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08.05.2014

Conne Island klagt gegen Überwachungsmaßnahmen durch Verfassungsschutz

• Benachrichtigung zu Überwachung von Telekommunikation sowie Post- und
Briefverkehr von Februar 1999 bis Oktober 2000 durch das Sächsische Landesamt
für Verfassungsschutz (LfV)
• massive Einschnitte in Grundrechte bleiben ungerechtfertigt
• Conne Island, Buchhandlung El Libro sowie mehrere weitere Gruppen und
Einzelpersonen betroffen

Das selbstverwaltete Jugend-Kulturzentrum Conne Island in Leipzig wurde laut Mitteilung
durch das LfV Sachsen von Februar 1999 bis Oktober 2000 überwacht, Telefone wurden
abgehört und die Post geöffnet. Begründet wird dies mit dem Verdacht, dass linke
Gruppen aus dem Umfeld des Projektes angeblich Straftaten gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung geplant hätten. Diese Annahme erwies sich als haltlos,
denn bis heute wurden keine Strafverfahren eröffnet. Sie führte jedoch dazu, dass über
Monate hinweg in die Grundrechte von MitarbeiterInnen des Vereins, Gästen,
KünstlerInnen, PolitikerInnen und GeschäftspartnerInnen massiv verletzt wurden. Auch die
Leipziger Buchhandlung El Libro und weitere Gruppen und Einzelpersonen wurden vor
kurzem über erweiterte Überwachungsmaßnahmen zwischen 1996 und 2001 informiert,
welche zu keinem Ergebnis führten. Im gleichen Zeitraum konnte sich das Netzwerk des
Nationalsozialistischen Untergrund organisieren und von Sachsen aus morden.
Menschen, die sich in dieser Zeit und bis heute unermüdlich gegen Neonazis und rechte
Einstellungen engagieren, wurden und werden hingegen kriminalisiert und in ihrer Arbeit
behindert. Zwar sammeln Verfassungsschutzbehörden angeblich „nur“ Informationen, ihr
Tun ist jedoch wirkungsvoll. So steht für Initiativen und Institutionen zudem aufgrund der
willkürlichen Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten und der Weitergabe von
Daten, beispielsweise an Finanzämter, die finanzielle und ideelle Grundlage ihrer Arbeit
auf dem Spiel, da dies zum Entzug der Gemeinnützigkeit und dem Ausbleiben von
Fördergeldern führen kann.
Franka Martin, Geschäftsführerin des Conne Island, dazu: „Die Absurdität des Vorgehens
dieser Behörde zeigt sich auch in dem Umstand, dass der 1999 amtierende
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse das Conne Island für sein Engagement gegen
Rechts geehrt und persönlich besucht hat und somit auch die Grundrechte des Politikers
verletzt wurden.“ „Bedenklich ist“, so Juliane Schulz, Vorsitzende des Vereins, „dass das
Vorgehen des LfV Sachsen Teil einer allgemeinen Fokussierung staatlicher Behörden auf
als „links“ gekennzeichnete Organisationen und Personen zu sein scheint. Denn das LfV
gibt Informationen an die Polizei weiter, die dann Ermittlungen nach §129 StGB in der
sogenannten linken Szene anstellt, wie das in Sachsen seit 2011 im großen Stil geschieht
und Menschen seit nunmehr drei Jahren ohne Anklageerhebung oder Information
überwacht werden.“
Das Conne Island fordert Aufklärung darüber, wie dieser maßlose Eingriff in die
Grundrechte von Mitgliedern und NutzerInnen des Projekt Vereins zustande kommen
konnte. Daher reichte der Verein am 5.5.2014 Klage gegen das Vorgehen des
Verfassungsschutzes ein und fordert Einsicht in die betreffenden Akten. Gemeinsam mit
Landtags- und Bundestagsabgeordneten sowie JournalistInnen will das Conne Island dem
Ausmaß und den Hintergründen der Maßnahmen auf den Grund gehen.

Kontakt: 01573-1872215

09.10.2014
Conne Island, Koburger Str. 3, 04277 Leipzig
Tel.: 0341-3013028, Fax: 0341-3026503
info@conne-island.de, tickets@conne-island.de