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Frauen und die Scharia im Islam


Um zu verstehen, warum Frauen im Islam eine scheinbar andere Rolle spielen als Frauen in westlichen Ländern, muss man gar nicht so weit reisen oder viele Bücher lesen, man schaue sich doch einfach die Familie im Nachbarhaus oder in der Wohnung nebenan an. Jeder in Deutschland kann, wenn nicht in seinem Bekanntenkreis, dann aber sicherlich in seiner domizilen Umgebung, eine Familie anfinden, die offensichtlich (Frau trägt Kopftuch) oder nicht offensichtlich (ohne Bekleidungs- oder sonstige äußerliche „Merkmale“) an Allah glaubt. Gemeint ist die Parallelgesellschaft. Kurz zur Erläuterung des Begriffes „Parallelgesellschaft“: In Parallelgesellschaften leben Menschen in Gemeinschaften abgekoppelt von ihrer Umgebung und natürlich ohne Bezug zum Rechtssystem des jeweiligen Staates, in dem sie sich befinden. Ob die Menschen in diesen Parallelgesellschaften jenes Rechtssystems ablehnen oder, wie es bei Frauen oft der Fall ist, auf Grund von nicht vorhandenen Sprachkenntnissen oder Angst vor dem Fremden bzw. dem Alleine sein, keinen Zugang zu diesem haben, ist nicht wesentlich. Im Grunde brauchen sie das Rechtssystem nicht. Der Islam hat ein eigenes Gesetz, ja ein Rechtssystem über Staatsgrenzen hinaus. Eines, das im Privaten ansetzt, in dem die Ausführenden und die Rechtssprechung die Familie oder in kritischen, d.h. Aufsehen erregenden Fällen der Imam ist. Die Gesetze sind seit ewiger Zeit geschrieben und seit fast ebenso lange verschieden interpretiert worden. Es handelt sich um die Scharia.

Fußball, 20.8k Eben weil sie ein religiöses Gesetz ist, kann sie brutaler vorgehen und intimere Vorschriften beinhalten als staatliches Recht. Wenn Sex außerhalb der Ehe verboten ist, in der Scharia sogar ein Kapitalverbrechen, wird die muslimische Frau sich so lange an dieses Gesetz halten müssen, bis der Einfluss ihrer Familie geringer ist als der Staates. Was nützt es ihr, in einem Staat zu leben, in dem Sex vor der Ehe erlaubt ist, wenn die Instanz, die ihr Verhalten beobachtet und kontrolliert, ein anderes Gesetz gelten lässt und deren Macht über sie einerseits viel konkreter in ihrer Ausübung und noch subtiler in ihrer Struktur ist.
Zudem kommt es dem Religionsabfall gleich, unehelichen oder außerehelichen Sex nicht mehr als Verbrechen zu sehen und sich für eine verbotene Tat nicht bestrafen zu lassen, denn es ist ‚Gottes Wille‘, dass eine Frau ausgepeitscht oder gar umgebracht wird, wenn sie sich nicht an bestimmte Regeln hält.
Der Islam ist so eng mit den Gesetzen der Scharia verbunden, dass ein Glaubensbekenntnis nicht ausreicht, um in der islamischen Gemeinschaft als Muslim zu gelten, man muss nach den Gesetzen leben, sonst wird man nicht anerkannt. Lebt man in einer muslimischen Gemeinschaft und wird des Religionsverfalls bezichtigt, steht darauf die Todesstrafe. Streng genommen hat eine Frau, die gegen die Scharia verstoßen hat, also die Wahl, sich von ihrer Familie bestrafen zu lassen, was durchaus zum Tode führen kann, oder sie flüchtet, fällt von der Religion ab und muss trotzdem um ihr Leben fürchten.

So erging es Hatun Sürücü, die am 7. Februar 2005 in Berlin-Tempelhof an einer Bushaltestelle von ihrer Familie mit Kopfschüssen umgebracht wurde, weil sie nicht nur gegen die Scharia verstoßen hatte, sondern auch noch als allein erziehende Mutter ihr „Schicksal“ selbst in die Hand nehmen wollte.
Hatun Sürücüs Fall wurde publik wegen Äußerungen von Schülern einer Berliner Schule: „Sie ist doch selbst schuld, die Hure lief rum wie eine Deutsche“. Was dann auch rauskam, war, dass es seit Oktober 2004 bis zum 7. Februar 2005 in Berlin zu sechs weiteren Tötungsdelikten mit Ehrenmord als vermutetem Tatmotiv gekommen war. Man sagt zu Parallelen, dass sie sich irgendwann treffen. Zu diesem Treffen kam es in der Parallelgesellschaft Deutschlands, nachdem eine junge Frau von ihrem Bruder umgebracht wurde, aus Gründen, von denen sich Deutsche abzugrenzen wissen. Doch genügte das allein nicht, es mussten sich ehrlich zu artikulieren wissende türkische junge Männer zum Ehrenmord auslassen, bis die Öffentlichkeit sich endlich mal mit diesen Morden in ihrer Nachbarschaft befasste. Umso paradoxer dürfte es moralisch argumentierenden Kritikern dieser Ehrenmorde erscheinen, wenn sie mit einbedenken müssen, dass viele Deutsche freiwillig zum islamischen Glauben wechseln und in der Scharia leben wollen.
In einem Interview sagte Hatun Sürücüs Schwester, dass sie keineswegs traurig sei oder etwas bereue, da ihre Schwester durch den Mord „gerettet“ wurde und nun den Höllenqualen des Strafgerichts nicht ausgesetzt sei. Mit ruhigem Gewissen lebt die Familie, die ihre eigene Tochter tötete, weil sie nach dem Gesetz gehandelt haben, nicht nach dem deutschen, sondern nach dem Gesetz, das sie angeht, das über allem steht.

Was ist Scharia / Wie ist sie entstanden?

Die Entstehung des islamischen Rechts ist ungewöhnlich, da es sich erst aus Praxis heraus entwickelt hat. Ca. 100 Jahre nach Mohammeds Tod setzte sich eine Vereinheitlichung der Rechtsfindung durch, wobei Vereinheitlichung die Entstehung von nur 5 Rechtsschulen meint. Es bildete sich ein Gelehrtenzirkel, der sich in absteigender Reihenfolge auf die vier Rechtsquellen: Koran, Überlieferung, Analogieschluss und Konsens stützte. Wenn also der Koran zu einer Frage keine Antwort bot oder nicht eindeutig war, nahm man die Überlieferung zur Hand, fand man auch dort nichts, wurden Analogien gesucht, oder eben bis zum Erbrechen diskutiert. In der Praxis hielt man sich nicht immer an diese Reihenfolge. So fordert der Koran bei Religionsabfall gar keine Strafe, weil diejenigen im Jenseits sowieso verloren sein werden, die Überlieferung allerdings fordert aus Mohammads Mund die Todesstrafe: „Wer seine Religion wechselt, den tötet!“(1). Die meisten muslimischen Gelehrten entscheiden sich, wie auch bei der Frage nach der Bestrafung für Ehebrecher, die der Koran mit Auspeitschen, die Überlieferung allerdings mit Steinigung beantwortet, für Zweiteres, da dort neuer und klarer formuliert ist. Außerdem soll jeder Muslim das Verhalten des Propheten nachahmen: „wer dem Gesandten gehorcht, der gehorcht Gott“(2) und die Überlieferung ist nun gerade die des Lebens Mohammeds, also seine Entscheidungen und Lebensweise.
Sie ist weitaus umfangreicher als der Koran, umfasst Aussagen und Handlungen des Propheten, Detailanweisungen zur Religionsausübung, Kleidungsvorschriften und Anweisungen zum Verhalten im Dschihad und wurde von seinen Nachfolgern geschrieben. Wenn also jemand behauptet, das Tragen des Kopftuches sei freiwillig, da es im Koran nicht vorgeschrieben ist, hat er gewissermaßen Recht, verschweigt allerdings, dass die Überlieferung, die im allgemeinen viel bekannter, weil einfacher und konkreter geschrieben, ist, durchaus solche und noch bösartigere Vorschriften beinhaltet.
Der Koran ist das Wort Gottes, also eigentlich die höchste Instanz. Er ist allgemeiner in künstlerischer Sprache gehalten, weshalb ihn tatsächlich die wenigsten Muslime wirklich studieren, oft bleibt dies den Gelehrten vorbehalten.
Insofern stimmt es, dass die Scharia kein geschlossenes, strukturiertes Gesetzbuch ist, da sie sich in verschiedene Schulen spaltet und in einigen Ländern sogar Mischformen dieser gelten. Desweiteren stützt sie sich auf mehrere Quellen, von denen die eine vor allem Erläuterungen und Interpretierungen der anderen beinhaltet. Die einmal von den Rechtsschulen geschaffenen Gesetze können nun aber auch nicht mehr frei interpretiert werden, da jene Quellen, auf denen sie beruhen, in Angelegenheiten der Familie und des Strafrechts, wenn auch widersprüchliche, so doch eindeutige Aussagen machen.

Inhalt der Scharia - die Bürokratie

Die Scharia kennt fünf Kapitalverbrechen: Ehebruch und Unzucht, Verleumdung wegen Ehebruch und Unzucht, Diebstahl, Straßen- und Raubmord, Genuss alkoholischer Getränke. Auf diese stehen Höchststrafen, wie Todesstrafe bei Ehebruch und Raubmord, 80 Peitschenhiebe bei Verleumdung. Von einigen Geistlichen wird inzwischen gefordert, dass Homosexualität und Vergewaltigung als Kapitalverbrechen gesehen werden. Wenn es zu einer Anklage wegen eines Kapitalverbrechens kommt, müssen fünf männliche Zeugen oder je zwei Frauen als Ersatz für einen Mann, aber mindestens zwei Männer diese Tat bestätigen, wobei einige Rechtsschulen keine Frauen als Zeugen akzeptieren.(3) Da Indizienprozesse in den meisten Rechtsschulen nicht vorgesehen sind, dürfte eine Frau, wenn sie schwanger ist, ohne verheiratet zu sein, auch nicht angeklagt werden, meistens werden bei derartigen Fällen aber auch nicht die Gerichte belastet, sondern im familiären Kreis das Problem geklärt. In der Türkei, in einem alivitischen, d.h. eher laizistisch orientierten Dorf wurde eine 16jährige wegen einer vorehelichen Schwangerschaft durch ihre Mutter und ihre Schwester vergiftet.
(Die schon erwähnte Zeugenregelung ist sehr gefährlich für unbeliebte Leute, denn man kann jemanden mit vier Verbündeten einfach ins Gefängnis bringen, ohne auch nur einen Beweis für seine Schuld anzubringen. In Pakistan sitzen 1/3 der gefangenen Frauen wegen Ehebruch oder Unzucht hinter Gittern, weil einige Familien es als willkommene Züchtigung sehen, eine Frau ins Gefängnis zu schicken, wenn sie sich nicht vorbildlich benimmt – und natürlich gibt es auch die Möglichkeit eines Bezuges zu den Worten Gottes).(4) Der Wunsch einiger Geistlicher, Vergewaltigung in die Kapitalverbrechen aufzunehmen, ist vielleicht in guter Absicht geäußert worden, kann für die Frau aber aufgrund der Scharia-Bürokratie wieder nur ins Schlechte umschlagen, man müsste schon unter der Anwesenheit vierer aussagewilliger Männer vergewaltigt werden, um sich auf dieses Gesetz berufen zu können. Wie sehr die Zeugenregelung schaden kann, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2000 in Nigeria, wo Indizienprozesse möglich sind und ein angeblich 17-jähriges Mädchen wegen einer Schwangerschaft der Unzucht bezichtigt wurde. Man verurteilte sie zu 100 Peitschenhieben.(5) Um dieser Strafe zu entgehen, zeigte sie die drei Männer an, welche sie vergewaltigt hatten, konnte aber keine Zeugen bringen und wurde deshalb zu 80 weiteren Peitschenhieben wegen Verleumdung verurteilt. Das Mädchen war allerdings erst 13, man behauptete, sie wäre schon 17 Jahre, weil die Anwendung der Kapitalstrafen bei unter 15-jährigen nicht gestattet ist und Geschlechtsverkehr mit diesen in Nigeria grundsätzlich als Vergewaltigung gilt. Aber aufgrund der Zeugenregelung musste man eben nur das Alter hochschrauben, um einen Schauprozess zu inszenieren, der zeigen sollte, dass man das Rechtssystem von westlichen Einflüssen gereinigt hatte, was zu dieser Zeit in mehreren Ländern so angestrebt wurde (auch Iran, Sudan).

Kleiner Exkurs: Internationale Situation

Diese Beispiele waren Scharia-Prozesse, und die Scharia ist mit wenigen Ausnahmen in allen islamischen Ländern Grundlage der Rechtssprechung in Zivilprozessen. Es gibt keinerlei Diskussion darüber, ob sie Gültigkeit besitzt, es geht nur darum, wie strikt man sich ans islamische Recht hält. Frei nach dem Motto: Wer suchet, der findet. Für die Ausübung von „phantasievollen“ Strafen gibt der Koran auch einiges her. Ein Beispiel für die notwendige Gehorsamkeit gegenüber Mohammed ist die Sure 4, 80: „Wer dem Gesandten gehorcht, gehorcht Allah. Doch wer den Rücken kehrt – Wir haben dich nicht als ihren Aufpasser geschickt.“(6) Klar werden muss, was diese Sure bedeuten kann. Auch das nächste Beispiel führt auf, dass der Koran zur Anregung von kranken Phantasien als Meisterwerk dienlich ist: „Wer Allah verleugnet, nachdem er an ihn geglaubt hatte – es sei denn, er sei dazu gezwungen und sein Herz sei weiterhin fest im Glauben – wer also seine Brust dem Unglauben öffnet: Auf sie soll Allahs Zorn kommen, und ihnen steht schwere Strafe bevor.“(7) Prominente Opfer dieser Praxis sind seit über 15 Jahren Salman Rushdie und, seit nicht all zu langer Zeit, die Autorin und Parlamentarierin Ayaan Hirsi Ali, zwei bekennende Atheisten, die früher einmal an Allah glaubten und seit dem Zeitpunkt ihres „Hochverrats“ am Islam unter Polizeischutz stehen, da sie schlicht und einfach Morddrohungen erhalten haben. Man nehme also Religionsabfall oder -verrat, füge dem „Hochverrat“ islamisches Recht hinzu, schon tut sich eine Lebenssituation hervor, in der man sich fürs jeweilige Jenseits bewerben kann. Einzig der Bezug zu den Worten Gottes oder der Lebensweise des Propheten ist erforderlich. Dieses Glaubensbekenntnis kann einem „Kostensparungen“ im Strafvollzug eröffnen (siehe oben). Es gibt allerdings Länder, in denen die Scharia „unterlaufen“ wird, weil sie an manchen Stellen einfach zu hart ist. In Tunesien zum Beispiel, wo Polygamie nicht erlaubt ist, wird trotzdem strikt behauptet, das wäre im Sinne des Islam und der Scharia. Es stimmt also nicht, zu sagen, die Scharia sei verschieden auslegbar. Allerdings muss dies so von denjenigen gesagt werden, die aus menschlichen Gründen von ihr abweichen wollen. Die Scharia ist nicht in Frage zu stellen, denn sie ist im weitesten Sinne das Wort Gottes. Erfolgt also das Glaubensbekenntnis, kann sich „Menschlichkeit“ wie in Tunesien oder Abstrusität (wie später zu lesen) über Ägypten auftun. Somit kommt das Paradoxe beim Betrachten der Kapitalverbrechen zum Vorschein. Alkohol zu trinken ist ein größeres Verbrechen, da es gegen Gottes Willen verstößt, als vorsätzlicher Mord. Dieser Tatbestand (auch der Mord an einem Menschen, der „Unzucht“ betrieben hat) ist kein Verbrechen in dem Sinne. Es ist kein Verbrechen gegen Gott, sondern „nur“ gegen einen Menschen. Ein Beispiel in die Kehrrichtung: Auch in Ägypten versucht man die Worte Gottes zu nutzen, um die Menschen vor gesellschaftlichen Gefahren zu bewahren. Auf den Zigarettenpackungen steht anstatt „Rauchen fördert die Impotenz und führt zu weiteren schwerwiegenden Erkrankungen“, wie man es in „aufgeklärten“ Ländern gewohnt ist, „Rauchen fördert die Potenz und regt zum Geschlechtsverkehr an“. Zu vergleichen wäre dies mit der Situation, dass es in Ägypten zu immer weniger Heiraten kommt, weil man einfach horrende Summen aufbringen muss, um überhaupt heiraten zu dürfen. Es wurde vom Staat ein geschickter Riegel gegen die letzte Möglichkeit vorgeschoben, sein Sexualleben auszuleben, nämlich die Ehe(8). In der Ehe zeugt man immerhin Kinder, vorzugsweise Jungs, das bedeutet Geschlechtsverkehr, viel Geschlechtsverkehr. Das muss verhindert werden. Zur Untermauerung nutzt man bekannte, den Menschen Schaden zufügende Umstände wie die Abhängigkeit vom Rauchen. Raucher haben viel Sex, sind also emanzipative Kraft?!!! Punkrock in Ägypten mit einem guten alten Utensil.

Stellung der Frau in den heiligen Schriften

Neben der Behauptung, die heiligen Schriften seien ja so weit auslegbar, wird gerne auch behauptet, der Islam sei im allgemeinen weniger frauenfeindlich als andere Religionen, weil er sich nicht auf die bösartige Schöpfungsgeschichte beruft, in der die Frau aus der Rippe des Mannes entstanden ist. Dies tut sie zwar nicht im Koran, aber wiederum in den Überlieferungen. Um die Stellung der Frau im Islam deutlich zu machen, reicht eigentlich eine bekannte Äußerung Mohammeds:
Der Gesandte Gottes ging einmal zum Gebet ... und traf einige Frauen. Er sagte: „O ihr Frauen! Gebt Almosen, denn ich habe erkannt, dass die Mehrzahl der Höllenbewohner ihr [Frauen] seid.“ Die Frauen fragten: „Warum ist das der Fall, O Gesandter Gottes?“ Er antwortete. „Ihr sprecht häufig Verwünschungen aus, und ihr seid undankbar gegen eure Ehemänner. Ich kenne niemand, der von seiner Intelligenz her und seiner Religionsausübung noch unzulänglicher wäre als ihr. Eine Frau kann einen bedächtigen, empfindsamen Mann leicht auf Abwege führen.“ Die Frauen fragten: „O Gesandter Gottes! Warum ist unsere Intelligenz und Religionsausübung so unzulänglich?“ Er antwortete: „Liegt nicht der Beweis darin, dass das Zeugnis zweier Frauen das eines Mannes aufwiegt?“ Sie bejahten. Er sprach: „Darin wird euer Mangel an Intelligenz deutlich. Und stimmt es etwa nicht: Eine Frau kann während ihrer Menstruation weder beten noch fasten?“ Die Frauen bejahten. Er fuhr fort: „Daraus wird eure unzulängliche Religionsausübung sichtbar.“
Ein Zirkelschluss. Mohammed begründet ihre Minderwertigkeit mit den Gesetzen, die ihre Minderwertigkeit erst herstellen.
Ein Zitat aus dem Koran besagt: „Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt sie. Und wenn sie euch gehorchen, unternehmt nichts weiter gegen sie“.(9)
Dementsprechend sieht auch der Ehevertrag aus. Er verpflichtet den Mann, für die Frau aufzukommen und im Gegenzug erhält er das Recht auf ihren Körper. Sie muss diesen dem Mann immer zur Verfügung stellen. Außerdem hat er volle Entscheidungsgewalt, was ihr Auftreten und Verhalten außerhalb des Hauses angeht und bei der Frage, ob sie das Haus überhaupt verlassen darf.
Der Mann ist vollkommen und rational, mit größeren Verstandeskräften. Die Frau hingegen ist weniger begabt, emotional, unvollkommen und vor allem ein moralisch sehr gefährdetes Wesen, dessen Verhalten kontrolliert und in klar vorgezeichnete Bahnen gelenkt werden muss, da sie sonst die Stabilität der Gesellschaft gefährdet. Gleichzeitig wird die Frau als Verführerin des Mannes betrachtet, der ihr ausgeliefert ist, woran sie auch die Schuld trägt und die Verantwortung, dem Mann keinerlei Anlass zu Fehlverhalten zu geben. Die große Gefahr, die somit von der Frau ausgeht, „das Chaos, das durch das sexuelle Verlangen der Frau verursacht wird“ (weiter oben das Ägypten-Beispiel), ist allgemein bekannt als die Fitna.(10)

Fazit

Um die Probleme in der Parallelgesellschaft zu verstehen, reicht es nicht allein, sich mit dem Islam oder der Stellung der Frau im Islam selbst zu befassen. Allerdings sollten hierbei psychologische Aspekte, die in diesem Artikel leider nicht angesprochen wurden, weiterführend mit betrachtet, analysiert und kritisiert werden. Warum dies so pauschal erfolgt, ist die offensichtliche Unmöglichkeit im islamischen Glauben behaftet ein schönes Leben führen zu können. Es sei ganz und gar nicht gesagt, dass andere Religionen eine Alternative darstellen. In diesem Sinne:
      „Die Kritik der Religion ist die Vorraussetzung aller Kritik“ (K. Marx)
Und wir sind fein raus!
Cem & Bien

Literaturhinweise

Ayaan Hirsi Ali, Ich klage an – Plädoyer für die Befreiung der muslimischen Frau, Niederlande 2005
Necla Kelek, Die fremde Braut, 3. Auflage, Köln 2005
Matthias Küntzel, Djihad und Judenhass, Freiburg 2002
Christine Schirrmacher/Ursula Spuler-Stegemann, Frauen und die Scharia – Die Menschenrechte im Islam, 2004
Der Koran, aus dem Arabischen von Max Henning, Neuauflage, Istanbul 1998

Fußnoten

(1) Christine Schirrmacher, Ursula Spuler-Stegemann; „Frauen und die Scharia“
(2) Koran Sure 4, 80
(3) Koran, Sure 2, 282
(4) Koran, Sure 4, 15
(5) Koran, Sure 24, 2
(6) Koran, Sure 4, 80
(7) Koran, Sure 16, 106
(8) Matthias Küntzel, „Djihad und Judenhass“
(9) Koran, Sure 4, 34
(10) Necla Kelek, „Die fremde Braut“


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last modified: 28.3.2007