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15.02.2017

Conne Island gewinnt Klage gegen Überwachungsmaßnahmen durch Verfassungsschutz

Pressemitteilung
#Conne Island gewinnt Klage gegen Überwachungsmaßnahmen durch Verfassungsschutz#

• Überwachung von Telekommunikation sowie Post- und Briefverkehr Februar 1999 bis Oktober 2000 durch das Sächsische Landesamt für (LfV) war rechtswidrig
• Verfassungsschutz griff in die Grundrechte von Mitgliedern und Nutzer_innen des Projekt Verein e.V. ein


Das Verwaltungsgericht (VG) Dresden stellte mit seinem Urteil vom 09.11.2016 fest, dass die Überwachungsmaßnahmen gegenüber dem Conne Island durch den Verfassungsschutz rechtswidrig waren. Der Projekt Verein e.V. reichte am 05.05.2014 Klage beim VG Dresden ein, nachdem das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen darüber, dass das Conne Island von Februar 1999 bis Oktober 2000 überwacht, Telefone abgehört und die Post geöffnet wurde.
Begründet wurde dies mit dem Verdacht, dass linke Gruppen aus dem Umfeld des Projektes angeblich Straftaten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geplant hätten. Diese Annahme konnte das LfV in dem Prozess nicht belegen. Die Anordnung der Maßnahmen durch die G 10-Kommission des Sächsischen Landtags, deren mehrfache Verlängerungen sowie deren Vollzug waren jedenfalls unverhältnismäßig. Die Richter_innen in Dresden machten in dem Urteil klar, dass es keine ausreichende Begründung für die Überwachung gab und der Verfassungsschutz »der gesetzlichen Intention der Verdeutlichung des gewichtigen Grundrechtseingriffes nicht gerecht [wurde]«, da das LfV nicht in der Lage war, die Erforderlichkeit der Maßnahmen nach dem G 10 zu begründen.

»Es ist dramatisch« so Lydia Jakobi, Vorsitzende des Vereins, »dass der Verfassungsschutz ohne rechtliche Grundlage in die Grundrechte von Mitgliedern und Nutzer_innen des Projekt Vereins eingreifen konnte. Insbesondere wenn wir bedenken, dass sich zum gleichen Zeitraum das Netzwerk des Nationalsozialistischen Untergrunds organisieren und von Sachsen aus morden konnte. Und doch wurden gleichzeitig Menschen, die sich unermüdlich gegen Neonazis und rechte Einstellungen engagierten, kriminalisiert und in ihrer Arbeit behindert.« Tanja Rußack, Geschäftsführerin des Conne Island, ergänzt: »Die offensichtliche Willkür des Verfassungsschutzes ist erschreckend. Denn auch wenn die Behörde angeblich ›nur‹ sammelt, ist ihr Tun wirkungsvoll. Das erleben wir immer wieder.« So steht für Initiativen und Institutionen zudem aufgrund der willkürlichen Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten und der Weitergabe von Daten, beispielsweise an Finanzämter, die finanzielle und ideelle Grundlage ihrer Arbeit auf dem Spiel, da dies zum Entzug der Gemeinnützigkeit und dem Ausbleiben von Fördergeldern führen kann. »Dass wir mit unserer Klage erfolgreich waren zeigt, dass es richtig und wichtig ist, sich nicht einschüchtern zu lassen«, so Rußack. »Es ist notwendig die Debatte über den Sinn eines unkontrollierbaren, ineffektiven und undemokratischen Geheimdienste erneut zu beleben und die Abschaffung des Verfassungsschutzes zu fordern.«

Leipzig, 15. Februar 2017

15.02.2017
Conne Island, Koburger Str. 3, 04277 Leipzig
Tel.: 0341-3013028, Fax: 0341-3026503
info@conne-island.de, tickets@conne-island.de