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CEE IEH-ARCHIV

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Aktuelles Heft

INHALT #267

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Editorial
• das erste: Die islamistische Rechte. Teil 3. Die Ülkücü-Bewegung: Von der völkischen zur islamistischen Rechten
• kulturreport: »Vom Anderen. Zur Möglichkeit und Unmöglichkeit von Utopien im 21. Jahrhundert«
• interview: Abschiebung heißt …?
• review-corner buch: Postmoderner Kapitalismus: How dare you – Über den Verlust des Nichtidentischen
• review-corner event: AFBL-Brunch
• review-corner buch: Machbarkeitsideologie als Naturbeherrschung
• review-corner buch: »Vorwiegend autoritäre Charaktere«
• position: Being a woman is not just a feeling
• doku: Skateboards sind wichtiger als Grimma
• doku: Rede am offenen Mikrofon zum Thema »Wie sehen unsere und eure Kämpfe gegen sexualisierte Gewalt aus?«
• doku: Dokumentation des Redebeitrags des AFBL bei der Tag der Jugend-Demonstration am 1. Juni 2021
• das letzte: Hausmittel gegen Bauchschmerzen

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Abschiebung heißt …?

Nach den antisemitischen Demonstrationen in Folge der militärischen Reaktion auf den Raketenbeschuss aus Gaza im Mai postete die Ideologiekritische Aktion ein Sharepic, auf dem der Schriftzug »Antifa heißt Abschieben« prangert. Mit der rassistischen Forderung sind vornehmlich muslimische und migrantische Demonstrant*innen gemeint. Wie laufen eigentlich Abschiebungen in der Praxis ab? Und hat das was mit Antifaschismus zu tun? Darüber sprechen wir mit Lynn, die sich für Geflüchtete und gegen Abschiebungen einsetzt.

#Cee-Ieh: Warum werden Menschen in Sachsen abgeschoben?#

Abschiebungen gibt es natürlich nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit.

Trotzdem zeichnet sich Sachsen im bundesweiten Vergleich, ähnlich wie Bayern, durch eine rigorose Abschiebepraxis aus. Die Durchführung und der Vollzug von Abschiebungen sind Ländersache und werden von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) organisiert, die dem Innenministerium untersteht. Es gibt Kooperationen zwischen den Bundesländern im Rahmen der sogenannten AG Rück.

Anders als im sächsischen Koalitionsvertrag vereinbart, kommt es in Sachsen immer wieder zu Familientrennungen, Abschiebungen von kranken und behinderten Personen. Ein ›gutes‹ Beispiel sind Abschiebungen nach Afghanistan. Manche Bundesländer schieben gar nicht nach Afghanistan ab und erkennen es als unsicheres Herkunftsland an, andere Bundesländer, darunter auch Sachsen, legitimieren die Abschiebungen nach Afghanistan damit, lediglich sogenannte Identitätstäuscher, Gefährder oder Straftäter abzuschieben. Jedoch wird sich nicht immer an diese Kategorien gehalten, auch andere Personen werden abgeschoben oder schon ein Verdacht der Identitätstäuschung kann ausreichen, um abgeschoben zu werden.

Diese Kategorien sind also nicht immer so eindeutig.

Um zur eigentlichen Frage zurückzukehren: Warum gibt es Abschiebungen (in Sachsen)? Die Abschiebepraxis ist ja auch nur ein Teil eines Migrations- und Grenzregimes, das europaweit (und über Europas Grenzen hinaus) auf Abschottung und Ausweisung setzt. Es ist in der Logik eines restriktiven Grenzregimes, das schon vor den Grenzen Europas mit Push-Backs und Grenzkontrollen Migrant:innen zurückhalten will, nur konsequent, dieses System fortzuführen und es den Personen möglichst schwer zu machen, in dem jeweiligen Land ankommen und bleiben zu können.

Letztlich ist es dann die Durchsetzung des Asyl- und Aufenthaltsrechts, das sich in Deutschland, so die Kritik, hin zu einer inhumanen und rassistischen Praxis entwickelt hat.

Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Asylpakets II Anfang 2016 können Abschiebungen leichter und schneller durchgeführt werden. Besonders zu kritisieren ist, dass auch schwerwiegende Krankheiten eine Abschiebung nicht verhindern, wenn sie nach Auffassung der Behörden zu spät geltend gemacht oder nicht hinreichend belegt sind. Außerdem darf eine Abschiebung nicht mehr vorab angekündigt werden.

Es besteht kein Interesse daran, Personen ein Bleiberecht und eine Perspektive zu ermöglichen. Nur wer ökonomisch verwertbar gemacht werden kann, darf bleiben – wobei manchmal selbst die Integration auf dem Arbeitsmarkt nicht vor Abschiebung schützt.

#Cee-Ieh: Wie läuft eine Abschiebung ab?#

Formal gesprochen ist eine Abschiebung die Vollstreckung der Ausreisepflicht einer Person. Ganz grundsätzlich bedeutet die Abschiebung einer Person, dass deren Aufenthaltsgestattung abgelaufen und das Asylverfahren negativ beendet ist. Die betroffene Person wird daraufhin aufgefordert, etwa innerhalb eines Monats das Deutschland zu verlassen.

Auch Personen, die ohne Visum nach Deutschland kommen oder nach Ablauf eines Visums in Deutschland bleiben und kein Asyl beantragen, sind »vollziehbar ausreisepflichtig«.

Es gibt unterschiedliche Abschiebungen, die auf verschiedenen Paragraphen beruhen: Dublin-Überstellungen, Sammelabschiebungen, Abschiebungen aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) oder aus der Abschiebehaft, wenn Personen schon vor dem eigentlichen Abschiebetermin festgenommen werden, ohne dass sie straffällig geworden sind. Die Betroffenen verbringen die Zeit bis zu ihrer Abschiebung dann dort in Haft.

Meistens werden die betroffenen Personen mit dem Flugzeug transportiert, gelegentlich finden die Rückführungen auch auf dem Landweg statt. Zum Beispiel, wenn es eine Dublin-Überstellung nach Frankreich ist.

Die Betroffenen werden häufig nachts von der Polizei abgeholt und haben dann nur kurz Zeit um ihre Sachen zu packen. Dabei dürfen sie aber nur je einen Reisekoffer (20 kg) mitnehmen und kein »Sperrgepäck«, also beispielsweise auch keinen Kinderwagen.

Dann werden sie zum Flughafen transportiert, dort medizinisch auf ihre »Reisefähigkeit« untersucht und abgeschoben. Manchmal verharren die Personen noch auf dem Polizeirevier oder bei Sammelpunkten, wenn es eine Sammelabschiebung ist.

Es kommt vor, dass Abschiebungen abgebrochen werden, zum Beispiel, wenn einzelne Familienmitglieder nicht anwesend sind und eine Familientrennung vermieden werden soll. Oder wenn Personen nicht reisefähig sind, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder einer selbstzugefügten Verletzung.

#Cee-Ieh: Welche Folgen hat eine Abschiebung für Betroffene?#

Für manche Personen äußert sich das in permanent zu spürender Angst vor einer Abschiebung, was es den Personen natürlich unglaublich schwer macht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Es gibt den Zustand der Duldung: Laut Aufenthaltsgesetz § 60a Abs. 1 S. 1 erhält eine Duldung, wer zur Ausreise verpflichtet ist, aber nicht abgeschoben werden kann, weil dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn kein Pass des vermeintlichen oder tatsächlichen Herkunftslandes vorliegt oder eine Abschiebung wegen bestimmter familiärer Bindungen nicht zulässig ist. Wenn jedoch das Abschiebungshindernis wegfällt, droht akute Abschiebungsgefahr.

Für Personen mit prekärem oder keinem Aufenthaltsstatus in Deutschland kann das bedeuten: Wohnsitzauflage, erschwerter Zugang zum Arbeitsmarkt, erschwerter Zugang zu medizinischer Versorgung, ggf. Leistungskürzungen, usw.

Neben all dem berichten viele Betroffene von erheblicher psychischer Belastung, Schlafstörungen, Unkonzentriertheit (z. B. in der Schule), permanente Angst und Stress. Die Anwesenheit der Polizei kann für Betroffene (re-)traumatisierend sein, auch für andere Personen, die zum Beispiel in der Unterkunft leben, aus der abgeschoben wird.
In der Abschiebehaft in Dresden dokumentierte der Sächsische Flüchtlingsrat mehrere Suizidversuche. Auch während der Abschiebung kommt es zu Selbstverletzungen und psychischen Zusammenbrüchen.

#Cee-Ieh: Sind Abschiebung per se rassistisch oder andersherum: Gibt es gerechtfertigte Abschiebungen?#

Die Frage ist schwierig zu beantworten. Abschiebungen sind komplex, das Asylsystem in Deutschland ist komplex.

Nein, nicht jede Abschiebung ist rassistisch.

Aber es gibt sie – die Abschiebungen, die Rassismus implizieren oder in deren Verlauf es zu rassistischen Vorfällen kommen kann. Es gibt Berichte von Misshandlungen in Abschiebehaftanstalten, von Zwangsmaßnahmen und Fesselungen von Betroffenen oder von eindeutig, rassistisch motivierten Sachbearbeiter:innen in der Ausländerbehörde, die froh waren, diese Person endlich loszuwerden.

Häufig kommt es bei Abschiebungen zu Menschenrechtsverletzungen und das sind keine Einzelfälle. Abschiebungen sind eben nicht einfach formal zu erklären als eine Vollzugsmaßnahme, die am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens steht – Abschiebungen sind Gewaltakte, Menschen werden unfreiwillig zu Mobilität gezwungen und in ein anderes Land, das sie verlassen wollten, transportiert.

Ist es gerechtfertigt, ein Kind, das in Deutschland aufgewachsen ist, dessen Eltern aber aus dem Kosovo kommen, dorthin abzuschieben?

Ist es gerechtfertigt, eine Person von der Dialyse abzuholen, sie nach Georgien abzuschieben, wo sie keine medizinische Versorgung erhält? Ist es gerechtfertigt, eine Person nach Afghanistan abzuschieben, in das (laut Global Peace Index(1)) unsicherste Land der Welt – in die Arme der Taliban?

Wenn Abschiebungen zum Beispiel damit legitimiert werden, nur die sogenannten Gefährder, Straftäter oder Identitätstäuscher abzuschieben, kann man zunächst denken: Na gut, klingt logisch, klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar.

Aber auch da: Diese Kategorien – und wer dazu gezählt wird – sind nicht immer so eindeutig. Oder werden gerne genutzt, um Abschiebungen zu legitimieren.

Und selbst wenn ein islamistischer Gefährder zum Beispiel nach Afghanistan abgeschoben wird – in das Land, in dem die islamistische Taliban wüten und kein stabiler Rechtsstaat besteht – dann ist das Radikalisierungspotenzial dort ja noch tausend Mal höher, als wenn er gut bewacht in einem deutschen Knast sitzt. Und führt es am Ende nicht dazu, dass noch mehr Personen sich auf den Weg machen, auf die Flucht nach Europa?

#Cee-Ieh: Welche antirassistischen Gruppen gibt es in Leipzig? Was kann man als Einzelperson gegen Abschiebungen tun?#

Es gibt verschiedene Initiativen wie den Sächsischen Flüchtlingsrat, Protest LEJ, den Infobus Leipzig, die Seebrücke Leipzig oder die Refugee Law Clinic, die sich für ein Bleiberecht aller Personen – und damit gegen Abschiebungen einsetzen.

Gegen Abschiebungen anzukämpfen, bedeutet vor allem Personen dabei zu unterstützen, bleiben zu können, sie präventiv zu beraten und ihnen Unterstützung zu geben. Das kann jede Einzelperson tun – sie sollte sich dabei jedoch immer auch an professionelle Beratungsstrukturen wenden.

#Cee-Ieh: Abschieben heißt …?#

Die Vollstreckung eines restriktiven und inhumanen Asyl- und Aufenthaltsrechts, das auf Abschottung und Ausgrenzung, statt Integration und Ankommen setzt. Das, ebenso wie Abschiebungen und die sächsische Abschiebepraxis, gilt es zu kritisieren.

#Cee-Ieh: Antifa heißt …?#

Abschiebungen verhindern.

Anmerkungen

(1) Institute for Economics and Peace: Global Peace Index. Url: https://www.visionofhumanity.org (zuletzt aufgerufen am 21.06.2021).

30.08.2021
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