, den Krieg gegen die PKK zu intensivieren. Durch die Vertreibung der Bevölkerung und die Zerstörung der Infrastruktur der kurdischen Gebiete gelang es, die PKK zu isolieren, und sie damit der für den Guerilla-Kampf existentiell notwendigen Basis zu berauben. Die BRD ist nicht das unschuldige „Opfer“ des „Kurdenterrors“, wie es so gern in den deutschen Medien zitiert wird.
Von 1987-1992 kontrollierte die PKK mit mehr als 20 000 KämpferInnen große Teile der kurdischen Bergregion und die Gebiete um Botan und konnte diese gegen die Angriffe des türkischen Militärs verteidigen. Diese Situation änderte sich aber 1992, als die türkischen Streitkräfte ihre militärischen Handlungen, die sich bis dahin ausschließlich gegen die PKK richteten, auf die Landbevölkerung und die kurdischen BewohnerInnen der Städte ausdehnte.
Die Verhandlungen zwischen den Vertretern der G7-Staaten, der NATO und der PKK im selben Jahr sollten zu einer Autonomieregelung für Kurdistan führen. Schnell wurde deutlich, daß man den KurdInnen nur dann politische und kulturelle Unabhängigkeit gewähren würde, wenn sie sich dem imperialistischen Weltsystem unterordnen. Da die PKK keineswegs gewillt war, sich dem kapitalistischen Verwertungsprozeß zu unterwerfen und sich von ihrer marxistisch-leninistischen Grundhaltung zu verabschieden, kam es zu einem Abbruch der Verhandlungen. Die PKK war nun weltpolitisch isoliert und wurde als „terroristische Organisation“ abgestempelt.
Die Türkei erhielt ab diesem Zeitpunkt weltpolitische Unterstützung im Kampf gegen die PKK.
Ortseingang Kurdistan, 8.9k Am 1. September 1998 verkündete die PKK, schwer angeschlagen, einen einseitigen Waffenstillstand. Die Antwort der Türkei beinhaltete schon wie in den Jahren 1993 und 1995, als die PKK einseitige Waffenruhe verkündete, eine Verschärfung des Terrors gegen die kurdische Bevölkerung.
Die Lage spitzte sich immer mehr zu, als die Türkei Kriegsdrohungen gegen Syrien erhob, welche weder von Europa noch den USA verurteilt wurden. Damit sollte die Auslieferung des PKK-Vorsitzenden Abdulah Öcalan, der sich zu dieser Zeit in Syrien aufhielt, erpreßt werden.
Von Syrien ausgewiesen, begann eine Flucht über Moskau nach Rom. Von dort aus wollte er auf die Situation der KurdInnen aufmerksam machen und Europa zu einem Handeln gegen das türkische Regime bewegen.
Doch die Möglichkeiten einer friedlichen Lösung des Konflikts in Kurdistan und die Menschenrechtsverletzungen seitens der Türkei waren nur kurz Bestandteil der europäischen Nachrichtenagenturen. Man beschränkte sich darauf, die Suche Öcalans nach politischem Asyl zu einem Medienspektakel heranreifen zu lassen.
Die Stimmen Ankaras Verbündeter, welche forderten, Öcalan vor ein internationales Tribunal zu zerren, verstummten schnell wieder, denn dies hätte für die Türkei und ihre NATO-Bündnispartner in einem politischen Fiasko enden können. Schnell hätten sich die Türkei und ihre Verbündeten, allen voran die BRD und die USA, mit dem Tatvorwurf Völkermord auf der Anklagebank wiedergefunden. Daher forderte die Türkei, mit Hilfe massiven Druckes der USA auf die italienische Regierung, die Auslieferung Abdulah Öcalans.

DIE ZUKUNFT DER KURDISCHEN BEFREIUNGSBEWEGUNG
Mit der Verschleppung A. Öcalan durch den türkischen Geheimdienst und den CIA am 15. Februar 1999 von Kenia in die Türkei, dem danach folgenden Prozeß gegen den PKK-Vorsitzenden, der mit dem Todesurteil endete, sieht sich die türkische Regierung am Ziel ihrer Pläne, den kurdischen Befreiungskampf zu unterdrücken und zu liquidieren. Dieses Todesurteil stellt eine Menschenrechtsverletzung dar, welche von allen europäischen Staaten und UN-Mitgliedsstaaten, ohne jegliche Konsequenzen für die Türkei, zur Kenntnis genommen wurde. Das türkische Regime ist entschlossen, den PKK-Vorsitzenden A. Öcalan zu ermorden, genauso wie es in den letzten Jahrzehnten mit tausenden kurdischen BefreiungskämpferInnen geschehen ist. Die kurdische Befreiungsbewegung ist entschlossen, den Kampf für ein von Unterdrückung freies Kurdistan fortzusetzen und zu verstärken.
Die Kurdinnen und Kurden, die hier in der BRD gegen die Menschenrechtsverletzungen des türkischen Staates protestieren, werden kriminalisiert, verhaftet und abgeschoben.
In den Medien werden sie als „Angst machende“, „Gewalt ausübende“ und „bedrohliche“ Masse dargestellt. Rassistische Hetze kommt wieder unverhohlen und offen in deutschen Medien zum Ausdruck, so zum Beispiel in der Bildzeitung, die den Begriff des „Terror-Kurden“ definierte.
Auch wir sind mit einigen inhaltlichen und strategischen Entscheidungen der PKK nicht einverstanden. Jedoch sind wir, als revolutionäre AntifaschistInnen, mit allen von kapitalistischen und faschistischen Systemen angegriffenen linken, revolutionären Gruppen solidarisch, ohne WENN und ABER!
Wir fordern die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen der PKK und aller anderen linken Bewegungen, WELTWEIT!

Antifa-Offensive, 0.7k Rote Antifaschistische Aktion Leipzig – Juli 1999



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last modified: 28.3.2007