home | aktuell | archiv | newsflyer | radio | kontakt
[54][<<][>>]

Versuch, Euch zu einer etwas anderen Kaffe-Fahrt nach Neuss zu überreden. Teil 1.

, 0.0k

, 0.0k

Geschichte der Abschiebehaft

„Die generelle Problematik der Internierung bestand freilich darin, daß die Abschiebung der Gefangenen nur sehr zögernd erfolgte und überlange Haftzeiten bis zu einem halben Jahr keine Seltenheit waren. Der 16 jährige (...) Rubin Bardach (...) wurde am 2. März (...) am Regensburger Bahnhof beim Verlassen eines Zuges ohne Fahrkarte und ohne Reisepaß aufgegriffen. Die örtliche Polizei steckte Bardach zunächst für einige Tage ins Landgerichtsgefängnis, wo er die Strafe wegen illegalen Grenzübertritts und Schwarzfahrens verbüßte. Anschließend erhielt Bardach den Ausweisungsbeschluß und wurde nach Ingolstadt ‘verschubt’. Die Ausstellung eines Grenzpapierscheins verzögerte sich jedoch, so daß Bardach insgesamt vier Monate interniert blieb und erst am 15. Juli bei Salzburg über die Grenze gestellt wurde. Immer wieder kamen Flucht- und Selbstmordversuche vor, auch einzelne Todesfälle hat es im Lager Ingolstadt gegeben.“
Dirk Walter: Antisemitische Kriminalität und Gewalt, Dietz: 1999

Obenstehende Zeilen beschreiben zutreffend das System der Abschiebehaft in der heutigen Zeit. Daß sie sich auf eine andere Zeit beziehen, wird erst deutlich, wenn wir in die Auslassungen die Worte „Jude“, „aus Wien“ und „1922“ einsetzen.
Wie sollte es in Deutschland auch anders sein – Abschiebehaft war ursprünglich eine Erfindung in Bayern zur reibungslosen Abschiebung der OstjüdInnen, gedacht als präventives Mittel zur Aufstandsbekämpfung. Während in den Prozessen gegen die
also das ist so: wir sitzen hier im gefaengnis, weil man uns nicht glaubt, das uns in der heimat gefaengnis droht, 8.1k
Deutscher Abschiebehumanismus: Diese Karikatur kennen fast alle Bundestagsabgeordnete und finden sie auch irgendwie gut. Das ist seit der Bundestagsdebatte vom 10.3.1995 amtlich.(13)
vermeintlichen AnführerInnen der Münchner Räterepublik nur wenige AusländerInnen angeklagt waren, diskutierten Öffentlichkeit und die Behörden den „jüdischen Anteil“ an dem Aufstand. Der Regierungspräsident von Oberbayern äußerte im Januar 1920, daß „es vielfach die Ostjuden waren, welche in der Zeit der Räterepublik sich am meisten in der Aufstachelung der Massen hervorgetan haben“. Schon im Juni 1919 erhielt die Polizei den Auftrag der Fremdenkontrolle. Alle AusländerInnen mußten sich bei der Polizei melden, wurden registriert und ihr Lebenswandel überprüft. Verstärkt wurden Ausweisungsverfügungen, vorallem gegen OstjüdInnen, ausgestellt. Die Verfügungen ergingen auch in Hinblick auf den „Schutz derjenigen einheimischen jüdischen Volksteile (...), die in ihrer Gesamtheit dem Treiben landfremder Rassegenossen durchaus ablehnend gegenüberstehen“. Anfang 1920 wurde die Zusammenarbeit der Grenzpolizei und Polizeidirektion intensiviert. Alle unliebsamen Fremden sollten schon an der Grenze abgefangen werden und erst gar nicht nach Bayern gelangen. Die Festnahme von polnischen Juden auf „Schleich- und Schmugglerwegen“ begründete der leitende Grenzpolizist mit den Worten: „Eine Überschwemmung Deutschlands mit ostjüdischem Gesindel bzw. Durchsetzung des deutschen Volkes mit diesen Parasiten der menschlichen Gesellschaft, erscheint nicht nur als eine sittliche Gefahr, sondern eine Bedrohung für die Wiedergesundung des deutschen Volkes und für den Wideraufbau Deutschlands.“
Am 25. Mai 1919 verabschiedeten die Ministerien für Inneres und militärische Angelegheiten die „Bekanntmachungen über
passkontrolle, 7.0k
Nachahmenswert: „Oft wird in falsche Länder abgeschoben, wie der Fall eines angeblichen Ghanaers zeigt, der in Begleitung zweier BGSler in Ghana ankam, dort nicht aufgenommen und unverzüglich in die BRD zurückgeschickt wurde, während die BGSler zwei Tage wegen illegaler Einreise in Ghana festgehalten wurden.“ (aus: Bericht über den Besuch der NRW-Abschiebeknäste in Düsseldorf, Neuss, Moers, Gütersloh und Büren, PDS im Bundestag: 1995)
Aufenthalts- und Zuzugsbeschränkungen“, die das geltende Fremdenrecht unter der Maßgabe der Revolutionsprävention verschärften. Mit diesen Änderungen wurde der Grundstein für die heutige Abschiebehaftpraxis gelegt: 1) Fremde sind „sicher zu erfassen und ihre Bewegung im Lande möglichst genau zu verfolgen“ 2) Die Ausweisung kann verhängt werden, wenn „es die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit dringend erfordert“, 3) Die Ausgewiesenen sind „unter Bestimmung einer knapp bemessenen Frist zur Abreise“ aufzufordern. 4) „Der Vollzug ist wirksam zu überwachen.“ 5) Die Festnahme ist zulässig, „wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Abreise nicht erfolgen würde.“ 6) Enstprechende „Schutzlager“ sollen eingerichtet werden. Daran hat sich bis heute, abgesehen von einigen unwichtigen Details, bis hin zu Formulierungsfragen nichts geändert.
Bei der Abschiebung der OstjüdInnen ergaben sich aber Probleme, vor allem war nicht klar, in welches der osteuropäischen Länder abgeschoben werden kann. Die Frage des Transportes bereitete Schwierigkeiten. So kam es im Frühjahr 1920 zu Einrichtung des ersten Abschiebegefängnisses – dem Internierungslager „Fort Prinz Karl“ in Ingolstadt. Schon damals führte die antisemitische Hetze zu Fehlplanungen: Das Lager war für 600 Personen ausgelegt, inhaftiert waren aber nur zwischen 40 und 100 Personen. Und schon damals regte sich der typisch deutsche Humanismus, der eine Abschiebung zwar nicht schlimm findet, aber sehr wohl die Bedingungen in der Abschiebehaft. Der Kommandeur des Lagers drohte in einem Schreiben an das Fremdenamt mit der Auflösung des Lagers, wenn nicht solche Fragen wie der medizinischen Versorgung, der Bettwäsche und der Portokosten geklärt würden.
Im Februar 1924 wurde das Lager in Ingolstadt aus Geldmangel aufgelöst und Abschiebegefangene, wie auch schon vor 1920, in normale Gefängnisse interniert.(1)
In Preußen gingen 1920 die Hetzkampagnenen gegen die OstjüdInnen weniger hysterisch über die Bühne und die Fremdengesetzgebung war im Vergleich zu Bayern liberaler. Aber Preußen richtete schon 1921 ein Abschiebelager in Cottbus und eins in Stargard (Pommern) ein. Sie entstanden auf dem Gelände ehemaliger Kriegsgefangenenlager und hießen „Konzentrationslager“. Auch hier waren hauptsächlich OstjüdInnen inhaftiert, bewacht von Soldaten der Reichswehr. Die Äußerung des damaligen preußischen Innenministers auf eine Anfrage im Landtag nimmt die ganzen Vertuschungsstrategien der heutigen Zeit vorweg: „Von der Preußischen Staatsregierung sind nicht nur keine Konzentrationslager errichtet worden, sondern das einzige Konzentrationslager, das seit langem besteht und zur Aufnahme jener Ausländer dient, die nicht abgeschoben werden können, dieses einzige Konzentrationslager wird mit dem 31. dieses Monats (Dezember 1923) geschlossen.“(2)
In der 1938 verabschiedeten Ausländerpolizeiverordnung fand die bayrische Regelung im §7 Eingang: „Der Ausländer ist (...) durch Anwendung unmittelbaren Zwanges aus dem Reichsgebiet abzuschieben, wenn er das Reichsgebiet nicht freiwillig verläßt oder wenn die Anwendung unmittelbaren Zwanges aus anderen Gründen geboten erscheint. Zur Sicherung der Abschiebung kann der Ausländer in Abschiebehaft genommen werden“.
aus junge welt, 9.9k
Nur selten im Interesse der Öffentlichkeit: Neuss – Der einzige Frauenabschiebeknast in der BRD
Diese Regelung der Ausländerpolizeiverordnung galt in Westdeutschland unverändert bis 1965.(3)
In den Jahren 1938/39 kam es zu einer Massenausweisung osteuropäischer JüdInnen aus Deutschland nach Polen. Im Zusammenhang mit diesen Ausweisungen gab es Überlegungen, die betroffenen JüdInnen zu Vorbereitung in Konzentrationslagern zu internieren. Diese Überlegungen wurden dann jedoch nicht mehr in die Praxis umgesetzt, da parallel dazu die jüdische Bevölkerung Deutschlands und der später besetzten Länder in die Konzentrationslager deportiert wurde, um sie zu auszulöschen.
1965 trat in der BRD das neue Ausländergesetz in Kraft. Aus dem §7 der Ausländerpolizeiverordnung von 1938 wurde wurde der §16: „Ein Ausländer ist in Abschiebungshaft zu nehmen, wenn die Haft zur Sicherung der Abschiebung erforderlich ist. Die Abschiebungshaft kann bis zu sechs Monaten angeordnet und bis zur Gesamtdauer von einem Jahr verlängert werden.“ Das Instrumentarium der Abschiebehaft kam jedoch bis 1990 kaum zu Anwendung. Es gab jährlich nur sehr wenige Fälle von Abzuschiebenden, bei denen die Anordnung der Haft für notwendig erachtet wurde; in den meisten Fällen handelte es sich um AusländerInnen, die vorher in U- oder Strafhaft saßen.
Im Zuge der Kampagne zur de facto-Abschaffung des Asylrechts, der Änderung des Artikel 16 Grundgesetz, kam es zu mehreren Änderung im Ausländergesetz (AuslG) und insbesondere auch im §57 AuslG, dem Abschiebehaftparagraphen. So wurde 1990 die mögliche Gesamtdauer der Abschiebehaft auf 11/2 Jahre verlängert und der Passus eingefügt, daß der „begründete Verdacht“, daß der Betreffende „sich der Abschiebung entziehen will“, ausreicht, um Abschiebehaft anzuordnen. Damit wurde der Willkür bei der Anordnung der Abschiebehaft Tür und Tor geöffnet. 1992 kam es zu einer erneuten Änderung des §57 AuslG: zwingende Haftgründe (wie unerlaubte Einreise; Umzug, ohne der Ausländerbehörde dies mitzuteilen; Nichterscheinen zu einem Abschiebungstermin; sonstiger Entzug der Abschiebung; begründeter Verdacht, sich der Abschiebung entziehen zu wollen) wurden eingeführt, d.h die Anordnung der Abschiebehaft ist nicht mehr nur Ermessenssache, sondern muß unter den bestimmten Umständen zwingend angeordnet werden. 1997 wurde die Dauer der Sicherungshaft in besonderen Fällen von einer Woche auf zwei erhöht sowie die Möglichkeit der Freilassung aus der Abschiebehaft nach Stellung eines Asyl(erst)antrages abgeschafft. Festzuhalten bleibt also, daß es in den letzten 10 Jahren nach jahrelanger gesetzgeberischer Ruhe um den §57 AuslG eine ständige Verschärfung der Abschiebehaftbestimmungen gegeben hat. Diese Entwicklung ist natürlich auch im Zusammenhang mit den veränderten Ausweisungsbestimmungen des Ausländergesetzes zu sehen, die immer breitere Kreise von AusländerInnen betreffen.
Die gesetzlichen Möglichkeiten fanden natürlich sofort ihre Umsetzung in der Praxis, sofern sie nicht schon lang praktizierte Verfahrensweisen im Nachhinein legalisierten. Zum einen stieg die Anzahl der Abschiebehäftlinge sprunghaft an (bundesweit: 1992: 700; 1993: 2.600; 1994: 2.800; 1996: 1.900; 1997: 2.300 Sachsen: 1991: 15; 1992: 35; 1993: 89, 1994: 98; 1996: 63(4)), zum anderen wurde 1992 mit dem Bau der ersten Abschiebehaftanstalten begonnen. Vorreiter dieser Entwicklung war und ist das rot-grüne Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dort gab es die ersten, die größten und die meisten Abschiebeknäste. Dort wurden auch unkonventionelle Wege gegangen, um Flüchtlinge außer Landes zu schaffen. Dort wird das staatliche Gewaltmonopol immer mehr aufgeweicht, indem
pfarrkirche, 10.2k
Nicht der Knast, aber auch typisch für Neuss: Die Katholische Pfarrkirche St. Quirin (Münsterplatz). Bauzeit: 1230-50
Aufgaben der Inhaftierung und Abschiebung privatisiert werden. Der Staat will sich die Finger nicht schmutzig machen, für die Todesfälle sollen private Wachschutzfirmen verantwortlich sein. In Büren ist z.B. Sicherheitsunternehmen für die Bewachung zuständig, dessen „Mitarbeiter zahlreiche Fremdsprachen sprechen und nach Angaben des Justizmininisteriums besonders gute Kontakte zu den Häftlingen haben“(5). Das können wir uns so richtig lebhaft vorstellen... Der damalige NRW-Justizminister Rolf Krumsiek (SPD) ist sogar davon überzeugt, daß es den Flüchtlingen „in Abschiebehaft, wo sie sich frei bewegen können, oftmals besser geht als in ihrem Heimatland.“(6)
Im Rahmen der „Harmonisierung“ des Ausländer- und Asylrechts in Europa und unter Druck der deutschen Regierung folgten andere europäische Länder dem Beispiel Deutschlands. So gibt es das gesetzliche Instrumentarium der Abschiebehaft in der Schweiz, Frankreich und Dänemark erst seit 1994 bzw. 1995; Italien wird es wohl erst in den nächsten Jahren einführen. Die Regelungen zur Abschiebehaft sind in den meisten europäischen Ländern weniger regide als in der BRD. So beträgt die maximale Haftzeit in den Niederlanden, Luxemburg und Frankreich nur einige Wochen. Die osteuropäischen Länder zogen noch später nach, verfügen aber inzwischen dank tatkräftiger logistischer, finanzieller und personeller Unterstützung von deutscher Seite über eine effektive Abschiebemaschinerie inklusive Abschiebeknäste.

Was uns in Neuss erwartet

„Neuss, Nordrhein-Westfalen, Einw.: 147.000, Höhe 40 m. Aus dem lat. Novaesium, dem Namen für ein röm. Legionslager am Rhein, entwickelte sich Neuss. Die Stadt war schon im MA Rheinhafen und gehörte dem Hansebund an.“
Knaurs Kulturführer in Farbe – Deutschland, 1993

In Neuss paart sich der katholische Kleinstadtmief der regierenden CDU mit dem technokratischen, scheinbar modernen Politikstil der rot-grünen Landesregierung. Neuss ist stolz auf das alljährlich stattfindende Schützenfest („mehr als eine halbe Million Gäste (...) beim größten Schützenfest am Niederrhein“) und auf die Katholische Pfarrkirche St. Quirin auf der einen Seite und auf den hohen Standard urbaner Lebensqualität (Platz 10 in der Rangliste aller deutschen Städte(7)) und den innovativen Wirtschaftsstandort inkl. der guten Parkmöglichkeiten auf der anderen Seite.
Keine Beachtung dagegen findet in Neuss der bundesweit einzige Abschiebeknast. Dieser wurde 1993 in einer ausgedienten Haftanstalt für weibliche Abschiebehäftlinge eingerichtet und befindet sich mitten in der Innenstadt. In ihm werden zwischen 70 und 90 Migrantinnen inhaftiert, die meisten aus Osteuropa, auffallend viele illegale Migrantinnen. Von den rund 25 JustizbeamtInnen im Neusser Knast sind nur die Hälfte Frauen. Als Krankenpfleger wurde zu Beginn nur ein Mann eingestellt.(8) Die Umgang der BeamtInnen mit den Gefangenen ist herablassend, da erstere davon ausgehen, die inhaftierten Frauen würden alle „in irgendeiner Form aus dem Rotlichtmilieu“ kommen. Trotzdem würde sich das Personal nach eigenen Aussagen für „eine halbwegs erträgliche Gestaltung der Haftsituation“ einsetzen, da die Migrantinnen „mehr Solidarität

Abschiebung wider Willen

, 0.0k

Jennifer Emeka muß dorthin zurück, wo sie vergewaltigt wurde.

Unter dem heftigen Protest von Flüchtlingshelfern ist gestern die Ehefrau eines vor zwei Jahren in Nigeria ermordeten Oppositionspolitikers in ihr Herkunftsland abgeschoben worden. Die 24jährige Jennifer Emeka wurde nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums an Bord eines Linienfluges von Düsseldorf zunächst nach Ghana gebracht. Von dort sollte die abgelehnte Asylbewerberin, die in der Haft in ihrem Heimatland vergewaltigt worden sein soll, nach Nigeria weiterfliegen. (...) Auch die Autoren der sonntäglichen TV-Serie „Lindenstraße“ protestierten gegen die Ausweisung. Betreuer der Nigerianerin forderten Passagiere des Flugs nach Ghana auf, aus Protest gegen die Abschiebung nicht an Bord der Maschine zu gehen. Die Reisenden folgten dem Appell jedoch nicht. Der für die nigerianische Oppositionspartei SDP tätige Ehemann der abgeschobenen Frau wurde nach Angaben von Flüchtlingshelfern im März 1994 von nigerianischen Sicherheitskräften ermordet. Emeka soll nach dem Tod ihres Mannes verhaftet und im Gefängnis gefoltert und vergewaltigt worden sein. Mit Hilfe eines Freundes gelang ihr an Bord eines Frachtschiffs die Flucht. Im Juli 1994 stellte sie in Deutschland einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. (...) Im Februar 1996 wurde die 24jährige bei einer Ausweiskontrolle festgenommen. Seither saß sie in Neuss in Abschiebehaft. Pro-Asyl-Sprecher Heiko Kauffmann kritisierte, Emeka sei in „eine der schlimmsten Diktaturen Afrikas“ zurückgeschickt worden. Nach Erkenntnissen seiner Organisation werde sexuelle Gewalt von totalitären Regimen wie in Nigeria „zunehmend und systematisch zur Erpressung und anhaltenden Demütigung oppositioneller Familien“ eingesetzt. (...)
aus die tageszeitung, 10.4.1996

und Mitleid“ hervorrufen als Männer. Erträgliche Haftsituation heißt für die MigrantInnen: feuchte und dunkle Zweier- bis Sechser-Zellen; willkürkliche Zellenbelegung über alle Sprachbarrieren hinweg; eine Stunde Hofgang; eine Stunde Besuch im Monat und im Einzelfall auch mal eine Gefangenenbefreiung durch die WärterInnen: „Bei einem Termin außerhalb der Anstalt wurde beispielweise drei Chinessinnen zu verstehen gegeben, daß sie die Möglichkeit zur Flucht nutzen können. Sie hatten sich bis dahin beharrlich geweigert, zu reden, so daß ihre Identität ungeklärt blieb.“(9) Diesen Service müssen die Frauen natürlich selbst bezahlen: Zur Finanzierung der Haft (ca. 180,- DM/Tag) und der Abschiebung wird den Flüchtlingen das gesamte Barvermögen und z.T auch Wertgegenstände abgenommen.
Anfänglich gab es in Nordrhein-Westfalen acht Abschiebeknäste, inzwischen mußten sechs wegen Häftlingsmangel wieder schließen. Übrig geblieben sind Büren, der jahrlang größte Männerabschiebeknast und Neuss. Während es in Büren als Fortschritt gilt, daß die Männer dort Bodybuilding machen können (um sich dann besser gegen die Folterer im Heimatland oder gegen die Bürgerkriegsgegner zu Wehr setzen zu können), wird in Neuss für die Frauen ein Nähkurs angeboten. Diese geschlechtsspezifische Diskriminierung spielt sich natürlich nicht nur auf der Behördenseite ab, sondern zieht sich durch die gesamte öffentliche Wahrnehmung bis hin zu antirassistischen Gruppen. Während Büren über Jahre hinweg Thema öffentlicher Debatten war (es existieren hunderte von Artikel über Büren und mehrere Fernsehbeiträge), lassen sich über Neuss über die Jahre hinweg keine Beiträge in der Medienlandschaft finden. So ist als ein Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen, daß die diesjährige bundesweite Demonstration gegen Abschiebeknäste nicht wie die letzten Jahre in Büren stattfinden wird, sondern in Neuss.
Was erwartet uns also in Neuss? Schon 1987 erschien in der konkret der ultimative Neuss-Verriß: „Hier hat die CDU seit 25 Jahren die absolute Mehrheit im Stadtrat. Sie ist so stark, daß sogar das lokale Alternativblatt von Mitgliedern der Jungen Union gemacht wird.“ Hier gibt die „Vereinigung der Heimatfreunde“ mit Unterstützung des Bürgermeisters eine Darstellung der Stadtgeschichte während der NS-Zeit heraus, die von einem ehemaligen NPD-Schulungsleiter verfaßt wird. Hier lehnt der Bürgermeister den Antrag, Straßen nach WiderstandskämpferInnen zu benennen, mit der Begründung ab: „Auch in der Sowjetunion befinden sich Juden, die verfolgt werden“; es sei gleich, ob an einem KZ „Arbeit macht frei“ stehe oder in der Sowjetunion „Archipel Gulag“. Aus Neuss stammen die langweiligsten Hinterbänkler der Bundestages (die z.B. per Anfrage an die Bundesregierung wissen wollen, ob das aus der DDR importierte Bier auch dem Reihnheitsgebot gerecht werde) und die primitivsten Spendengeldaffären (der Hinterbänkler, der sich deshalb für DDR-Bier interessiert, weil er das lokale Bierimperium vor Konkurrenz schützen will, erhielt 100.000,- DM an illegalen Spendengeldern über den Umweg einer „Studiengesellschaft für Mittelstandsfragen“).
Manchmal ist aber sogar Neuss imstande, aus dem deutschen Mittelmaß herauszuragen. Als vorbildlich gilt z.B. das Neusser Konzept gegen
internet-seite, 14.9k
Jüngeren Datums, aber nicht weniger reaktionär: Die Internet-Seiten der Stadt Neuss. (Neuss.de)
Schwarzarbeit: Die speziellen Einsatztruppen gegen Schwarzarbeit, die jährlich 535.000,- DM kosten, und die Anschaffung der technischen Ausrüstung (240.000,- DM) sollen über erhöhte Bußgelder finanziert werden. Die Neusser Abschiebegruppe wurde personell aufgestockt, um die erwischten AusländerInnen auch gleich wieder abschieben zu können.(10) Geschichte schrieb Neuss aber schon eher, 1994. Der Sprecher des Neusser Flüchtlingsrates, eine Gutmenschenorganisation, die sich jede noch so kleine Stadt im Westen leistet, protestierte erfolglos gegen die Abschiebung einer Roma-Familie nach Mazedonien, deren Sohn Epileptiker und somit auf die medizinische Behandlung in Deutschland angewiesen war. Da der Neusser Oberkreisdirektor per Schreiben alle Schulen aufgefordert hatte, fremdenfeindliche Vorkommnisse zu melden, schrieb der Sprecher des Flüchtlingsrates, der als Lehrer an einer Neusser Schule arbeitete, einen Leserbrief „Ich habe eine Meldung zu machen: Die mit Abstand fremdenfeindlichste Tat im Kreis Neuss, die in Schulen zu beobachten war, ist die durch eine deutsche Behörde korrekt verordnete Vertreibung eines mehrfach behinderten Romakindes aus der Gesamtschule Meerbusch“. Für diesen Brief wurde er zu einer Geldstrafe über 4.000,- DM verurteilt. Weil das den Behörden nicht ausreichte, überzogen sie den Sprecher des Flüchtlingsrates gleich noch mit einem zweiten Verfahren. Ihm wurde vorgeworfen, gegen das Rechtsberatungsgesetz(11) verstoßen zu haben. Konkret ging es darum, daß er AnwältInnen vermittelt sowie Petitionen und Bittbriefe in sozialen Belangen verfaßt habe. Dieses Verfahren war das erste (öffentlich bekannt gewordene) dieser Art in der BRD und bildete den Auftakt der zunehmenden Kriminalisierung von Flüchtlingssozialarbeit.(12)
Was erwartet uns also in Neuss? Wie in jeder Stadt: der rassistische Mob und prügelwütige BGS-BeamtInnen. Trotzdem oder gerade deshalb seid ihr alle herzlich zu gemütlichen Kaffeefahrt ins schöne Rheinland eingeladen...

Anmerkungen:

Terminankündigungen

Demo in Neuss:
12.6.1999 Abfahrt in Leipzig per Bus wird später noch bekannt gegeben
Info- und Mobilisierungsveranstaltung:
So. 30.5., 16.00 Uhr im Frauenkultur, Brausstr. 17
mit: Infos zur Demo, frauenspezifischen Fluchtursachen, Migrantinnen in der BRD, Abschiebehaft in Sachsen, Sexismus und Rassismus sowie der Ausstellung „Abschiebehaft in Sachsen“
Mobilisierungsveranstaltung:
7.5., 20.00 Uhr im B12, Braustr. 20
mit: Kurzinfos zur Demo, Film Sans Papiers (Illegale MigrantInnen in Frankreich und ihre Aktionen)
Mobilisierungsveranstaltung:
Termin noch offen, LIWI, Stöckartstr. mit einem Spielfilm über Flüchtlinge
Benefizdisco für die Demo:
Termin noch offen !Achtet auf die Ankündigungen!
(1)
Alle Zitate und weitere Informationen finden sich in dem sehr empfehlenswerten Buch Dirk Walter: Antisemitische Kriminalität und Gewalt. Judenfeindschaft in der Weimarer Republik, Dietz: 1999 (gibt es im Antifa-Presse-Archiv)
(2)
Wolfgang Wippermann: Konzentrationslager, ElefantenPress: 1999, S. 24 ff
(3)
Abschiebehaftgruppe: Abschiebehaft in Sachsen, 1998, S. 42
(4)
gerunderte Werte; die Zahlen beziehen sich auf einen Stichtag in dem betreffenenden Jahr. Diese Zahlen mit 10 multipliziert ergeben ungefähr die Gesamtzahlen der Abschiebehäftlinge in den betreffenden Jahren
(5)
Die Welt, 16.4.1996
(6)
taz, 30.8.1993
(7)
laut Focus 40/95, S. 204 ff
(8)
no borders, Reader zu Abschiebeknast Neuss/Situation vom Migrantinnen/Debatte Sexismis-Rassismus, 1998, S. 5
(9)
Bericht über den Besuch der NRW-Abschiebeknäste in Düsseldorf, Neuss, Moers, Gütersloh und Büren, PDS im Bundestag: 1995, S. 4
(10)
taz, 21.7.98
(11)
Das heute noch gültige Rechtsberatungsgesetz stammt aus dem Jahre 1935. Es legte fest, daß ohne behördliche Erlaubnis nur noch Rechtsanwälte Rechtgeschäfte für andere Personen erledigen durften. „Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt.“ regelte die Ausführungsverordnung zum Gesetz. Ziel war, allen jüdischen und anderen nicht systemkonformen Rechtsanwälten die Zulassung zu entziehen und jede weitere Betätigung in juristischen Fragen zu unterbinden. In der heutigen Zeit wird das Rechtsberatungsgesetz sehr selektiv gegen politisch mißliebige Beratungsstellen eingesetzt.
(12)
taz, 9.8.94
(13)
Ulrich Irmer (F.D.P.) unterbricht seinen Parteikollegen Dr. Max Stadler während der Bundestagsdebatte über Abschiebehaft: „ (...) Ich wollte sie nur fragen, ob Ihnen diese Karkatur bekannt ist, weil sie meines Erachtens sehr erhellend Auskunft gibt.“ Der Doktor antwortet aus dem Stehgreif: „Diese Karikatur ist sicherlich den meisten Anwesenden bekannt, Herr Kollege Irmer. Sie verweist auf die tiefere Problematik, die hinter dem Problem steht.“ Den zu Debatte gehörenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die Abschiebehaft zu reformieren (z.B. 3 Monate statt 18 Monate), wurde von den Parteien (außer der PDS) als zu überzogen kritisiert und somit abgelehnt. Alle waren sich aber einig in der Überzeugung, daß die Abschiebehaft „menschenwürdiger“ gestaltet werden muß.


home | aktuell | archiv | newsflyer | radio | kontakt |
[54][<<][>>][top]

last modified: 28.3.2007