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> Soli-Party für kriminalisierte Schweriner Antifas <

In Schwerin soll ein Exempel gegen die linke Antifa-Szene statuiert werden.

Logo der Antifa Schwerin, 5.6k

In der Nacht vom 29.09. auf den 30.09.2000 wurde im Schweriner Neubaughetto Großer Dreesch eine Gruppe Punks von drei Neonazis angegriffen. Während die Betroffenen diesen Angriff abwehrten, traf die Bereitschaftspolizei am Ort des Geschehens ein und verhaftete den Punk Matthias gewaltsam. Ihm wurden mit einem Schlagstock einige Zähne rausgeschlagen! Die Nazis durften hingegen unbehelligt abziehen. Diese „Form der Schlichtung einer Auseinandersetzung“, wie es die Polizei im Nachhinein nannte, blieb nicht unbemerkt. Immer mehr Menschen kamen von einem nahegelegenen Konzert und stellten sich den Beamten in den Weg. Es entwickelte sich eine Straßenschlacht mit etwa 40 Beteiligten auf beiden Seiten, in deren Verlauf zwei Einsatzfahrzeuge zur Reparatur und zwei Polizisten wegen Gehirnerschütterung und Nasenbruch ins Krankenhaus geschickt wurden.

Im Verlauf der Riots und auch dannach kam es zu 16 Verhaftungen, die von absoluter Rigorosität und Brutalität geprägt waren. Mit Schlägen und Tritten wurden angebliche „Randalierer“ abgeführt. Unter ihnen befanden sich auch völlig Unbeteiligte, die man nur aufgrund ihres links-alternativen Äußeren bzw. des Fehlens eines Personalausweises in Gewahrsam nahm.
Die darauffolgenden Stunden verbrachten die Gefangenen mit Handfesseln auf etwa 60 x 80 cm großem Raum in einem Zellenbus. Einige der Betroffenen wurden dort fast zwei Tage eingesperrt. Sie bekamen weder etwas zu essen und zu trinken, noch ließ man sie auf Toilette gehen. Stattdessen waren die Häftlinge schwersten psychischen und physischen Mißhandlungen ausgesetzt. Nasenbrüche, (Rippen)Prellungen und Hämatome sind nur die offensichtlichsten Folgen der polizeilichen Gewaltexzesse.

Nach den Verhören wurden vier Menschen dem Haftrichter vorgeführt, während man alle anderen Beschuldigten unter Meldeauflagen entließ. Das Gericht bestätigte allerdings nur zwei Haftbefehle, indem es den Betroffenen, René und Matthias, Fluchtgefahr unterstellte. Ein festes soziales Umfeld in beiden Fällen liefen der richterlichen Entscheidung nicht zu wider. Ebenfalls muß der Vorwurf der „Rädelsführerschaft“, dessen sich die Betroffenen in den Augen von Polizei und Staatsanwaltschaft schuldig gemacht haben, als unhaltbar zurückgewiesen werden, weil sich sowohl René als auch Matthias (s.o.) bereits vor der eigentlichen Straßenschlacht in Haft befanden.

Die beiden Gefangenen wurden aufgrund eines mündlichen Haftprüfungsverfahrens nach zwei Wochen entlassen. Zeitgleich erwuchsen die skandalösen Umstände, die diese Inhaftierungen erst möglich gemacht haben, zu einem bestimmenden Thema der öffentlichen Auseinandersetzung in Schwerin. Durch eine ungewohnt kritische Berichterstattung lokaler Medien sowie der Initiative des Bundesverbandes zum Schutz vor Rechtsmissbrauch (BSR), diverser Parteien und autonomer Gruppen, galt bei den Verfolgungsbehörden Erklärungsnotstand.

Neue „Ermittlungsergebnisse“ sollten über die zahlreichen Mißhandlungen und Rechtsbeugungen hinwegtäuschen. Sechs Wochen nach den Randalen wurde Arne verhaftet! Man wirft ihm „Landfriedensbruch“ und „Antiftung zum Totschlag“ vor. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft, soll sich Arne „gegen 2.25 Uhr [...] in einer Gruppe befunden haben, aus der heraus gegen Polizeibeamte und Dienstfahrzeuge Flaschen und Steine geworfen wurden, wodurch unter anderem ein Polizist bewusstlos zu Boden fiel.“ Man bezichtigt ihn, im Hinblick auf den ohnmächtigen Beamten, den Satz „Macht ihn tot, springt ihm auf den Kopf“ von sich gegeben zu haben. Arne befindet sich mittlerweile in der JVA Bützow und liegt, aufgrund des psychischen Terrors, dem er ausgesetzt war bzw. noch ist, auf der Krankenstation. Der für den 14.11. anberaumte Haftprüfungstermin brachte keine Änderung an diesem Zustand. Das Gericht zweifelte nicht daran, daß die Aufrechterhaltung der U-Haft verhältnismäßig sei. Durch diese Maßnahmen wird versucht, die Szene einzuschüchtern und zu verunsichern, weil die staatliche Willkür an keiner/keinem von uns haltmacht. Denkbar ist daher, daß man von Arne (Falsch-)Aussagen erpressen will, damit sich das Repressionskarussell weiter drehen kann. fortsetzung folgt...

Es wird allzudeutlich, daß juristische Konstrukte aufgebaut bzw. an den Haaren herbeigezogen werden, um Menschen aus der linken Szene zu kriminalisieren und sie schlußendlich zu verurteilen. Nach den Randalen sind allen Verhafteten Ermittlungsverfahren wegen „Körperverletzung“, „Landfriedensbruch“, „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ oder wie im Fall von Arne „Anstiftung zum Totschlag“ anhängig.
Die Kriminalisierung subkultuerellen und linksradikalen Widerstands komplettiert das Bild einer sauberen und sicheren Landeshauptstadt Schwerin. Menschen, die sich mit der erdrückenden Normalität einer patriarchalen, kapitalistischen und xenophoben Gesellschaft nicht abfinden wollen, sind von Repression bedroht oder betroffen. Diesen Menschen gilt unsere Solidarität! Dem herrschenden System gilt unsere Verachtung!

Wir lassen uns die Butter nicht vom Brot nehmen!
Antifa heißt tanzen gehen!

Wir lassen uns die Butte nicht vom Brot nehmen!, 18.5k

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last modified: 28.3.2007