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CEE IEH-ARCHIV

#271, Februar 2022
#272, März 2022
#273, April 2022

Aktuelles Heft

INHALT #273

Titelbild
Editorial
• das erste:
• das erste: Identitätspolitik – was ist das eigentlich?
Turn left! Gegen den neuen Faschismus und den Nationalismus der Mitte
Roter Salon im Conne Island und Gruppe Minus im Gespräch mit Jan Gerber
»Herumtreiberinnen« von Bettina Wilpert
Podiumsdiskussion: Gender und die Linke
• position: Über das Unbehagen im Studentenmilieu
• doku: »Ein Stück vom Kuchen, nicht die ganze Bäckerei!«

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Über das Unbehagen im Studentenmilieu

Ein Diskussionsbeitrag zum Auflösungsantrag gegen den AK Antifa im StuRa der Uni Halle

Wenn Mitglieder der Grünen Hochschulgruppe, der Juso-Hochschulgruppe und der Offenen Linke Liste im Studierendenrat (StuRa) der Universität Halle-Wittenberg gemeinsam einen Antrag zur Auflösung des Arbeitskreises Antifa (AK Antifa) stellen, sagt dies nicht nur etwas über die Ignoranz gegenüber einem am kritischen Materialismus geschulten Denken aus. Vielmehr noch ist die fortschreitende Ideologisierung der Antragsteller symptomatisch für eine Aufmerksamkeitssucht und eine aus den Fugen geratene Anerkennungspolitik. Diese im Universitäts- und Medienbetrieb errichtete Herrschaftstechnik kommt zwar sanft wie ein verschmustes Kätzchen daher, funktioniert aber als verabsolutierte Einheitsmeinung nach der eiskalten Logik von Ächtung und Ausschluss.

Im Auflösungsantrag vom 10.11.2021 heißt es, die Vertrauensgrundlage für die Arbeit des AK Antifa im StuRa sei nicht mehr gegeben. Die Antragsteller nehmen darin vor allem am Titel der von diesem AK organisierten Diskussionsveranstaltung »Austreibung der Natur – Zur Queer- und Transideologie der Gegenwart« sowie einer ausgebliebenen Distanzierung von der Veranstaltung Anstoß. Auch die inhaltliche Ausrichtung der vom AK Antifa organisierten Folgeveranstaltung »Homophobie, Frauenfeindlichkeit, Verwertung« nimmt aus Sicht der Antragsteller »die bewusste Herabwürdigung von gesellschaftlich marginalisierten Gruppen in Kauf«.

Ein Begründungsversuch dieser Behauptung bleibt aus, genügt es doch, die Klaviatur der Empörungs- und Erregungsgefühle treffsicher anzuschlagen. Die zwei inkriminierten Veranstaltungen zur Kritik der Queer-Ideologie im Herbst 2021 sind für Mitglieder obiger Hochschulgruppen alleiniger Anlass für die Schmierenkomödie. Was von den Antragstellern de facto als störend empfunden wird, ist der Verstoß gegen deren erhobenen Absolutheitsanspruch des queeren Weltbilds. Dieses zeichnet sich dadurch aus, die Geschlechtszugehörigkeit erstens ausschließlich zur Frage eines persönlichen Gefühls zu machen und sich zweitens bei jedem Widerspruch einer allgegenwärtigen transphob motivierten Diskriminierung, Drangsalierung und Verfolgung ausgesetzt zu sehen. Der Auflösungsantrag macht deutlich, dass den Initiatoren der Säuberungskampagne im StuRa nicht am Austragen eines Konflikts gelegen ist, sondern um die Bestimmung, wessen Interessen überhaupt öffentlich benannt werden dürfen.

Die Queer-Doktrin will in Ermangelung einer konsistenten Theorie geglaubt werden. Transgender-Aktivisten hängen einer magischen Vorstellung vom Dekonstruktivismus an, um mit dessen Beschwörungskraft das angeborene, anatomische Geschlecht zu einem bloßen Konstrukt zu erklären. Demnach handele es sich bei der Geschlechtlichkeit nicht um eine von der Natur mitgegebene Faktizität, sondern vor allem um Fiktionen. Denn die anatomische Beschaffenheit des Geschlechts sowie hormoneller und leiblicher Veranlagungen seien bloße Ausformungen von Geschlechterrollen. Zweifel daran werden als Angriff auf die Definitionsmacht empfunden und skandalisiert.

Wer das Unbehagen am Widerspruch zwischen Genital und Geschlechterrolle kritisiert, dem droht ein um Militanz bemühter Mob der Queer-Community mit Gewalt. Was Geschlechtsidentität sein soll, wird von Queers zu einer Frage der Befindlichkeit erklärt, über die jeder einzelne Mensch unabhängig von der leiblich-organischen Konstitution selbst bestimmen soll. Damit geht ein vollständiger Verlust verbindlicher Kriterien zur Bestimmung geschlechtlicher Differenz einher. Dies, zumal im Menschenbild des Queer-Aktivismus die auch biologisch bestimmten Anteile des Menschseins ausgeklammert werden. Dies ist Ausdruck einer Verkennung der menschlichen Natur und der darin angelegten Triebdynamik.

Wer auf einen wie auch immer definierten festen Kern von Sexualität und Geschlechtlichkeit hinweist, wird als transphob abgekanzelt und muss aus Sicht der »Queerulanten« aus der Öffentlichkeit verbannt werden. An diesem Vorgehen lässt sich nicht nur ein verändertes Verständnis öffentlicher Streitkultur beobachten, sondern auch eine Intensivierung queerer Irrationalismen. Statt Hintergründe von Konflikten und Krisen verstehen zu wollen, setzen die Antragsteller eine Ächtung unliebsamer Positionen und den Ausschluss nicht auszuhaltender Widersprüche durch. Denn in einer den Willkür-Prinzipien der Identitätspolitik unterworfenen Öffentlichkeit lässt sich die Ambiguität immerhin im subjektiven Erleben des Individuums so spürbar reduzieren. Zudem verfolgen die Antragsteller das Ziel, die Debatte im Studentenmilieu durch eine Entpolitisierung zu unterbinden: Das heißt, sie verabsolutieren ihre Gesinnung, indem sie abweichende Positionen für prinzipiell unzulässig erklären.

Besonders auffällig brechen sich die Auswirkungen einer am queeren Lebensgefühl irre gewordenen Haltung Bahn, wenn die Verfasser des Auflösungsantrags verlautbaren lassen, rote Linien seien überschritten worden, »wenn das Existenzrecht Israels oder das Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf Sexualität, Reproduktion oder Geschlechtsidentität in Frage oder gar Abrede gestellt wird«. Was sich in dieser Formulierung Ausdruck verschafft, ist die Parallelisierung der Lage des in seiner Existenz bedrohten Judenstaats mit der Situation transsexueller Menschen. Daran lässt sich ablesen, dass Opferwettbewerb und Aufmerksamkeitssucht den Transgender-Aktivismus im StuRa auszeichnen. Der AK Antifa spreche Trans-Menschen das Existenzrecht ab, war schon bei der Shitstorm-Mobilisierung gegen die erste Veranstaltung immer wieder zu lesen. Da man im Auflösungsantrag die Lage von Trans-Personen nun ausdrücklich mit der Lage des auch für die Überlebenden der Shoah gegründeten Staats gleichsetzt, lässt sich der Wunsch danach, Trans-Personen zu den neuen Juden zu machen, kaum verhehlen. Die Singularität der Shoah stellt so der Forderung nach maximaler Aufmerksamkeit für Anliegen der Transgender-Aktivisten in Aussicht. Transsexualität ist dafür besonders geeignet, da sich in ihr der Drang des spätmodernen Individuums, einzigartig sein zu wollen, am augenscheinlichsten verdichtet.

Zugleich verschleiert die symbolische Anerkennungspolitik die Verschärfung materieller Verteilungskämpfe: Forderungen nach repräsentativer Gerechtigkeit und deren emanzipatorischer Schein haben das Streben nach einer Ausbalancierung sozio-ökonomischer Ungleichheit inmitten des neoliberalen Deregulierungsprojekts verdrängt. Ein betont eindimensionales Verständnis von Machtstrukturen geht mit schematischen Denkformen einher: Jede Ungleichheit gilt als Ergebnis von Diskriminierung, wohingegen jeder Erfolg als Ergebnis von Privilegien gilt. Dieses Verständnis macht blind dafür, dass soziale Missstände (Kinderarmut, Wohnraumknappheit, Ausweitung des Niedriglohnsektors sowie Privatisierung von Krankenhäusern und Pflegeheimen) durch die Radikalisierung marktkonformer Anerkennungspolitik beiseitegeschoben werden.

Der Auflösungsantrag demonstriert, wie stark die Lust am Reglementieren, Bevormunden und Ausschließen bei Mitgliedern der drei pressure groups im StuRa ausgeprägt ist. Wer die Queer-Ideologie kritisiert, verstößt gegen ungeschriebene Statuten. Der Antrag führt vor, dass der Transgender-Aktivismus ein Kritikverbot seiner zum Dogma erstarrten Weltsicht behauptet. Dies ist ein zuverlässiges Anzeichen dafür, dass die queer-ideologische Ausrichtung von Hochschulgruppen eine merkwürdige Gestalt annimmt, wenn im Identitätserleben eine außerhalb objektiver Kriterien operierende Selbstbezogenheit zur übergeordneten Richtschnur für den Erlass von Denkdekreten wird.

Meghan E. Murphy

20.06.2022
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