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Infantil: ja.

Der Bahamas-Artikel und seine Ursachen, Teil II

    „Der Psychologismus jeglicher Gestalt, der umstandslose Ansatz beim Individuum ist Ideologie. Er verzaubert die individualistische Form der Vergesellschaftung in eine außergesellschaftliche, naturhafte Bestimmung des Individuums. ... Sobald die in Wahrheit den Einzelspontaneitäten entrückten, zwischen abstrakten Subjekten anhängige Prozesse aus der Seele erklärt werden, vermenschlicht man tröstlich das Verdinglichte.“
    Adorno, Zum Verhältnis von Soziologie und Psychologie, S. 56 (GA Bd. 8).
„Diese Moral [die der Feministinnen], die verächtlich auf die alte ‘Sittlichkeit’ herabblickt, erweist sich als fast unantastbar, denn sie ist zum einen ‘modern’, zum anderen per definitionem emanzipatorisch. .... [D]ie Feststellung, die sexuelle Selbstbestimmung sei vom Strafrecht nur ‘fragmentarisch’ geschützt, erscheint ihr nicht als Hinweis auf seine Freiheitsqualität, sondern als Entlarvung eines alsbald zu behebenden Mangels. ... Sie [die Moral] steigt als Reinheit empor, die sich neben anderem durch ein fast irrationales Leugnen von Ambivalenzen, Aggression und tabuisierten Grenzbereichen des sexuellen Verhaltens auszeichnet.“
Thomas Fischer, Ministerialrat, Sächsisches Staatsministerium der Justiz, in: Sexuelle Selbstbestimmung in schutzloser Lage, ZStW 112 (2000), 73, 89.

Ein „Tabubruch“(1) sollte die „Infantile Inquisition“(2) sein. Infantil ist die Abrechnung mit dem ‘Feminismus’(3) fürwahr geworden. Die „bewußtlose Jungmännerwelt“ wird es den Autoren danken; das Bahamaszitat kann jetzt den “Herrenwitz” ersetzen. Den gesellschaftlichen „antifeministischen roll-back“ vorgeblich kritisierend, wird in einem heroischen Gestus noch das dümmste bürgerliche Vorurteil aufgewärmt. Alles kritische Handwerkszeug ist vergessen, wenn es darum geht, den angeblich so hegemonialen Diskurs der „Feministinnen“ zu brechen.

„Il patriarcato è finito“(4)

Aufhänger für ihren Kampf gegen die „De- und Asexualisierung“ ist für die Autoren ein Vergewaltigungsvorwurf in der Berliner Szene. Die Argumentation läßt sich auf den Nenner bringen: die Frau, die sich das Definitionsrecht nimmt, hat Angst vor ihrer eigenen Lust, vor der „grenzüberschreitenden“ (29) Tendenz der Sexualität und projiziert diese Ängste im Vergewaltigungsvorwurf auf den Mann; deshalb war das „Nein“ der Frau kein „Nein“ und der Mann hat die Frau auch nur „verführt“, als er sich über ihr „Nein“ hinwegsetzte und ihr „Lust gemacht“ hat (27). Damit setzen die Autoren die männliche Sicht(5) als die ‘Realität’, die Wahrnehmung der Frau wird als subjektiv und pathologisch abgetan. Der Kunstgriff, der ihnen die Hypostasierung der männlichen Sicht ermöglicht, ist die Verkündung der vorgeblich erreichten „Gleichberechtigung“ und damit einhergehend die Weigerung, ihre „Objektivität“ als eine männliche zu reflektieren.

„Patriarchatsgeschwafel“

Was das eigentliche Argument unter der Überschrift „Patriarchat“(6) ist, läßt sich nicht ausmachen, denn: mehr theoretische Wirrnis, mehr Ignoranz gegenüber den Verhältnissen und größere Verharmlosung von männlicher Gewalt gegen Frauen ist wohl kaum denkbar. Eindeutig ist nur das Leugnen einer geschlechterbedingten Hierarchie als Strukturmerkmal dieser Gesellschaft; diese kann es nach ihrer Ansicht nicht geben, hätten doch Markt und Gesetz die „Gleichberechtigung“ durchgesetzt. Übrig bleibt für die Verfasser nur eine „gesellschaftliche Gewalt“, die sie nicht näher spezifizieren und für deren Erklärung ihnen zwei Worte ausreichen: „warentauschende Gesellschaft“ (30).
„Gleichberechtigung“ heißt also das, was es auch für JuristInnen heißt: die formale Gleichbehandlung, vor allem die auf dem Arbeitsmarkt(7). Ob selbst die erreichbar ist, läßt sich aufgrund der in vielen Berufsbereichen noch marginalen Erfolge von Frauen nicht voraussagen. Immerhin waren diese innerkapitalistischen Fortschritte ausreichend, in den letzten Jahren einen gesellschaftlichen „antifeministischen“ backlash (28) zu provozieren – so werden Schreckensbilder von den Männern als den zukünftigen Verlierern des neuen Jahrtausends an die Wand gemalt. Es bleibt abzuwarten, ob mit dem Sichtbar-werden der Frauen in der öffentlichen Sphäre die Geschlechterrollen im Reproduktionsbereich wieder enger gezurrt werden; Shows wie ‘Wer heiraten einen Millionär?’ oder ‘Girls Camp’ könnten in diese Richtung weisen. Wie auch immer sich der Markt weiter zu Frauen verhalten mag, sicher ist nur: es wurde noch nirgends nachgewiesen, daß mit der formalen Gleichstellung auch die Gewalt gegen Frauen verschwindet. Diese Gewalt wird offensichtlich von den Autoren nicht als eine Form der ‘Ungleichheit’ verstanden, sondern wohl nur als geschlechtsneutrale ‘Kriminalität’. Damit ist man von der Beschäftigung mit ihr entbunden.
Gewalt und vor allem sexuelle Gewalt gegen Frauen ist jedoch eine entscheidende Dimension der Ungleichheit(8). Die Verbreitung von hardcore Pornographie(9) nimmt insbesondere durchs Internet immer weiter zu; sie ist natürlich nicht die Ursache, aber Indikator für das, was Männer erregt: zum Objekt gemachte Frauen bis hin zu Vergewaltigungen. Wo Macht und Dominanz anturnen, ist die reale Vergewaltigung nicht mehr weit. Dieser Zusammenhang und die alltägliche Erfahrung von Frauen (nur) als Sexualobjekt wahrgenommen zu werden, die Zahlen der Vergewaltigungen, Mißbräuche, sexuellen Ausbeutung und sexuellen Belästigungen lassen ein geschlechter-hierarchisches Machtverhältnis sichtbar werden, das auch durch Sexualität aufrechterhalten und reproduziert wird. Durch Streit um Bezeichnungen (Patriarchat) und theoretische Herleitungen wird dieser Zustand nicht weniger real. Jetzt wird wieder reflexartig ‘Autonome Frauen/Lesben’ geschrieen werden, doch kann mensch in der Analyse solange nicht über diesen Punkt, den der Geschlechterhierarchie und Gewalt gegen Frauen, hinaus, wie er nicht zum selbstverständlichen Ausgangspunkt theoretischer Überlegungen gemacht wird.
Die Autoren können diese Hierarchie nicht erkennen, machen sie doch anscheinend in schlechtester empirischer Tradition ihre Erfahrung zum Ausgangspunkt aller Analyse. Selbstverliebt naturalisieren sie die männliche Sicht und erlegen den Frauen die Beweislast für etwas auf, was in jedem Bett und an jeder Straßenecke zu haben ist(10): das hierarchische Verhältnis der Geschlechter. Sofern sie es anerkennen, wird es in die Vergangenheit gebannt: das „Hab-Dich–nicht-so“ im Bett als ein Phänomen der 60er und 70er abgetan (29,30), – seine Aktualität machen die Autoren aber dankenswerterweise selber deutlich. Für die heutige Zeit wird selbst eine „geschlechterbedingte Sozialisation“ indirekt geleugnet, in dem man sie als „Leier“ abtut. Doch dieses „Gerede“ von der Sozialisation kann nur kritisieren, wer in ihm das übliche soziologische Gesellschaftsbild angreift: nach dem (Geschlechter)Rollen grundsätzlich änder- oder aufhebbar sind und Sozialisation auch nicht geschlechtsspezifisch sein könnte, ‘wäre die Gesellschaft nur schon etwas weiter’; die Geschlechtshierarchie als Strukturelement der Gesellschaft wird damit geleugnet. Doch um diese geht es in dem Artikel genauso wenig wie bei den Soziologen.
Statt die Erfahrungen von Gewalt durch Frauen und die darin begründeten unterschiedlichen Wahrnehmungen von Gewalt und Grenzüberschreitungen bei Frauen und Männern anzuerkennen, werden sie im Artikel als „Selbststilisierung zum Opfer“ (29) beklagt, die die klassischen Geschlechterrollen reproduziere. Diese Sorge ist postmodern, schwingt doch die Vorstellung mit, ein Ende des ‘Diskurses’ ‘Frau als Opfer’ würde tatsächlich männliche Gewalt gegen Frauen beenden. Die tatsächlich von manchen Feministinnen und anderen gepflegte Opferterminologie läßt sich nur als Simplifizierung kritisieren, wendet mensch sich einer ernsthaften Auseinandersetzung der Dialektik von „Herr und Knecht“ zu. Aus der Beantwortung der Frage, warum Frauen sich oft den Geschlechterklischees entsprechend verhalten und diese selbst naturalisieren, warum sie Orgasmen vorspielen und sich unterordnen, darf das Machtgefälle zwischen den Geschlechtern nicht verschwinden. Die Antwort ist mit Roswita Scholz darin zu suchen, „daß zwar einerseits niemand in den geschlechtstypischen Kulturmustern, entsprechenden Strukturen usw. aufgeht, sich aber dennoch andererseits keine und keiner den entsprechenden Fremd- und Selbstzuschreibungen bis in psychische Tiefenschichten hinein entziehen kann.“(11)
All dies ignorierend kann es den Autoren schon beinahe nicht mehr auffallen, was das für eine „Objektivität“ ist, die sie zum wesentlichen Element ihrer Argumentation machen.

„Objektivität“

Den Autoren gelingt es nur den fraglichen Vorfall als Verführung zu bezeichnen, weil sie vorgeben, „objektiv“ zu wissen, was geschehen ist und diese ‘Realität’ dann aus der Sicht des Mannes bewerten. Sie wissen nach eigenen Angaben zwar auch keine Einzelheiten, dies ist nach ihrer Meinung auch nicht nötig, läßt sich doch auf das schon „abertausendmal“ (27) passierte rekurrieren. Nach dessen Analyse ist für die Autoren klar, was – auch in diesem Fall – geschehen sein muß: keine Vergewaltigung, sondern eine Verführung. Damit wird die Wahrnehmung der Frau („es war eine Vergewaltigung“) ohne jede Reflexion verworfen, um den Vorfall unter dem Denkmantel der „Objektivität“ unter die männliche Sicht („Verführung“)(12) zu subsumieren. Bestätigen läßt man sich dieses Ergebnis durch eigene Definition(13) (29) bzw. durch die des StGBs(14) (28). Für den Unterschied in der Wahrnehmung von Frauen und Männern interessieren die Verfasser sich nicht und brauchen es auch nicht: dies wäre „Patriarchatsgeschwafel“. Was ‘Realität’ und ‘Objektivität’ – vor allem im sexuellen Bereich – bedeuten, in wieweit Vorstellungen eines ‘Objektiven’ nicht schon immer männlich konnotiert sind, wird nicht reflektiert(15). Versuchen Frauen für sich dasselbe Recht, nämlich ihre Sicht als die „objektive“ zu setzen, in Anspruch zunehmen, werden sie von den Autoren infantilisiert und pathologisiert; eingekleidet wird diese Psychologisierung gesellschaftlicher Verhältnisse in ein freudianisches Vokabular. Den auf dem Definitionsrecht bestehenden Frauen wird vorgeworfen, bei ihnen wirke ein „hypostasiertes Selbst“, ein „selbstherrliches Subjekt“, das nicht mehr in der Lage sei, die Realität zu erkennen, weil sie nicht ertragen könnten, was in ihrem Ich entstanden sei: die „Lust“, und sie sie deshalb der Außenwelt, dem Manne zuschöben. Diese ‘Analyse’ wird dann auch noch auf den „‘Feminismus’ der Szene“ übertragen. ‘Der Feminismus’ wird bei ihnen zu einer „Veranstaltung zur Niederhaltung der Ansprüche [.... des] Sexus“ (30), die „Feministinnen“ werden zu einer „Gemeinschaft der Unbefriedigten“, die aus Angst vor der eigenen Lust mit ihrer Hegemonie in der Szene, die Diskussion der eigentlich anstehenden Themen, wie „Liebeskrieg“ [sic] und „Lust“ (28) verhinderten.

Essentialismen

Das Thema hat die Autoren verleitet, freizügig zu offenbaren, was mensch schon manchmal vermutete: ihre essentialistische Sicht auf „Schönheit“, „Geschlecht“ und „Lust“.
„Schönheit“: „Die Dauerkonkurrenz im Schönheitswettbewerb beider Geschlechter hat die Schönheit als Versprechung fast völlig entwertet, und mit ihr die Lust.“ (30) In der Pornographie der 70er sei dieses Versprechen – wenn auch verdinglicht – noch aufgehoben gewesen. Warum nicht mehr in ‘Men’s Health’ oder ‘Playgirl’? Der Spaß hat wohl ein Ende, wenn auch der männliche Körper zum Objekt gemacht wird, wenn auch die Männer in den Schönheitswettbewerb eintreten müssen – und das, obwohl sie wenigstens als ganze Körper verdinglicht, nicht nur ihre Einzelteile, wie bei Frauen. Schlimmer als der Markt, hätten aber die Verhüllungs- und Verhäßlichungstendenzen bei den „Alternativen“ der Schönheit zugesetzt. Welcher Schönheit, was ist die ‘wahre Schönheit’ die da verhäßlicht wird? Es gibt wohl kaum einen Gegenstand, dessen Gesellschaftlichkeit selbst für das Alltagsbewußtsein offensichtlicher ist, um so alberner wird diese weinerliche Klage.
Darmregulierungsperlen, 18.2k

Drogeriewerbung der DDR (50er und 60er Jahre):
„Der realsozialistische Feminismus hätte den Autoren besser gefallen. Er machte die Frauen schlank und schön...“

Haarentfernungscreme, 15.9k

„...allzeit verführerisch und verfügbar...“

Tampons, 18.4k

„... und garantierte die völlige Gleichberechtigung in allen Lebenslagen!“

Passend dazu wird die „Angleichung der Geschlechter in der Ungeschlechtlichkeit“ (30) beklagt, eine Geschlechtlichkeit die vor dem Konkurrenzkampf der Geschlechter immerhin noch durch die Familie und ihre Rollenzuweisungen erhalten worden sei. Der Kampf der Frauen um ihre Gleichheit habe zum Verzicht auf das „Besondere“, zum Verzicht auf die bedrohliche „Eigenmächtigkeit“ des „Sexus“ geführt (30). Als ob die Frauenbewegung nicht ein Kampf um die eigene Sexualität gewesen war und ist! Die bürgerliche Ehefrau war doch diejenige, der beigebracht wurde/wird, Sexualität als eine Ehepflicht unter anderen anzusehen: nicht nur, daß es ihre Pflicht war, sich vergewaltigen zu lassen, sie durfte dem Mann noch nicht einmal ihre Unlust zeigen(16). Und: Gibt es mit den Autoren ein „Besonderes“ der Frauen wird Geschlecht zu einer essentialistischen Kategorie(17), besteht diese Besonderheit in der bedrohlichen „Eigenmächtigkeit des Sexus“, muß dieser Sexus ein anderer sein als der männliche. Sollte der „wilde Mann“ (29) doch nicht so ohne weiteres von einer Frau gespielt werden können? Diese wäre wenigstens konsequente freudianische Orthodoxie.
Die „Lust“ sei „per se aggressiv, grenzüberschreitend, ungesittet“ (29)(18). In diesem Fall wird Hobbes also Recht behalten; nur der Staat kann verhindern, daß die Menschen übereinander herfallen oder bedeutet eine befreite Sexualität in einem nachrevolutionären Zustand, daß jeder und jede ständig „Lust“ auf jeden und jede hat? Ob es ein „per se“ der Lust gibt und was der Inhalt sein könnte, läßt sich unter den gegebenen Verhältnissen nicht bestimmen. Wohl aber kann ihre Gesellschaftlichkeit rekonstruiert werden und es ist nur zu deutlich, daß die Lust von der gesellschaftlichen Fetischisierung von Aggressivität und Macht geprägt worden ist. Wird Aggressivität deshalb als eine ‘Natureigenschaften’ der Lust angesehen, sitzt man diesem Fetisch auf. Als gesellschaftliches Produkt ist die Aggressivität auch gerade nicht geschlechtsneutral verteilt, wie der Artikel uns glauben machen möchte. Sicher kann der ‘wilde Mann’ auch von einer Frau gespielt werden und wird es auch, doch ist das nicht die Regel. Deshalb ist unter den jetzigen Verhältnissen eine, nicht von der Geschlechtshierarchie geprägte Sexualität undenkbar(19). Insofern beweisen die Autoren Klarsicht, wenn sie den strafrechtlich (und gesellschaftlich) so hochgehaltenen qualitativen Unterschied zwischen Vergewaltigung und „erlaubter“ Sexualität als ein rein quantitativen kennzeichnen – Vergewaltigung ist Sexualität. So wie die Habgier beim Mord das strafrechtlich gebrandmarkte Profitstreben ist, wird mit der Vergewaltigung die zu weit getriebene Aggressivität und Macht der Konkurrenzgesellschaft sanktioniert.
Diese Aggression muß zugleich erotisiert und verteufelt werden – denn nur so bleibt unsichtbar, daß sie für die Geschlechterhierarchie und die warentauschende Gesellschaft als ganze konstitutiv ist. Das ist auch das Anstößige an dem „Jüngling“, der sich beim Lesen eines Sexmagazins einen runterholt: daß er damit prahlt, daß ihm zu Objekten degradierte Frauen Lust bereiten. Es geht nicht ums Masturbieren(20), nicht darum sexuelle Bedürfnisse zu unterdrücken, weil sie gesellschaftliche Hierarchien reproduzieren, aber darum sie zu reflektieren und nicht als Lustbefreiung zu feiern. Vorstellungen von „reiner Sexualität“ und „Sittlichkeit“ sind zu bekämpfen, der Hinweis auf solch Moralisieren erledigt dennoch nicht eine Diskussion um Pornographie und SM. Nur in einer Auseinandersetzung, die nicht auf der Ebene: „So tun es doch alle“ (30), männliche Sexualität/sexuelle Privilegien retten will, könnte ausgelotet werden, inwieweit im SM z.B. Hierarchien reproduziert werden, Macht fetischisiert wird oder in welchem Maße sie ‘subversiv’ sein kann: weil im SM gesellschaftliche Schranken der Lust nicht akzeptiert werden, weil er ein bewußtes Spiel mit und eine Verkehrung von Machtstrukturen ermöglicht.

Bürgerliche Sexismen und Antifeminismen

In dem Artikel findet sich die ganze Bandbreite bürgerlicher Ressentiments gegen den ‘Feminismus/Feministinnen’ im allgemeinen und Vergewaltigungen im besonderen.
Warum überhaupt an den Berliner Fall angeknüpft wurde, wenn man doch eigentlich über Desexualisierung schreiben wollte, bleibt unklar. Was die Autoren damit zumindest erreichen, ist die Reproduktion des gesamtgesellschaftlichen Umgangs mit Vergewaltigungen.(21) Männer sagen der Frau, was „wirklich“ passiert ist, daß „Nein“ „Ja“ heißt, daß die Frau nur lustfeindlich ist, wenn sie bei ihrem „Nein“ bleibt. Vergewaltigung wird so in den Zusammenhang von Lust/Verführung/sexueller Aggression gestellt. Bei dieser Thematisierung geht es den Autoren nicht um das kritische Potential, das in einem Angriff auf die gesellschaftliche Unterscheidung von Sexualität und Vergewaltigung läge, sondern um die Rechtfertigung des Mannes: es war keine Vergewaltigung, es war eine Verführung. Deshalb kann auch auf dem Tor zur Herbert Straße in St. Pauli die Zigarettenmarke ‘West’ mit einem in schwarzen Netzstrumpf ‘verhüllten’ Frauenbein und dem Spruch werben: „Grenzen sind dafür da, überschritten zu werden“.
Daran knüpft sich der Topos von der kindlichen, nicht vernunftbegabten Frau. Er findest sich in den Assoziationen von Frauen mit Ich-Störung, Störungen in der Autonomieentwicklung (28) und Infantilität (32)(22); bei Frauen wird das Subjekt zum „selbstherrlichen“(23). In diesem Zusammenhang wird dann die Sicht des Mannes als die „objektive“, die der Frau als die „subjektive“ verhandelt.
Und daß die Frauenbewegung zu einer „Verhäßlichung“, „Asexualisierung“ der Frauen/Geschlechter geführt hat, glaubt auch jeder Spießbürger und findet genau wie die Autoren, daß mit der „Schönheit“ Schluß ist, wenn sich auch Männer ihr unterwerfen müssen (30). Weiter geht es mit der beklagenswerten „Angleichung der Geschlechter“, über die „gesundheitsfördernde Funktion“ der Ehe, weil die Ehegatten ja zur Monogamie verpflichtet sind(24), bis hin zum unerträglichen mokieren über Frauenhäuser und die betroffenen Frauen(25).

Perspektiven

Dies ist nicht der Ort, um auf das Bedenkenswerte des Artikels einzugehen, wie die Überlegungen zu Sexualität/Desexualisierung und zur „Haltet-den-Dieb“ Rhetorik als Gruppenexkulpation, aller gerade nicht als ‘Dieb’ beschuldigter. Solch eine Auseinandersetzung hätte dem Artikel eine Berechtigung gegeben, die er in seiner jetzigen Form, in der Psychologisierung und Essentialisierung gesellschaftlicher Verhältnisse, nicht hat. Was die Autoren den Autonomen Frauen/Lesben ankreiden, machen sie selber: mit Schlagworten von Marx bis Freud verteidigen sie die männliche Sexualität; ein Ringen um und mit dem Gegenstand ist in dem Artikel nirgends spürbar geworden. Möglicherweise ist dies in der neusten Ausgabe(26) der Bahamas gelungen – dann könnten auch diese anderen Themen diskutiert werden.

Antonia

Literatur zur Debatte:

Bahamas Redaktion: „Bahamas-Fotzen“, Bahamas Nr. 33, S. 53 (Auseinandersetzung mit der Störung der Veranstaltung zur „Infantilen Inquisition“. Der Artikel zeigt, daß die Bahamas-Redaktion sehr wohl etwas von feministischen Argumentationen verstanden hat – wenn sie nur will.)
Klauda: Genosse Vergewaltiger, Gigi Nr. 9, Sep./Okt. 2000
Schatz: Ideologie & Mythos des Sexuellen, Gigi No. 11, Jan./Feb. 2001, S. 32
Schwerpunkt Sexualität, Bahamas, Nr. 34
„Die Offenbarung der selbstherrlichen Subjekte. Der Bahamas-Artikel und seine Ursachen“, CEE IEH, Nr. 75, März 2001, S. 48
„Sexismus und Sexualität. Über die Notwendigkeit der Einheit von materialistischer Gesellschaftskritik und radikalem Feminismus“, CEE IEH, Nr. 74, Februar 2001, S. 58

Fußnoten:

(1) Die Anführungsstriche gesetzten Texte sind Zitate aus dem Artikel ‘Infantile Inquisition’: Bahamas Nr. 32, 2000, S. 27-32; die Zahlen in Klammern geben die Seitenzahlen an.
(2) Eine hübsche Illustration des Artikels ist im übrigen die neue Werbung der Katholischen Kirche für ihr Schwangerschaftsberatung: auf ihr ist die Frau nicht nur als Infant sondern als Embryo zu sehen.
(3) Die Anführungsstriche bedeuten, daß es ‘den Feminismus’ nicht gibt; das wird nur diejenigen Erstaunen, die – wie anscheinend die Autoren - ‘Feminismus’ als einen einheitlichen Theorieansatz auffassen und diesen auf Interim-Positionen verkürzen. Im Text wird an mehreren Stellen pauschalisierend von dem „Feminismus“ („in der Szene“) gesprochen.
(4) Titel eines Buches der Libreria delle donne di Milano, einer Gruppe bekannter sog. Differenz-Feministinnen, die von (quasi) biologisch verankerten Unterschieden zwischen Männer und Frauen ausgehen. (Libreria delle donne di Milano: Il Patriarcato è finito/Das Patriachat ist zu Ende, Rüsselsheim: 1996)
(5) Wenn im folgenden die Begriffe ‘Frauen’ und ‘Männer’ gebraucht werden, verstehe ich darunter jeweils alle, die von der Gesellschaft als Frau bzw. Mann wahrgenommen werden und je nach Kontext auch die, die sich selbst als Frau bzw. Mann sehen. ‘Weibliche’ bzw. ‘männliche Wahrnehmung’ meint zum einen die auf Erfahrung gegründete unterschiedliche Sicht und Empfindungen von Frauen bzw. Männern im o.g. Sinne, zum anderen stehen die Begriffe als Synonym für objektive Gedankenformen, die nicht an Frauen bzw. Männer anknüpft, d.h. daß auch Frauen eine männliche Sicht auf Sexualität etc. haben können. Grundsätzlich geht es mir um den Angriff auf den hierarchischen Dualismus ‘weiblich – männlich’, der sich nicht zufällig in dieser Gesellschaft herausgebildet hat, sondern eines ihrer konstituierenden Merkmale ist. Dieser Dualismus ist trotz Ablösungstendenzen (noch?) an die biologischen Geschlechter gebunden. Geschlecht als Kategorie ist ein „Projekt von Herrschaft“ (Bruhn: Was deutsch ist, Freiburg: 1994, S. 95 – wohl als Zeuge widerwillen, das Zitat steht dort im Zusammenhang mit ‘Rasse’).
(6) Unter dem „Patriarchat“ verstehen die Autoren anscheinend die Summe der Verhältnisse, die Beauvoir angegriffen hat (30).
(7) Dieses Verständnis durchzieht auch den Artikel von N. Wilting: „Grundprinzip: Wertabspaltung. Roswita Scholz hat das Geschlecht der Gesellschaft entdeckt“, Bahamas Nr. 33, Herbst 2000, S. 48
(8) Um Mißverständisse zu vermeiden: von einem personalen Herrschaftsanspruch wird hier nicht ausgegangen, das läßt jedoch eine individuelle Verantwortung unberührt. „[Die Krisis] verfehlt die Wahrheit, daß den Menschen infolge ihrer Subjektivierung durch das Kapital immerhin die Freiheit gegeben wurde, sich gegen ihre Objektivierung zum Subjekt – in der Kritik – wenden zu können. In der Verkennung dieses Umstandes spricht Krisis die Subjekte davon frei, für das, was sie tagtäglich tun, auch verantwortlich zu sein.” (Initiative Sozialistisches Forum: Der Theoretiker ist der Wert, Freiburg: 2000, S. 101)
(9) Zu den Auswirkungen von Pornographie vergl. Catharine MacKinnon: Nur Worte, Frankfurt/M: 1994 und dies.: Toward a feminist Theory of the State, Cambridge u.a.: 1989, besonders S. 144.
(10) Ganz blind sind die Autoren nicht: „nur bei manchen migrantischen, insbesondere islamischen Communities“ ist noch anzutreffen, was Beauvoir beschrieb und kritisiert. Als ob die Bindung der Mädchen/Frauen ans Haus, das Verbot sexueller Erfahrung, die Funktion als Gebärerinnen nicht modifiziert immer noch wesentliche Elemente der ‘deutschen’ Verhältnisse sind. Auch Stoiber machte die ‘deutsche’ Art der ‘Gleichberechtigung von Männern und Frauen’ zum tragenden Element seiner Leitkultur-Vorstellung.
(11) R. Scholz: Das Geschlecht des Kapitalismus, Bad Honnef: 2000, S. 35
(12) Ob der beteiligte Mann das selbst so gesehen hätte, ist sogar fraglich: oder fragen die Autoren auch immer nach ihren Verführungen, ob der/die andere das jetzt als Vergewaltigung empfunden hätte? So aber Thomas laut dem Artikel (29).
(13) Das Definieren mutet wie vergebenen Mühe an, wird doch später festgestellt, daß das juristische bzw. alles Definieren sowieso nicht erfassen könne, was subjektiv erlitten worden sei (28).
(14) Die Strafrechtsfixierung kommt auch noch mal auf Seite 29 zum Ausdruck: „Was aber führt eine ganz Szene seit 20 Jahren und mehr dazu, niemals strafbewehrte Übergriffe, Verführungen also, zu sanktionieren...“. Daraus läßt sich entnehmen: Alles was nicht in den Einzugsbereich des StGBs fällt, braucht ‘die Szene’ sowieso nicht zu interessieren, und: was nicht strafbar ist, ist Verführung.
(15) Siehe dazu den Artikel: „Die Offenbarung der selbstherrlichen Subjekte“, CEE IEH Nr. 75, März, 2001, S. 48
(16) Zumindest bis zur 50. Auflage (1991!) des Palandts, dem wichtigsten BGB-Kommentar, las sich das so: „Die Ehe ist Geschlechtsgemeinschaft und verpflichtet zum ehelichen Verkehr in Zuneigung, nicht in Gleichgültigkeit oder indem Widerwillen zur Schau getragen wird (BGH NJW 67, 1076); ferner zur ehelichen Treue unabhängig davon, daß der Ehebruch als Scheidungsgrund abgeschafft worden ist.“ (Palandt/Diederichsen: § 1353, RN 5).
(17) Damit gibt es eine weitere Gemeinsamkeit der Autoren mit denen ihnen so verhaßten (29) Differenz-Feministinnen.
(18) Siehe als Korrektur der Darstellung des angeblich grundsätzlich anti-soziale Verhaltens des Kleinkindes, mit dem die Autoren den „per se“ aggressiven Trieb begründen wollen (29): Jessica Benjamin: Die Fesseln der Liebe, Frankfurt/M – das die Autoren im übrigen auch kannten.
(19) Damit soll auf keinen Fall Sexualität (auch Homosexualität ist auch von diesem Geschlechtergegensatz geprägt, das Spezifische ist ja gerade, daß er sich von den Geschlechtern ablöst) diffamiert werden – nur sollte diese Geschlechtergeprägtheit der Sexualität mit reflektiert werden.
(20) Damit haben die Autoren wohl eher Probleme: „schmerzverursachende Autoerotik“ (30).
(21) Ausnahme sind die Fälle, die es in die Öffentlichkeit schaffen und dort skandalisiert werden, dann werden auch in der bürgerlichen Gesellschaft die „Haltet-den-Dieb“ Mechanismen in Gang gesetzt. Der vorläufige Höhepunkt von solchen Massenhysterien ist der Fall „Ulrike“. Ein plastisches Bild von dem Sexismus im Umgang mit Vergewaltigungen bzw. mit Frauen, die sich gegen ihren Missbrauch wehren, kann mensch z.B. in Gerichtsverhandlungen gewinnen.
(22)
(23) Daß das „selbstherrliche Subjekt“ nicht wenigstens geschlechtsneutral ist, sondern damit Frauen gemeint sind, erscheint eindeutig: im Ausgangsfall hat eine Frau einem Mann Vergewaltigung vorgeworfen, als Gruppen die das Definitionsrecht fordern, werden nur Frauengruppen zitiert. Und der Anspruch auf das Definitionsrecht ist der Ausdruck des „selbstherrlichen Subjekts“. Da hilft auch ein deplaziert eingeschobenes „– auch unter Gleichgeschlechtlichen –“ (28) nicht.
(24)
(25) z.B.: „Die [in den Frauenhäusern] beabsichtigte Widerherstellung des völlig erschütterten Ichs mißlingt häufig und die Nähe zwischen Geborgenheit und Infantilität wird gerade in der künstlichen Welt des Schutzraumes deutlich, wenn sich der Wille zur Überwindung der Wohlfühl-Phase nicht einstellen will.“ (32). Spätestens das ist Anlaß genug für die Störung der Artikelvorstellungsveranstaltung in Berlin, wenn auch nicht die Art und Weise gerechtfertigt ist. (Siehe dazu den Artikel: Bahamas Redaktion: „Bahamas-Fotzen“, Bahamas Nr. 33, S. 53)
(26) Schwerpunkt Sexualität, Bahamas, Nr. 34 (konnte leider nicht mehr berücksichtigt werden)


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last modified: 28.3.2007