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Der folgende Redebeitrag einer Hamburger Gruppe wurde auf der Demonstration des Bündnis gegen Rechts „Deutschland den Krieg erklären“ am 01.09.2001 in Leipzig gehalten.

Das Land der Dichter und Henker

Gegen den deutschen Schlussstrich: Wie das Goethe-Institut in Griechenland beschlagnahmt wurde.

Am 30.Mai 2001 stellte der deutsche Bundestag Rechtssicherheit fest. Endlich war auch die deutsche Wirtschaft mit im Boot. Die Auszahlung der Gelder für die NS-Zwangsarbeiter konnte beginnen. Das nationale Versöhnungsprojekt „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ wurde ein voller Erfolg für die Bundesregierung. Rot-Grün hatte das Kunststück bewirkt, die Rechtsansprüche von NS-Opfern gegenüber Deutschland vollständig zu negieren und sich zugleich mit einer vermeintlich humanitären Geste einen moralischen Mehrwert zu verschaffen.
Eines aber wurde von fast allen Parteien mit Nachdruck bekundet: Es sollte das definitiv letzte Mal sein, dass Deutschland für die Verbrechen des NS zur Kasse gebeten wird.
Doch daraus wird nichts. Im 5. Mai 2000 entschied der Aeropag, das höchste Gericht Griechenlands, dass die BRD an die Hinterbliebenen der Opfer eines Massakers im griechischen Distomo, umgerechnet 55,3 Millionen DM Entschädigung zahlen muß. – Bei diesem Massaker wurden während der deutschen Besatzung Griechenlands am 10. Juni 1944 218 Menschen von der Waffen-SS ermordet wurden. Die Entscheidung des Areopag ist rechtskräftig.
Die griechische Entscheidung im „Fall Distomo“ ist bahnbrechend. Erstmals wurde die BRD im Ausland von einem Gericht zu Entschädigungszahlungen für Kriegsverbrechen verurteilt. Dieses Urteil hat deshalb eine herausragende juristische und politische Bedeutung für die Entschädigung aller NS-Opfer und ihrer Hinterbliebenen, auch über Griechenland hinaus. Der Areopag betonte, dass die BRD sich zu ihrer Verteidigung nicht auf den Grundsatz der Staatenimmunität stützen könne, weil es sich um Kriegsverbrechen handele. Auf diese Argumentation könnten sich auch NS-Opfer in anderen Ländern stützen, und vor ihren jeweiligen Gerichten klagen.
Trotz dieses Urteils weigert sich die BRD aber zu zahlen. Die rot-grüne Regierung ignorierte die Entscheidung des Areopags und die sie tragenden Gründe. Sie ließ verlautbaren, man erkenne die griechische Entscheidung nicht an, da sie angeblich den völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität verletze. Diese Haltung führte dazu, dass Klägeranwalt Stamoulis im vergangenen Juli das Goethe-Institut in Athen per Gerichtsvollzieher beschlagnahmen ließ. Die Bundesregierung ließ daraufhin alle diplomatische Zurückhaltung fallen, um die griechische Regierung unter Druck zu setzen. Fischer drohte seinem griechischen Amtskollegen, die deutsch-griechischen Beziehungen könnten belastet werden, wenn die Vollstreckungsmaßnahmen fortgesetzt würden. Der griechische Regierungschef Simitis mußte sogar bei Schröder persönlich vorstellig werden, der die Angelegenheit zur Chefsache erklärte.
Fischer und Schröder stellten jedenfalls klar, wer in der EU das Sagen hat und wiesen Griechenland des Status einer Bananenrepublik zu, deren Regierung mal eben eine unabhängige Rechtsprechung außer Kraft setzen solle.
Doch es bleibt zu hoffen, dass das Kalkül Deutschlands nicht aufgeht. Nachdem es der Bundesregierung leider zunächst gelang, eine Aussetzung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu erreichen, wird es nunmehr ernst. Das Vollstreckungsgericht in Athen erklärte kürzlich die Pfändung des Goethe-Institus ausdrücklich für zulässig. Für den 19. September ist nun die Zwangsversteigerung angesetzt. Ob es der Bundesregierung gelingen wird, die Versteigerung auf juristischem oder politischen Wege noch zu stoppen, ist schwer vorhersagbar.
Die Bedeutung des aktuellen Geschehens in Griechenland wird deutlich, wenn man sich die Dimension der Verbrechen während der deutschen Besatzung ansieht. 64 größere Massaker verübten die Deutschen an der griechischen Zivilbevölkerung, 56.000 Menschen wurden erschossen, 65.000 griechische Juden wurden in die Vernichtungslager verschleppt und ermordet, 1,1 Mio. Menschen in Griechenland starben insgesamt während des 2. Weltkriegs, mehr als 1000 Ortschaften wurden zerstört.
Die deutschen Täter wurden bis heute nie bestraft und beziehen von der Bundesrepublik Renten. Die Opfer dieser Verbrechen und ihre Hinterbliebenen hingegen kämpfen bis heute um eine angemessene Entschädigung, die Deutschland ihnen verweigert. Allein in Griechenland sind deshalb zur Zeit mindestens 10.000 Klagen von NS-Opfern und Hinterbliebenen bei Gerichten anhängig. Sollten die Hinterbliebenen von Distomo letztlich Erfolg haben und ihre Forderungen durchsetzen, dürfte sich diese Zahl noch weiter erhöhen.
In den anderen ehemals besetzten Ländern wird das Geschehen selbstverständlich auch verfolgt und auch dort wird es die NS-Opfer ermutigen, endlich ihr Recht einzufordern. Und dann lauert für die BRD im Hintergrund auch noch die offene Frage der Reparationen, die die ehemals von Deutschland besetzten Länder geltend machen könnten. Allein im Falle Griechenlands läge die Größenordnung bei ca. 200 Milliarden DM.
Wenn alles gut geht, wird also am 19.9.01 das Goethe-Institut in Athen versteigert, es sei denn vorher trifft noch ein Scheck aus Berlin ein. Es ist an der Zeit, die Hinterbliebenen von Distomo und der anderen Verbrechen der deutschen Besatzer in Griechenland in ihrem Kampf zu unterstützen und der Schlußstrichpolitik der Bundesregierung entgegenzutreten.

Für die sofortige Entschädigung aller NS-Opfer!
Deutschland enteignen!



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last modified: 28.3.2007