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das Letzte, 1.2k

Freiheit schadet Deutschland!


Es ist Zeit, 29.0k Schwierige Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. Die Anstrengungen der Regierung gehen zwar allesamt in die richtige Richtung, doch das Grundgesetz selber, das freiheitliche Regelwerk der Deutschen, hält immer noch mit einigen Artikeln dagegen. Das Grundgesetz in seiner jetzigen Form behindert den Drang nach Fortschritt und torpediert jegliche Kreativität bei der Findung neuer Lösungsmöglichkeiten für die Sanierung des Arbeitsmarktes, bei der Entwicklung von wirtschaftlichen Innovationen und der Wiederherstellung der Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen. Daher müssen im deutschen Grundgesetz einschneidende Veränderungen vorgenommen werden.

1. Ersatzlose Streichung von GG Artikel 2, Absatz 1
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Das Recht auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ steht im Gegensatz zu den Bemühungen aller Parteien, die Geißel der Menschen – die Arbeitslosigkeit – in den Griff zu bekommen und mehr Menschen in die Berufstätigkeit zu vermitteln. Menschen, die einen Anspruch auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ erheben, verringern mutwillig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dieses Recht kann nun nicht mehr aufrechterhalten werden, die Annahme einer angebotenen Arbeitstelle ist heute höher einzuschätzen, als die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“.

2. Ersatzlose Streichung von GG Artikel 4
(1) „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
(2) „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
(3) „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Auch die Freiheit des Glaubens soll in Zukunft nicht vorgeschoben werden können, wenn dadurch ein in Aussicht stehendes Arbeitsangebot abgelehnt werden könnte. Islamische Mitbürger müssen also auch Berufe ausüben, die ihrem Glauben widersprechen. Auch sie dürfen z.B. keinen Arbeitsplatz als Fleischer oder Wurstfachverkäufer ablehnen, nur weil sie dabei mit Schweinefleisch in Kontakt geraten. Jüdische Köche müssen auch Jobs annehmen, bei denen das Essen nicht koscher zubereitet wird. Grundsätzlich gibt es keine Gründe für die Ablehnung eines Jobs aus religiösen Gründen.
Auch die Verweigerung des Kriegsdienstes ist in Zukunft strikt abzulehnen. Sollte auch in Deutschland eine Berufsarmee installiert werden, so müssen Arbeitslose, denen in diesem Zusammenhang eine Arbeitsstelle angeboten wird, diese auch annehmen. Wehrpflichtige Jugendliche dürfen keine Möglichkeit mehr haben, zwischen Wehrdienst und Zivildienst zu wählen.

3. Ersatzlose Streichung von GG Artikel 8, Absatz 1
„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Das Recht der Versammlungsfreiheit ist ebenfalls aus arbeitspolitischer Sicht ersatzlos zu streichen. Arbeitslose z.B., denen die Teilnahme an Kundgebungen, Protestveranstaltungen oder allgemeinen Massenveranstaltungen nachgewiesen werden kann, verstoßen gegen die Mitwirkungspflicht bei der Suche nach einer neuen Anstellung, weil während der Zeit dieser Veranstaltungen nicht aktiv nach einem Job gesucht werden kann. Solche Verstöße werden mit der Kürzung oder Streichung der Lohnersatzleistungen geahndet.

4. Ersatzlose Streichung von GG Artikel 12
(1) „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“
(2) „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“
(3) „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“

Bei GG Artikel 12 ergibt sich die ersatzlose Streichung schon aus den bisherigen Forderungen der Politikerinnen und Politiker. Arbeitslose sind verpflichtet, jedes Jobangebot anzunehmen. Das Recht auf freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte entfällt aus Rücksicht auf die Lage am Arbeitsmarkt. Zwangsarbeit muss in Zukunft eine rechtliche Grundlage bekommen. Arbeitsämter und Arbeitsvermittlungsagenturen handeln in Verbindung mit den angedrohten Maßnahmen bei Arbeitsverweigerung weitgehend im Rahmen der Zwangsarbeit. Diese Vorgehensweise ist begrüßenswert und auszubauen.

Dies sind nur einige Punkte, die eine sofortige Umgestaltung des Grundgesetzes erforderlich machen. Denn, wem die Zukunft unseres Landes am Herzen liegt, darf sich vor Erneuerung nicht scheuen. Bis zum nächsten Newsflyer – und wenn es „Das Letzte“ ist, was Ihr versteht.

Falk

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last modified: 28.3.2007